Alltagsprobleme mit Internetarbeitsplätzen
in deutschen Wissenschaftlichen Bibliotheken

von Martin Hollender


Abstract
1. Beschränkt oder unbeschränkt?

  1.1 Unbeschränkter Zugang

  1.2 Verweigerung des Internetzugangs für Benutzer

  1.3 Die Politik des "sowohl als auch"

2. Präventivmaßnahmen

3. ... und wenn es doch soweit gekommen ist? Verhalten bei Zuwiderhandlungen

4. Ausdrucken von Dokumenten

5. Serviceoptimierung oder Landplage? Das Mailen

6. Der jugendliche Benutzer als Pornograph

7. Bildungsauftrag oder Servicedienstleistung? Die Kosten

8. Personenkontingentierung

9. Fazit

 

Nahezu jede größere deutsche Universitätsbibliothek bietet ihrer Benutzerschaft heute Internetarbeitsplätze an. In der überwiegenden Zahl kleinerer wissenschaftlicher Bibliotheken aber wird dieser Service ­ andere sprechen von einer Plage ­ noch nicht angeboten, zumeist aus Unkenntnis über die Risiken und Folgelasten. Zu den wenigen internetlosen Großbibliotheken zählte bis vor kurzem auch die Staatsbibliothek zu Berlin-Preußischer Kulturbesitz. Wir hatten uns anstelle überstürzter Dienstleistungsangebote, die aufgrund erst später einsetzender negativer Erkenntnisgewinne womöglich nicht dauerhaft anzubieten sein könnten, zunächst für eine gründliche Überlegensphase entschieden und wollten auf die Praxiserfahrungen anderer, erfahrener Bibliotheken zurückgreifen. Vor diesem Hintergrund entstand im Herbst 1999 eine gründliche telefonische Umfrage unter gut fünfzig deutschsprachigen wissenschaftlichen Bibliotheken.1 Die All tagserfahrungen vermittelten uns ein realistisches, gegenwartsnahes Bild der Routineprobleme, die auf uns zukommen werden, die aber auch anderen, ebenfalls noch unerfahrenen Bibliotheken von Nutzen sein können. Allzuviele Bibliotheken sind nach eigenem Bekunden "ganz bewusst blauäugig einfach mal in Betrieb gegangen" und müssen die sich damit eingehandelten Probleme heute nolens volens akzeptieren.

1. Beschränkt oder unbeschränkt?

Die Beantwortung der Frage, ob man dem Benutzer den grenzenlosen Zugang zu allen URLs gestatten soll oder nur einen eingeschränkten Zugriff erlauben mag, ist zugleich eine weltanschaulich grundierte Bestimmung der eigenen Position hinsichtlich der Relevanz der Internetquellen und der Fürsorgepflicht gegenüber dem Benutzer.

1.1 Unbeschränkter Zugang

Wer sich zur Gewährung der grenzenlosen Internetfreiheit entschließt, stellt zumeist die Benutzerinteressen mit aller Entschiedenheit in den Vordergrund aller Überlegungen. Wer wolle sich anmaßen zu entscheiden, welche elektronischen Texte wissenschaftlichen Ansprüchen genügten und welche nicht; wo der wissenschaftliche Mindeststandard beginne und wo er an der Grenze zur Trivialität wieder ende?2

Selbst wer nicht eben glücklich ist über das bunte, ganz überwiegend unwissenschaftliche Arbeiten im Internet, sieht die wissenschaftliche Bibliothek trotzdem in einer pädagogischen Pflicht: der Informations- und Bildungsauftrag müsse auch die Bereitstellung von Internetarbeitsplätzen beinhalten; sei doch die Bibliothek ein idealer Ort, um das Recherche-Handling zu erlernen, sich Kompetenzen für die Virtualität der Zukunft anzueignen und die studentische Jugend davor zu bewahren, zu den vielzitierten Verlierern eben jener Informationsgesellschaft zu gehören. Mit ausschließlich wissenschaftlichen elektronischen Quellen aber, so die Befürworter der Sorglosigkeit, sei dieser Anspruch nicht in die befriedigende Tat umzusetzen. Gerade dieses sehr weitverbreitete Argument setzt die ambivalenten Internet-Gefühle zumeist matt: Einschränkungen gelten als inakzeptabel, weil eine wissenschaftliche Bibliothek nicht zuletzt auch einen Ausbildungscharakter besitze und das Erlernen des "Kosmos Internet" mitsamt all seinen wissenschaftlichen wie eben auch unwissenschaftlichen Seiten nun einmal keine Zensur vertrage. (Ob die Verve, mit der diese Ansicht vorgetragen wird, stets innerer Überzeugung entstammt, sei dahingestellt. Denn zahlreiche Internetarbeitsplätze sind bereits von der Privatwirtschaft bzw. den örtlichen Industrie- und Handelskammern gesponsort; die Bibliotheken haben deren Vorgaben eines freien Zugangs penibel zu befolgen und werden tunlichst nicht heckenschützenartig in der Öffentlichkeit gänzlich anderslautende Stellungnahmen verbreiten.). ­ Eine jede Bibliothek muss abwägen: und die überaus meisten Bibliotheken haben erkannt, dass eine wissenschaftliche Scheidung des Datenberges in Töpfchen und Kröpfchen schlechterdings unmöglich ist. Wagte man eine solche Separierung dennoch, setze man sich nur zu rasch dem kaum zu widerlegenden Vorwurf der Benutzerbevormundung und Zensur aus; überdies ist es ein allzu ermüdendes Geschäft, dem trotzigen Benutzer überzeugend zu vermitteln, warum er diese Seite aufrufen darf, jene aber nicht.

So gewährt man also zähneknirschend den unbehindert freien Zugriff, glücklich aber ist mit dieser Situation des "was bleibt uns denn übrig?" kaum jemand: denn manche Bibliothekskataloge, wie etwa der des British Museum, werden mittlerweile aus Platzmangel gar nicht mehr in der Printversion im Lesesaal vorgehalten, sondern sind nur noch über das Internet zugänglich. Hier aber endet die Informationsstraße nicht: sich von den (bibliotheksseitig gern gesehenen) maschinenlesbaren Katalogen ins Nirwana des Anstößigen weiterzuhangeln, erfordert für Kenner der Szene gar nicht so sehr viel Raffinesse. Über US-amerikanische Server an die gewünschten Seiten zu gelangen und die Daten dann auf den Server des UB-Rechenzentrums herunterzuladen, ist kein allzugroßes Kunststück.

