19. April 2024
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Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Ein Schritt zur Befreiung des kulturellen Erbes

Bibliotheksverband begrüßt Gesetzesinitiative der SPD zu vergriffenen und verwaisten Werken

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. begrüßt eine am 1. Dezember veröffentlichte Gesetzesinitiative der SPD-Bundestagsfraktion. Die SPD nimmt sich damit der vergriffenen und verwaisten Bücher an, die nach bisherigem Urheberrecht nicht digitalisiert und ins Internet gestellt werden können. Dies ist aber eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Aufbau der Deutschen Digitalen Bibliothek und der europäischen digitalen Bibliothek europeana.

„Das Problem ist wesentlich größer als mancher Laie vermuten würde“, erläutert Monika Ziller, Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes. „Bei mehreren Millionen Büchern der letzten einhundert Jahre fehlt den Bibliotheken nach bisheriger Rechtslage ein Ansprechpartner, der ihnen erlauben könnte, das jeweilige Buch zu digitalisieren. Auch bei Zeitschriften, Fotografien und anderen Medien ist es häufig praktisch unmöglich, die Rechteinhaber zu finden. Zum Beispiel gelten bis zu 90% der urheberrechtlich geschützten Fotografien heute als ‚verwaist‘. Ohne eine pragmatische Regelung blieben diese Schätze für das Internet-Zeitalter verloren. Es ist dringend erforderlich, dass die Politik hier Lösungen schafft.“  

Der aktuelle Gesetzesvorschlag eröffnet neue Möglichkeiten der Nutzung von „vergriffenen“ und „verwaisten“ Werken. Als „vergriffen“ gilt ein Werk dann, wenn es nicht mehr im Buchhandel lieferbar ist. „Verwaist“ ist ein Werk dann, wenn der oder die Urheber gar nicht oder nur noch mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu ermitteln ist. Für beide Fälle weist der Vorschlag der SPD den Verwertungsgesellschaften eine Schlüsselrolle zu. Sie können unter bestimmten Umständen über die Rechte verfügen, wenn die Urheber das nicht selber tun können oder wollen. Der Gesetzesentwurf ist dabei nicht auf gedruckte Werke beschränkt, sondern umfasst auch Fotos, Filme und Tonwerke. Dies ist besonders erfreulich, denn zum kulturellen Erbe zählen selbstverständlich auch Ton- und Bildwerke. Die gelegentlich geforderte Einschränkung auf Gedrucktes, würde dagegen zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Aufsplitterung nach unterschiedlichen Arten von Urheberrechten führen.  

„Ein besonderes Problem ist die im Gesetzesentwurf vorgesehene ‚sorgfältige Suche‘ nach dem Rechteinhaber, die Voraussetzung sein soll, damit ein Werk als ‚verwaist‘ gilt“, erklärt Monika Ziller. „Die Bibliotheken können nicht für jedes Buch und jede Schallplatte ein Detektivbüro engagieren. Der in aller Regel mit Steuergeldern finanzierte Aufwand zur Ermittlung des Rechteinhabers muss in vernünftigem Verhältnis zum Nutzen stehen. Eine massenhafte Digitalisierung unseres kulturellen Erbes – wie wir es für die Deutsche Digitale Bibliothek und europeana ja gerade wollen – bliebe sonst schlichtweg unmöglich. Der von Bibliotheken, Buchhandel und Verwertungsgesellschaften kürzlich ausgehandelte Kompromiss, in dem umrissen wird, wie eine ‚sorgfältige Suche‘ mit noch akzeptablen Aufwand praktisch durchgeführt werden könnte, zeigt dazu einen gangbaren Weg auf.“