28. März 2024
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Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Bitkom kritisiert Verhandlungsergebnis zur EU-Urheberrechtsreform

Die EU hat sich am 13.02.2019 auf eine neue Urheberrechtsrichtlinie geeinigt.

Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: 

„Für die Künstliche Intelligenz ist die Urheberrechtsreform ein Schritt nach vorne. In allen anderen Bereichen kennt die Richtlinie nur Verlierer. So hat sich die EU für Upload-Filter und gegen Meinungsfreiheit entschieden. Erst löschen und bei Beschwerde wieder hochladen – das führt das Recht auf freie Rede ad absurdum. Von der uns bekannten Meinungsfreiheit werden wir uns in einem gewissen Maß verabschieden müssen. Europäischen Startups wird es jetzt massiv erschwert, neue Kommunikationsplattformen mit nutzergenerierten Inhalten aufzubauen. Der ausgehandelte Kompromiss für KMU bietet de facto keinen Schutz. Auch das beschlossene Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist kontraproduktiv. Ähnlich wie das deutsche Leistungsschutzrecht wird es nicht zur Verbesserung der Medienqualität führen. Im Gegenteil: Die Pressevielfalt im Internet wird spürbar abnehmen. 

Einzig zu begrüßen ist das Verhandlungsergebnis zum sogenannten Text-und-Data-Mining. Neben Wissenschaft und Forschung ist auch die Wirtschaft von einer vorherigen Erlaubnis eines Rechteinhabers befreit. Die EU schafft damit Rechtssicherheit und ebnet den Weg für Innovationen im Bereich Künstliche Intelligenz.“