Die Bedürfnisse der Benutzerschaft zu erkennen und das Internet-Angebot darauf bereits präventiv abzustimmen, ist offensichtlich unmöglich und kollidiert mit dem Problem des universitätsbibliothekarischen Selbstversändnisses im Spannungsfeld von Traditionalismus und Moderne: das Hauptinteresse der studentischen Leser liege bei den elektronischen Tageszeitungen, wurde mir aus einer bayerischen UB berichtet. In der hiesigen Uni studierten viele Asiaten und aufgrund einer Uni-Partnerschaft auch viele Schweden, die nun gerne das Angebot nutzten, Blätter aus ihrer Heimat, die die UB aus Etatgründen nicht halten könne, in elektronischer Form täglich frisch zu lesen. In besagter Uni wird dieses procedere durchaus gern gesehen, bedeutet es doch die Ausweitung einer Servicetätigkeit, die man in konventioneller Printform aus besagten Kostengründen gar nicht anzubieten in der Lage wäre. Wer indes die Meinung vertritt, exotische Tageszeitungen (am Ende sogar Boulevardblätter) seien in einer wissenschaftlichen Universalbibliothek ohnehin fehl am Platz, demonstriert zwar eine gewisse Engstirnigkeit, ist in der Beantwortung der Frage "URL-Beschränkung: ja oder nein" aber erheblich vorangekommen: getreu der Devise, dass nicht sein kann, was nicht sein darf, braucht man sich der Herausforderung "Zugang zu allem" wieder ein Stück weniger zu stellen.

Neben diesen bibliotheksideologischen Aspekten wird aber auch ein technisch determinierter Nachteil einer Indizierung bestimmter Seiten ins Feld geführt: eine solche Maßnahme hätte nachweislich wesentlich längere Antwortzeiten zur Folge, also einen beträchtlichen zeitlichen Serviceverzug ­ denn über jede Anfrage müsse vor ihrer Beantwortung zuvor der IT-"Zensor" seine Überprüfungsmaske breiten.

Auch das verstärkte Vertrauen in den Benutzer ermöglicht die Ausschaltung aller Reglementierungen. Zahlreiche Bibliotheken wiegen sich im guten Glauben, die angebliche intellektuelle Differenz zwischen WB- und ÖB-Benutzern löse manche Schwierigkeiten wie mit Zauberhand: die Benutzer einer wissenschaftlichen Bibliothek hätten in aller Regel gar keine Neigung zu den qualitativen Niederungen des Internet, sondern steuerten mehr oder weniger direkt zu fachlich hochqualifizierten Seiten. Im übrigen sei ein gerüttelt Maß Unbekümmertheit und Souveränität im Umgang mit dem Internetbenutzer ebenso gefragt wie es geboten sei, die bibliothekarischen Erfahrungen mit der Zurverfügungstellung von Literatur aus den zurückliegenden Jahrhunderten in die Diskussion miteinfließen zu lassen: man frage ja die Benutzer auch nicht, ob sie die entliehenen Bücher eigentlich gelesen hätten und welchen Gewinn man aus ihnen gezogen habe ... Dies ist freilich eine Argumentation, die die Realitäten verkennt: in jeder Bibliothek wacht der Bibliothekar, heißt er Lektor oder Fachreferent, über die Qualität der angebotenen Medien und fasst die unfreiheitlich-undemokratische Literatur nur mit sehr spitzen Erwerbungsfingern an. Mit dem schrankenlos zugänglichen Internet holt sich die Bibliothek einen kaum handhabbaren Mohren ins Haus, den sie kaum noch loszuwerden vermag: die intellektuelle Schleuse des Fachreferenten, das selektierende Nadelöhr wird mitunter womöglich allzu freiwillig aufgegeben.

Die legere Ansicht: "Das kann uns doch egal sein, was die Leute mit unseren Medien anstellen" gibt es eben nur dann, wenn zuvor die Unbedenklichkeit dieser angebotenen Medien gesichert wurde; mit dem Prinzip des "egal" ist es sehr rasch vorbei, wenn der Anbieter Bibliothek den Überblick über sein elektronisches Angebot völlig verliert.

1.2 Verweigerung des Internetzugangs für Benutzer

Die Zahl derjenigen Bibliotheken, die keinerlei Interzugang bieten, ist verschwindend gering und dürfte sich deutschlandweit definitiv im einstelligen Bereich bewegen. Die Begründung liegt auf der Hand: Recherchen "just for fun" hätten solchermaßen zugenommen, dass ernsthafte Katalogbenutzer keine Chance zum Zugriff mehr besessen hätten. Dieser Grundtendenz angenähert haben sich diejenigen Bibliotheken, die einzig ihren eigenen OPAC und den jeweiligen Verbundkatalog "öffnen", bereits aber den KVK sperren: durch die Anbindung an die Buchhandelsverzeichnisse sei der findige Benutzer flugs jenseits des engen bibliothekarischen Sektors, maile privat und vergnüge sich ohne jeden wissenschaftlichen Ansatz. Gerade der Ausschluss des KVK wird zwar bedauert, aber als unumgänglich zur Sicherung der eigenen Prinzipien eingeschätzt. Eine Absage an das Internet als Entertainment und somit folglich die Verengung auf Bibliothekskataloge verhindert in Bibliotheken mit nur wenigen Internetarbeitsplätzen eine völlige Verstopfung und gewährleistet eine rasche Benutzerfluktuation an den PCs: stundenlange Katalogrecherche ist ungleich seltener als stundenlanges Surfen.3

1.3 Die Politik des "sowohl als auch"

Bewährt hat sich in verschiedenen Bibliotheken eine ungefähr gleichgewichtige Zweiteilung des Angebots: je zur Hälfte PCs mit unbegrenztem Zugriff und Internetarbeitsplätze, die einen Netzzugriff ausschließlich auf Bibliothekskataloge zulassen. Meistenteils ist bei dieser Variante jedoch sogar der KVK bereits schon wieder gesperrt, weil er, wie oben beschrieben, die Möglichkeit bietet, sich mit Hilfe der integrierten Buchhandelsverzeichnisse überall "hinzulinken" und somit die intendierte Prämisse des Exklusivzugangs auf Kataloge augenblicklich wieder ad absurdum führt. ­ Wer seinen OPAC nur via Internet anbieten kann, wird kaum umhin kommen, spezielle Katalogarbeitsplätze einzurichten, um nicht das Katalogkind mit dem Internetbade auszuschütten und den Zugang zur bibliothekarischen Eigenleistung, den Katalogen, durch die zügellose Surfgenehmigung selber zu verbauen. ­ Eine ostdeutsche UB hat sich gar für eine Drittelung der Plätze entschieden: zu gleichen Teilen werden Geräte ausschließlich zum Mailen, ausschließlich zur Abfrage eigener Katalogdaten sowie ausschließlich für beliebige Internet-Recherche (mit zusätzlichem Angebot an Textverarbeitung)4 vorgehalten.

