INNOVATIV
Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
Linda Freyberg
Sabine Wolf (Hrsg.)
Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
Katrin Toetzke
Dirk Wissen
Band 71: Rahel Zoller Band 70: Sabrina Lorenz Band 69: Jennifer Hale Band 68:
Linda Schünhoff
Benjamin Flämig
Band 67:
Wilfried Sühl-Strohmenger
Jan-Pieter Barbian
Band 66: Tina Schurig Band 65: Christine Niehoff Band 64: Eva May Band 63: Eva Bunge Band 62: Nathalie Hild Band 61: Martina Haller Band 60: Leonie Flachsmann Band 59: Susanne Göttker Band 58: Georg Ruppelt Band 57: Karin Holste-Flinspach Band 56: Rafael Ball Band 55: Bettina Schröder Band 54: Florian Hagen Band 53: Anthea Zöller Band 52: Ursula Georgy Band 51: Ursula Jaksch Band 50: Hermann Rösch (Hrsg) Band 49: Lisa Maria Geisler Band 48: Raphaela Schneider Band 47: Eike Kleiner
Bestellen Sie jetzt online!
17. Juni 2026
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 04/2026 (Mai 2026) lesen Sie u.a.:

  • Wie verlässlich sind Metadaten für Forschungsdaten wirklich?
  • Erfundene Quellen – wie KI-Zitationen die Wissenschaft unter Druck setzen
  • Zwischen Bildschirmzeit, Stress und Lernverlust
  • Warum Bibliotheken im Zeitalter von KI wichtiger werden und mit einem Vertrauensparadox zu kämpfen haben
  • Schweden setzt in Schulen wieder auf Bücher
  • Warum KI-Kompetenz mehr sein muss als Toolwissen
  • Wie stark KI-Texte das Netz schon prägen
  • Open Access bringt Vorteile, aber nicht in jedem Fach auf die gleiche Weise
  • Was ChatGPT und Ghostwriting über Autorschaft verraten
  • Warum E-Books in US-Schulen zur Kostenfrage werden
u.v.m.
  fachbuchjournal
2009 bis 2023

Bitkom zum Entwurf des Urheberrechtsgesetzes

Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf für das Urheberrechtsgesetz veröffentlicht, mit dem die jüngsten Urheberrechtsrichtlinien der EU in deutsches Recht umgesetzt werden sollen. Die Umsetzungsfrist endet im Juni 2021.

Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

„Der Entwurf des Bundesjustizministeriums will allen Betroffenen gerecht werden und scheitert an diesem Anspruch. Dabei hält das Ministerium ausgerechnet an den umstrittenen Upload-Filtern fest: Plattformbetreiber sollen alle Inhalte automatisiert prüfen, bevor sie von den Plattformnutzern hochgeladen werden können. Das Bundesjustizministerium vollzieht hier eine historische Kehrtwende, indem Plattformanbietern nun erstmals allgemeine Überwachungspflichten auferlegt werden. Die einzelnen Vorgaben zur Überwachung, Sperrung und Moderation von Nutzerbeschwerden sind dabei überkomplex ausgestaltet. Zudem werden die im Gesetzesentwurf vorgesehenen, neuen Vergütungsregeln für Urheber bereits etablierte Vergütungs- und Monetarisierungsmodelle aufbrechen. Dass Urheber und Rechteinhaber dadurch mehr Lizenzeinnahmen erzielen, ist mehr als fraglich.

Beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger sieht der Entwurf hingegen eine wortgleiche Umsetzung der EU-Richtlinie vor. Letztlich wird der Europäische Gerichtshof klären müssen, wie die neuen Regelungen auszulegen sind. Für Startups und Entwickler im Medienumfeld wird die Rechtslage damit auf Jahre hinaus unklar bleiben. Begrüßenswert ist allein, dass eine fristgerechte Umsetzung der Richtlinie möglich scheint. Die positiven Neuerungen zur Text-and-Data-Mining-Schranke und der technologieneutralen Rechteklärung zur Weitersendung von TV-Inhalten sollten rasch in nationales Recht überführt werden. Dafür braucht es einen Gesetzgebungsprozess, der größtmögliche Transparenz sicherstellt.“