2. Präventivmaßnahmen

Immer noch und immer mehr das verbreitetste, weil probateste Mittel zur präventiven Missbrauchsverhütung: der Bibliothekssheriff. Internetarbeitsplätze werden in unmittelbarer Nähe und zugleich Sichtweite von Ausleihe, Informationszentrum oder ähnlichen Benutzungseinrichtungen postiert ­ unter Androhung eines allzeit prüfenden bibliothekarischen Argusauges.5 Wer mehrfach unangenehm auffällt, wird ohne viel Erbarmen von der Benutzung ausgeschlossen. Dass freilich die Benutzungsabteilung andere, akutere Aufgaben zu bewältigen hat als den regelmäßig patroullierenden Internet-Aufpasser6, darf ein offenes Geheimnis bleiben. Festzuhalten bleibt: die rigide und so unschön wirkende Verhinderungsmaßnahme der Abschreckung ­ Hassobjekt bis in die späten achtziger Jahre ­ hat sich zur Alltagspraxis in deutschen Bibliotheken entwickelt.

Das Prinzip der Drohung funktioniert in mehrschichtiger Weise: die Ankündigung der Einziehung des Benutzerausweises ohne die Unterfütterung durch den "technischen Background" mag manchem nur ein müdes Lächeln entlocken; die Bekanntgabe neuer technischer Möglichkeiten, die ein tagebuchartiges Rückverfolgen von aufgerufener Seite und ­ damit verknüpft ­ aufrufendem Benutzer ankündigt, wirkt einmal mehr abschreckend und (pädagogisch wertvoll) einschüchternd. Der Benutzer muss diese Verlautbarung der Bibliothek nun allein noch glauben.7 Das Abschreckungspotential, das diesen Mutmaßungen und Halbwahrheiten innewohnt, ist nicht zu unterschätzen und sollte von jeder Bibliothek unbedingt weiter kolportiert werden. Die Fama herausragender IT-Spezialisten und Netzadministratoren in der Bibliothek darf campusweit genährt werden; sie wird eher nützen denn schaden.

Der Absicherung durch Abschreckung zumindest verwandt ist das Vertrauen auf die soziale Kontrolle der Internetnutzer im Lesesaal untereinander. Von sinistren Seiten gingen faktisch keinerlei Gefahren aus, melden mehrere durchaus problembewusste Bibliotheken: denn der gesamte Internetarbeitsplatz-Bereich sei für jeden exzellent einsehbar und gewährleiste somit ein Gelingen eben jenes sozialen Korrektivs: neulich habe ein Student "gerade mal Softpornos geladen, wirklich nichts Hartes!" und sei von seinen Kommilitonen an den Nachbargeräten augenblicklich abgemahnt und zur Räson gerufen worden. Niemand besitze die Courage, mitten im Lesesaal ­ auf öffentlichem Boden ­ plakativ Hakenkreuze zu laden; die Furcht vor Repressalien durch andere Benutzer und/oder die Bibliotheksleitung bewirke offenbar, dass zweifelhafte Seiten nur unter dem Schutz der Privatsphäre des eigenen PC aufgerufen würden.

Mit Filtersoftware lassen sich die Probleme offensichtlich nur unzureichend lösen. Im Rahmen von kostenlosen Testversionen, die einigen Bibliotheken für zwei Monate zur Verfügung gestellt wurden, konnte man zwar Erfahrungen sammeln, doch fehlte es am Ende dieser zwei Monate an IT-Haushaltsmitteln, um die aktuelle Version regulär, dauerhaft und mit ausreichenden Lizenzen bibliotheksdeckend zu kaufen.

Neben der unmittelbaren finanziellen Investition wiegen die mittelbaren Kosten, die manpower im eigenen Hause nämlich, ungleich schwerer: selbst wenn man eine Filterung des gesamten Netzmaterials hin zu einer Selektion des wissenschaftlich Relevanten für überhaupt denkbar hält, sei, so die vorherrschende Meinung, eine solche Kanalisierung hin zum wertvollen elektronischen Text nur unter Aufbietung kaum vorstellbarer Personalkapazitäten vorstellbar; über derlei Personalressourcen verfüge heute aber keine einzige Bibliothek mehr. Überdies müssten die Bibliothekare stets drei Wochen schneller und kenntnisreicher sein als die pfiffigsten Nutzer (= Hacker) ­ und das sei wohl kaum zu leisten.

Somit kommen Filtersoftware, die aber stets nur bei bereits als indiziert bekannten Seiten greifen, nur selten zum Einsatz.

Denn aufgrund der Flüchtigkeit des Mediums, der täglich sich verändernden Wesenhaftigkeit der elektronischen Netzquellen sei es schlichtweg unmöglich, den weltweiten täglichen Abgang und Zugang an URLs, an E-Journals, an Volltextdokumenten, Editionen und halbwissenschaftlichen Daten seriös vom Moloch des Schmuddeligen und Neonazistischen zu scheiden. Das "schwarze Loch" Internet lässt keine wissenschaftlich fundierte Aufsplittung in Gut und Böse zu: und selbst wenn die saubere Trennung gelänge, so wäre sie drei Minuten später bereits wieder inaktuell. Fazit: die deutschen Bibliotheken beugen sich dem Primat des Faktischen, akzeptieren die zahllosen Imponderabilien der Filtersoftware nicht und verzichten auf den Vorzensor.8

Startseiten und Verpflichtungserklärungen

Als beinahe naiv muss mittlerweile die Ansicht eingeschätzt werden, es reiche als Präventivmaßnahme bereits aus, die Rechercheseite des eigenen OPACs oder Bibliotheksverbundes als Startseite vorzuinstallieren, um so den irrigen Eindruck zu vermitteln, das "eigentliche" Internet sei gar nicht ladbar. Durch die "freihändige" Eingabe etwa eines Suchmaschinennamens ist der Benutzer augenblicklich am Ziel.

Folglich lassen sich Bibliotheken durch Verpflichtungserklärungen die ausschließlich ernsthafter Forschung und Lehre verpflichtete Internetnutzung schriftlich garantieren. ­ Die gesamte Philosophie ist zweifellos ein wenig weltfremd: mit der Übernahme der User-ID erkennt der Benutzer schriftlich die Benutzungsordnung für Internet-Recherchen an ­ und dieses Reglement sagt, salopp formuliert, aus: man kann zwar an alles gelangen, man darf es aber nicht und darf es schon gar nicht laut sagen. Unbeschränkten Zugang erteilt die Bibliothek nur denjenigen, die sich zuvor verpflichten, die Benutzungsordnung anzuerkennen ­ und diese Benutzungsordnung sieht selbstredend nur die wissenschaftliche Nutzung vor.9 Die faktische Wirkungslosigkeit all dieser Maßnahmen ­ seien es Faltblätter oder Aufkleber ­ ist jeder beteiligten Bibliothek bekannt: auch die neuerdings sehr beliebte Internetstartseite in der Form einer elektronischen Selbstverpflichtungserklärung, deren Bedingungen durch Mausklick zu akzeptieren sind, ändert daran nichts. Den Hinweistext liest so gut wie niemand; man startet binnen Sekundenbruchteilen zum wahren Internet durch.

Einmal mehr liegt die Kärrnerarbeit nun bei den Bibliothekaren im Auskunftsdienst, die mit dem Argument der zur Kenntnis genommenen und akzeptierten Benutzungsordnung bei unwissenschaftlichen und/oder verfassungsfeindlichen Recherchen rigoros einzuschreiten bereit sein müssen.

3. ... und wenn es doch soweit gekommen ist? Verhalten bei Zuwiderhandlungen

Mitarbeiter sind angewiesen, Benutzern mit "eindeutigen" Seiten "auf die Finger zu klopfen" und von jenen drakonischen Strafen, von denen die Benutzungsordnungen erzählen, auch tatsächlich Gebrauch zu machen: PC-Verbote, befristet oder unbefristet, dürfen nicht nur unverbindlich angedroht werden.

Die überwiegende Zahl der Benutzer ist indes nicht eben zugänglich, wenn man sie auf ihr nur allzu offensichtliches Fehlverhalten wider die Benutzungsordnung anspricht; Überwachung der Bildschirme wie auch die verbale Abmahnung sind ein zeit- und nervenaufreibender Job, der vom Bibliothekar ein obendrein hochentwickeltes psychologisches Einfühlungsvermögen und vor allem die nötige Portion selbstsicheres Auftreten verlangt; Persönlichkeitsattribute, die nicht wie selbstverständlich bei jedem noch so fachkompetenten Mitarbeiter vorausgesetzt werden können. Wer die Benutzungsabteilung dazu anhält, diejenigen "ertappten" Benutzer, die pornographische Seiten geladen haben, lautstark (!) auf ihr Treiben anzusprechen ­ in der Hoffnung, dass ein solches "an-den-Pranger-Stellen" dem Delinquenten in höchstem Maße peinlich sein werde, vertraut nicht zuletzt auf den Abschreckungsaffekt: tatsächlich haben sich derart vorgeführte Benutzer nie wieder in der Bibliothek sehen lassen und das aufsehenerregende Spektakel im Lesesaal führt jedem Benutzer vor, in welch unerwünschtes Rampenlicht er bei eigenem Fehltritt zu stehen kommt.

4. Ausdrucken von Dokumenten

Wer naiv ist, stellt neben die PCs einen Drucker und harrt gutgläubig der Dinge, die da (nicht) kommen. Sie kommen aber in Form einer Kostenlawine für Papier, Toner, Reparaturen und neue Drucker: wo umsonst gedruckt werden darf, laufen die Drucker quasi ganztägig ununterbrochen durch. Appelle an die Benutzer (ökologisch oder ökonomisch oder solidarisch argumentierend) fruchten natürlich nicht. Wer kulant ist, gestattet Ausdrucke bis zu zehn Seiten; wer mehr drucken will, muss eigenes Papier mitbringen. Wer finanzbewusst ist und die Kosten an einen Dritten outsourct, stellt alle zufrieden: der Benutzer darf (preisgünstig) drucken, die Bibliothek steigt im Prestige und der Copyshop-Betreiber verdient zusätzlich: an den Drucker angeschlossen ist ein Abrechnungskästchen des Copy-Shops, mit dem die Bibliothek ohnehin zusammenarbeitet. So wie die Buchkopie 10 Pfennig kostet, kostet auch die Ausdruckseite 10 Pfennig. Abgerechnet wird über die Copy-Card, die variabel einsetzbar ist.

Wer rigide ist, unterbindet das Drucken (wie auch das Herunterladen und das Mailen), um die Attraktivität der Bibliothek als modernes Multimedia-Haus schon präventiv auf Minimalniveau einzufrieren.

5. Serviceoptimierung oder Landplage? Das Mailen

Einigkeit herrscht darüber, dass 80% der Benutzer von Internetarbeitsplätzen mailen und nichts als mailen wollen (und von diesen 80% Mailern wiederum 95% aller ihrer Mails gänzlich privater Natur sind) ­ und hier beginnt der weltanschauliche Streit. Gehört das Mailen noch in das erweiterte Aufgabengebiet einer wissenschaftlichen Bibliothek, erniedrigt sich die ehemalige akademische Stätte der universalen Gelehrsamkeit endgültig zum pseudoakademischen Freizeitparadies auf Gratis-Basis?

Die Gegner des zügellosen Mailens verweisen auf drastische Erfahrungen, wobei jedoch gerne Einzelerscheinungen generalisiert zu werden drohen: in der Diskussion um das Lesesaal-Mailen gerade denjenigen Ausnahme-Benutzer ins Feld zu führen, der sich mit einem Fingerzeig auf seinen PC (auf dem er soeben das Bild einer nackten Frau aufgerufen hatte) bei der Benutzungsabteilung darüber beschwert, dass die Bibliothek ihm keine Möglichkeit einräume, eben dieses Bild seinem Bekannten zu mailen, gehört bereits in das Gebiet der mail-feindlichen Stimmungsmache. Die Mehrzahl aller Mails entbehrt zwar jeder wissenschaftlichen Grundlage, ist aber gleichwohl harmlos und unbedenklich. Und dennoch: die Einwände der Skeptiker sind kaum jemals vollständig vom Tisch zu wischen. Denn gerade die Bibliothek einer Massenuniversität mit ihrem kaum überschaubaren und somit weitgehend anonymisierten Benutzungsbetrieb muss einkalkulieren, dass ihr Server als Medium für z.B. antisemitische Mails missbraucht wird.10 Es heißt nicht Panik zu verbreiten, sondern einmal mehr der Tatsache des sich technisch stets auf der Überholspur befindlichen Benutzers Rechnung zu tragen, wenn die Gefahr weltweiter Massensendungen politisch-ideologischer Extremisten via Bibliotheksserver zu einer zumindest zwiespältigen Einschätzung des Mail-Angebots führt. Bis in die feinsten Verästelungen scheinen die möglichen juristischen Konsequenzen eines solchen elektronischen Transmissionsriemens der Öffentlichen Hand noch nicht geklärt zu sein; die Frage einer möglichen Haftung der Bibliothek bzw. ihres Trägers schwebt als virtuelles Damoklesschwert über jedem PC ­ ganz unabhängig vom womöglich tatsächlich weltweiten Reputationsverlust einer deutschen Hochschule: NS-Traktate, versandt mittels des Rechenzentrums der Universitätsbibliothek? Da mag noch so viel dementiert werden, ein Makel bleibt nach einer solchen Datentransmission dennoch unauslöschlich zurück.11

Die Debatte um das Mailen bewegt sich in einer weltanschaulichen Grauzone aus dem Primat der unbedingten Liberalität und "Kundenorientierung" einerseits (Tummelfeld der vermeintlich oder tatsächlich "Progressiven") und dem Primat der Konzentration auf den streng auf Forschung und Lehre ausgerichteten Primärauftrag der Bibliothek zur Informationsbereitsstellung- und vermittlung (zu verteidigendes Revier der "Traditionalisten"). Ein vermeintlich so konfliktfreier (selbsterteilter) Sekundärauftrag der Bibliothek erwächst plötzlich zum Gegenstand bibliotheksinterner Grabenkriege.

Die Ursache liegt im spekulativen Charakter aller Überlegungen ­ denn mit dem Mailen verhält es sich letztlich kaum anders als mit der Internetrecherche: wer will ermessen, ob der Benutzer sich nicht am Ende doch hochwissenschaftlich mit seinem Doktorvater oder einem Forschungsinstitut mailt; mit Kommunikationspartnern also, bei denen die Mail einen wissenschaftlichen Standard aufweist und ergo von der UB unterstützt werden sollte? Zu behaupten und seriös zu unterfüttern vermögen Benutzer manches; schlussendlich sind die Mails denn doch privater Natur. Die Bibliothek aber wird es aufgrund des auch elektronisch gültigen Briefgeheimnisses kaum jemals eruieren und nachweisen können.

Insbesondere UBs kommen so oder so kaum umhin, sich des E-Mail-Problems anzunehmen, denn die häufig prozentual beträchtliche ausländische studentische Klientel nutzt den elektronischen Briefverkehr nur zu gerne, um kostengünstig mit ihrer Heimat in zeitnahen Kontakt zu treten.12 Die Fürsorgebereitschaft der Universität, die soziale Verantwortung gegenüber minderbemittelten Studierenden, reibt sich rasch an der betrüblichen Einsicht in die Faktizität der Verhältnisse: die wenigen Benutzer, die tatsächlich (wie ursprünglich einmal intendiert) forschungsrelevante Aufsätze in E-Journals lesen, werden ausgebootet, verdrängt und des ihnen zustehenden Internet-Arbeitsplatzes durch Grußbotschaften tippende Mailer "beraubt".

Nicht zuletzt diejenigen Bibliotheken in touristisch besonders reizvollen Städten mit ihren Internetarbeitsplätzen in pittoresker Altstadtlage bezeichnen mittlerweile das Lesesaal-Mailen nur zu gern als "Pest", denn die ursprünglich für streng wissenschaftlich orientierte Recherchen aufgestellten PCs werden zunehmend von lärmenden, jugendlichen Rucksacktrampern für die Reiselogistik und die Elterngrüße verwendet.

Als Lösung bietet sich hier (aufgrund des hohen Personaleinsatzes bei der Einführung einer Kostenpflichtigkeit) vorwiegend der Ausschluss der nicht fest registrierten Nutzer an; tatsächlich wohnt der Limitierung auf eine zuvor eingeschriebene Klientel nämlich einmal mehr ein gewisses Abschreckungspotential inne, das das Betreten des Bibliotheksgebäudes mit dem einzigen Ziel des Gratis-Mailens zu verhindern hilft. So entsteht eine von Ort zu Ort unterschiedliche Verfahrensweise: während die einen die Möglichkeit des Mailens abklemmen, um die mitunter nur wenigen Geräte so vielen Benutzern wie möglich für die "seriöse" Recherche zugänglich zu machen, wird an anderen Bibliotheken das Mailen sogar noch forciert: in den ruhigeren Abendstunden, wenn die Katalogdaten seltener nachgefragt werden, werden zusätzliche Plätze mit Mailfähigkeit aufgeschaltet ­ wiederum vor allem, um ausländischen Benutzern die Dienstleitung der Gratis-Kommunikation zu bieten.13

Eine Laisser-faire-Einstellung ("Natürlich wird bei uns viel gemailt, aber warum auch nicht?") gehört zu den Ausnahmen, denn der Komplex "Mailen" lässt niemanden kalt: man liebt das Mailen oder man hasst es. ­ Als Möglichkeit bietet sich für UBs das Outsourcen des Mailens an: Hochschulangehörige partizipieren somit an einem erweiterten Studienangebot via Universitätsrechenzentrum und erhalten außerhalb der Bi bliothek, aber noch innerhalb des Campus, einen Mail-Briefkasten. Die UB lagert das ungeliebte Kind an eine "befreun dete" öffentliche Institution mit zumeist weitreichenderen IT-Kenntnissen aus und gewinnt ihre personellen und räumlichen Ressourcen zur Informationsvermittlung zurück.

Tendenziell gilt: über je weniger Internetarbeitsplätze eine Bibliothek verfügt, desto eher ist sie geneigt (bzw. gezwungen), das Mailen nur sehr restriktiv oder gar nicht anzubieten. Allerorten besitzt die Recherche nach Katalogdaten und elektronisch vorgehaltener wissenschaftlicher Information noch immer die Priorität; und wer nur über eine Handvoll entsprechend leistungsfähiger PCs verfügt, wird sich überlegen müssen, ob er riskieren mag, dass ihr Einsatz in der Alltagspraxis mehr oder weniger zweckentfremdet sein wird und überwiegend aus dem Chatverkehr von Jugendlichen besteht. Wer die räumlichen Gegebenheiten und den finanziellen Spielraum besitzt, seinen Lesesaal mit Dutzenden von Internetarbeitsplätzen auszustaffieren, kann sich Gelassenheit leisten: so verstopft werden die Plätze nicht sein, als dass sich nicht allzeit noch ein freies Gerät für den eben eingetroffenen Nobelpreisträger mitsamt seiner hochqualifizierten Anfrage fände

... Wer genug Plätze bietet, löst manches Problem ganz von allein

Ein Königsweg wäre ­ zumindest für diejenigen Bibliotheken, die dem Mailen aufgeschlossen gegenüberstehen ­ die Zurverfügungstellung einzelner Geräte ausschließlich zum Mailen. Die Fronten wären abgesteckt; Streitereien zwischen einzelnen Benutzern über die sinnvolle oder sinnlose Internetnutzung würden so aus der Verantwortung der Bibliothek auf die Benutzer ausgelagert, ja abgewälzt. Die Bibliothek böte ­ über ihren eigentlichen gesetzlichen Auftrag weit hinausgehend ­ kostenfreie Telekommunikationsdienste an, würde aber die enervierende Terminierung der Zugangsdauer des Einzelnen in die Eigenverantwortlichkeit der Benutzer ausgliedern.

6. Der jugendliche Benutzer als Pornograph

Das "neue Denken" mit seiner Benutzerbzw. Kundenorientierung macht vieles leicht und hilft, Probleme zu verwischen. Wer nur noch auf den bibliothekarischen "Markt" schielt und die Gewinnung neuer Leser zur ultima ratio erklärt, der stört sich auch nicht an jugendlichen Bibliotheksbenutzern, die sich mit virtueller Hardcore-Erotik versorgen: bei dieser Klientel handele es sich teilweise um die studentische Kundschaft von morgen; und wenn man jene pubertierende Kundschaft auf diese Art und Weise ganz spielerisch zunächst einmal mit der schieren Existenz der Bibliothek und später einmal auch mit ihrem Angebot vertraut machen könne, so sei doch bereits viel gewonnen.

Mit jener unverkrampften Attitüde lässt sich in einem zweiten Argumentationsschritt jeglicher Jugendschutz entwerten und aushebeln: pornographische sites aufzurufen sei gar nicht so einfach; für die wirklich "harten" Bilder brauche man Passwörter und die seien nur in der "Szene", nicht aber "Hobbypornographen" und Jugendlichen bekannt.

Konservatives Internetmanagement hingegen erlaubt den Zugang strikt erst ab dem 18. Lebensjahr, um allen Eventualitäten hinsichtlich der Jugendschutzproblematik ausreichend präventiv zu begegnen. Wer vormals auch Kindern und Jugendlichen den Bibliothekszugang gewährt hatte und nun aufgrund der Internetarbeitsplätze nachträglich das Mindestbenutzungsalter anhebt, sollte bedenken, dass sich dieses Mindestalter schlussendlich nicht allein auf die PC-Benutzung auswirkt, sondern auf die Nutzung auch der Druckschriftenbestände. Da in vielen Bibliotheken mittlerweile an nahezu jeder Ecke Internetfähige PCs stehen, bewirkt die Prävention vor jugendgefährdenden Seiten zuletzt auch zugleich die Trennung des jugendlichen Lesers vom pädagogisch wertvollen Printmedium, das zufällig dem PC benachbart aufgestellt wurde. So können Marginalien ganze Benutzungsordnungen und Benutzungsphilosophien außer Kraft setzen und ungewollt verändern. Wer seine Bibliothek der internetfreudigen Schuljugend öffnet, wird für seine offensive, zeitgemäße Öffentlichkeitsarbeit sicherlich Lob ernten, muss aber zuvor die Konsequenzen bedenken: pubertierend kreischende Mädchen, die sich die Homepages ihrer Boygroups laden und montägliche Fußballfreunde, die die Online-Version des Kicker und anderer Sportzeitschriften goutieren, gehören dann eben unausweichlich dazu.

7. Bildungsauftrag oder Servicedienstleistung? Die Kosten

Das Internet provoziert eine Wiederbelebung der sozialliberalen Debatte um die Kostenfreiheit der Erfüllung des Allgemeinbildungsauftrags. Die ganz überwiegende Zahl deutscher Universitätsbibliotheken lehnt die Kostenbefrachtung der Internetnutzung strikt ab. Eine studentische Unkostenbeteiligung wird vielerorts als Behinderung eines reibungslosen Studiums angesehen: die Internet-Recherche diene ja der Qualität und der Beschleunigung des Studiums und dürfe deshalb schon aus global gesellschaftspolitischen Gründen nichts kosten. Wer die Begründung zur Gratisnutzung weniger hoch aufhängen und lieber das individuelle Studentenschicksal betonen möchte, weist auf die finanzielle Malaise mancher, insbesondere studentischer Benutzer hin ­ für diejenigen, die keine Finanzmittel für einen eigenen netzfähigen PC zu Hause aufwiesen, besitze die Hochschulbibliothek die Verpflichtung zur Schließung der andernfalls eintretenden Informationsversorgungslücke.

Die Kostenpflichtigkeit der Internetdienste für Externe bewirkt zumindest, dass der Bibliothek die Möglichkeit der Benutzerselektion gegeben wird: auf die Frage an den Benutzungsleiter einer bedeutenden UB, ob die Staatsbibliothek zu Berlin gesonderte Gebühren für die Nutzung der Internetarbeitsplätze erheben sollte, erhielt ich eine enthusiastisch zustimmende Antwort: unbedingt, denn nur so hätten wir zumindest eine Chance, uns "die gesamte Berliner Szene vom Hals zu halten". Selbst die 30 DM Jahresbenutzungsgebühr, die die Staatsbibliothek verlangt, seien keine Barriere, denn diese Minimalkosten hätten sich für Internet-Freaks, die daheim Telefon- und Providerkosten sparen wollten, rasch, allzurasch, amortisiert. Die Bibliothek bietet zwar gegenüber kommerziellen Internet-Cafés ein freudloses Ambiente und verbietet das Essen, Trinken, Rauchen und distanzreiche Schwadronieren; unter privaten Kostenrechnungsaspekten aber ist sie eine brauchbare Alternative.

Im neuen bibliothekarischen Denken dürfen, ja müssen Servicedienstleistungen ihren Preis haben; zumindest einen "politischen", einen symbolischen Preis. 25 Minuten Surfen lässt sich Die Deutsche Bibliothek mit 2,50 DM bezahlen, ergo 50 Minuten mit 5 DM. Dies sei ein Preis, der keineswegs unverschämt sei, sich aber bereits oberhalb derjenigen Summen bewege, zu denen man im Internet-Café chatten könne.14 Kostenpflichtig ist das Surfen ebenfalls an der Wiener ÖNB (50 Schilling pro halber Stunde), wer aber einigermaßen glaubwürdig versichert, er wolle an potentiellen Internetarbeitsplätzen gleichwohl nur in Bibliothekskatalogen recherchieren, der darf kostenfrei arbeiten ­ ein Vorgehen auf Vertrauensbasis, das sich bislang bewährt hat.

Prinzipiell muss bedacht werden, dass ­ um in der lokalen Presse keinen Unmut auf sich zu ziehen ­ derjenige, der sich für die Einführung der Kostenpflichtigkeit entscheidet, bei seinem jeweiligen Abrechungsverfahren so kulant wie möglich vorgehen sollte: bei ungewöhnlich langen Antwortzeiten, bei unverschuldetem Serverabsturz oder bei einem Überschreiten des Zeitlimits um nur wenige Minuten (womöglich mitten in einer Recherche mit umfangreicher Treffermenge) sollte der ursprünglich vereinbarte Preis unverändert beibehalten werden.

8. Personenkontingentierung

Um die chronische Unterversorgung mit Internetarbeitsplätzen nicht zu einem Debakel ausarten zu lassen, hat sich die überwiegende Zahl der wissenschaftlichen Bibliotheken zur Abwehrmaßnahme der personellen Kontingentierung entschieden: weder Schüler noch Stadtbenutzer werden zugelassen, sondern nur und ausschließlich Hochschulangehörige, denn für diese Klientel sei man ja ohnehin seit jeher primär tätig gewesen.15 Angenehme Begleiterscheinung: man entledigt sich (mit einer gewissen Scheinheiligkeit) der lästigen Debatte um Sinn und Wert der unwissenschaftlichen Freizeit-Recherche: bei der akademischen Benutzerschaft ­ das gesamte Spektrum vom Erstsemester bis zum Lehrstuhlinhaber umfassend ­ bestehe qua Selbstverständnis ohnehin an nichts anderem Bedarf als an der puritanisch wissenschaftlichen Recherche. Die Erwiesenheit dieser These setzt man blindlings in die Welt und vertraut auf die vermeintliche Elfenbeinturmverhaftetheit der Studierenden, die sich mit Abscheu vom Bodensatz des Internetangebots abwenden und allein dem Gedanken an ihre Seminararbeit verhaftet sind.

Externe Stadtbenutzer

Externen Stadtbenutzern dieselben Zugangsrechte wie Hochschulangehörigen einzuräumen, kann zu Komplikationen mit den Unterhaltsträgern, Universitätskanzlern und Rechnungshöfen führen. Wer sich der Stadtbenutzerschaft nicht elitär verweigern will oder darf (etwa wenn die Hochschulbibliothek zugleich Stadt- oder Landesbibliothek ist), kann allenfalls auf eine Zwitterlösung ausweichen, die wohl niemanden so recht zufriedenstellt, aber gleichfalls keine Konflikte heraufbeschwört: die Installation von Internetarbeitsplätzen, die nur die Nutzung wissenschaftlicher Datenbanken bzw. den Zugriff auf seriöse Volltextdatenbanken zulassen. Der externe Benutzer hat sich mangels Immatrikulation, und ergo mangels studentischem account, an einen Bibliothekar zu wenden, der sich ­ gegen schriftliche Hinterlegung des Benutzernamens ­ quasi stellvertretend einloggt.

Fraglich ist weiterhin, ob der Gleichheitsgrundsatz dieses "Aussperren" der städtischen Benutzer durch die allmählich nahezu flächendeckend übliche Eingrenzung des Benutzerkreises auf die studentische Jugend und ihren akademischen Lehrkörper nicht als unzulässig verbieten kann. Die Finanzierung der Internetrecherche verdankt sich schließlich auch der Steuerlast der außeruniversitären Benutzerschaft, die obendrein ein gleichberechtigtes Informationsbedürfnis besitzt.

Als Kompromiss bietet sich die Aufstellung eines Alibi-Arbeitsplatzes an, an dem "ausnahmsweise" auch Campusfremde geduldet werden. Eine reine Campusuni außerhalb der Stadttore wird hier freilich immer den besseren Stand haben als eine UB im historischen Stadtzentrum: wer hier einstmals großmütig und großzügig jedem Bürger der Stadt die Netznutzung garantierte, wird die Geister, die er einladend rief, heute vielfach nicht mehr los. Denn einmal etablierte und liebgewonnene Benutzungsdienste wieder zurückzunehmen, zählt zu den dringendsten bibliothekarischen Unterlassungssünden (bzw. eklatantesten bibliothekarischen Verhaltensfettnäpfchen).

Was ist tatsächliche Benutzerfreundlichkeit? So viele Interessierte wie nur irgend möglich zur Nutzung der Internetarbeitsplätze zuzulassen, mit der bitteren Konsequenz des Gerangels, der enttäuschten, mürrischen Gesichter ungeduldig Wartender, der personalintensiv zu führenden Listen, Karteien und Anmeldungen? Oder ist es vielmehr optimal benutzerorientiertes Service- und Dienstleistungsdenken, der möglichst exakt umrissenden Kernklientel, einer spezifischen Zielgruppe, erweiterte Angebote zu machen und ein entspanntes Arbeiten mit kompetenter Hilfestellung durch qualifizierte Bibliothekare mit ausreichendem zeitlichem Beratungsreservoir zu gewährleisten?

9. Fazit

Nahezu allen Bibliotheken mangelt es an Zeit und an ausreichend qualifizierten Mitarbeitern, um in einer Ära, da mit zunehmend weniger Mitarbeitern mehr denn zuvor geleistet werden soll, neben der bibliothekarischen Alltagsarbeit konzeptionell Grundlegendes zu erarbeiten oder Langzeitstudien mit empirischem Wert zu erstellen. Durch die bibliothekarische IT-Welt geistern zu Hauf Gerüchte und Vermutungen, Halbwahrheiten und Ondits über mögliche Konsequenzen eines "antiautoritär" gewährten Internetangebots: all jene Gerüchte zu veri- oder auch zu falsifizieren, vermag mittlerweile niemand mehr. Denn die Informationen von gestern sind heute bereits technisch überholt und Mußestunden für ebenso tiefgreifende wie weitausholende Untersuchungen gewährt schon längst kein Dienstherr mehr. So bleibt vieles als unbewiesenes Schreckgespenst im Raume stehen und es ist Aufgabe jeder einzelnen Bibliothek, die Behauptung eine Wahrheit oder eine Tartarenmeldung zu nennen, sich bedächtig nur auf gesichertes Terrain zu begeben oder mutig und risikobewusst Neues auf sich einströmen zu lassen.

Hinsichtlich der "unteren Grenze" des Niveaus elektronischer Publikationen ist es die Aufgabe der Bibliotheken, die elitären Fehler der Elfenbeinturmpolitik vergangener Epochen nicht zu wiederholen.

"Schund" nur darum, weil er elektronisch vorgehaltener Schund ist, aus der wissenschaftlichen Bibliothek zu verbannen, zeugt von bibliothekarischer Geschichtsblindheit und von Ignoranz gegenüber der historischen Forschung künftiger Generationen. Im 19. Jahrhundert hat man mit pikiertem Blick gedruckte Trivialliteratur aus dem Bestandsaufbau verbannt; heute zählen derlei "minderwichtige" Schriften zu den Pretiosen in den Ausstellungsvitrinen und in den am SDD-Programm beteiligten Bibliotheken zu den nur selten angebotenen Desideraten auf dem Antiquariatsmarkt. Statt zu debattieren, ob nun oder ob nicht die "untere Grenze" des Internetangebotes geschleift oder gar verstärkt werden muss, wäre es eine weitaus adäquatere Aufgabe der Wissensspeicher Bibliotheken, so viele wie nur denkbare Internet-Quellen (und seien sie noch so lapidar, so sind sie doch Zeugnisse unserer Ära) einer wie auch immer gearteten Langzeitarchivierung zu unterziehen. Denn Quellenwert für die wissenschaftliche Forschung besitzt bereits heute das gesamte Internet und wir Bibliothekare dürfen nicht der Versuchung erliegen, die Grundlagenbedeutung auch womöglich befremdlich wirkender Texte und Bilder zu ignorieren. Als Primärquelle mag schließlich alles gelten: Klopstocks Oden oder die Traktate irregeleiteter Phantasten. Hier eine Selektion zu treffen, wäre unwissenschaftlich gedacht. Beispiel: darf man die Homepage der Fernsehserie "Lindenstrasse" verwerfen und jedem Benutzer unterstellen, er rufe die entsprechenden Seiten aus reiner Fan-Neugierde auf, wenn gleichzeitig im Magazin bereits mehrere medienwissenschaftliche Untersuchungen zur "Lindenstrasse" stehen?

Manche URL zuzulassen, manch andere indes dem Benutzerzugang zu verwehren, riecht (zumindest für die argusäugig lauernde Öffentlichkeit) leicht allzusehr nach Benutzerbevormundung, nach Gängelung und Leserlenkung.16 Wer den traditionellen Anspruch aufrechterhalten will, als wissenschaftliche Universalbibliothek via Druckschriften dem Leser ein Abbild des informatorischen Gesamtkosmos aller Fächer, aller Länder, aller Sprachen und aller Zeiten bieten zu wollen, der muss der Benutzerschaft bereits heute dasselbe Angebot mit derselben Intensität und "Erwerbungstiefe" bzw. Erschließungstiefe auch via elektronischer Medien zur Verfügung stellen. Das Primat des Eingangs ausschließlich wissenschaftlicher Quellen in unsere Forschungsbibliotheken ist ohnehin seit jeher durch die Schöne Literatur unterhöhlt worden: Lyrik, Romane und Novellen genügten dem Anspruch des Wissenschaftlichen seit jeher nie und wurden ­ als unabdingbare Grundvoraussetzung jedweden literaturwissenschaftlichen Forschens ­ trotzdem auch und gerade von der wissenschaftlichen Bibliothek erworben. Mehr noch: jeder halbwegs eloquente Benutzer erhält diejenigen populärwissenschaftlichen oder ideologisch fragwürdigen Bücher, über die seine "Hausbibliothek" wegen mangelnder Forschungsrelevanz nicht verfügt, problemlos auf dem Weg der Fernleihe: warum also plötzlich so besorgt und zimperlich, wenn es um die maschinenlesbare Form des Lore-Romans geht?

Internetarbeitsplätze werden mittlerweile vielerorts wie selbstverständliche Bibliotheksaccessoires eingesetzt; die Alltäglichkeit des zumeist reibungslosen Arbeitsalltags verdeckt aber mitunter die darunter verborgenen Probleme einzelner Bibliotheken.17 Insbesondere die juristischen und verwaltungstechnischen Fragen sind noch nicht hinreichend diskutiert.18


Zum Autor

Dr. Martin Hollender ist Direktionsassistent an der Staatsbibliothek zu Berlin ­ Preußischer Kulturbesitz
Potsdamer Straße 33
D-10785 Berlin-Tiergarten
E-Mail: martin.hollender@sbb.spk-berlin.de

 


Fußnoten

1. Viele Aussagen wurden nur unter der Zusicherung der Diskretion weitergegeben; deshalb werden sie auch im folgenden nur in anonymisierter Form und nicht verknüpft mit der jeweils dazugehörigen Bibliothek präsentiert.

2. Könne nicht, so wird räsoniert, selbst die bildliche Darstellung "nackten Fleisches" wissenschaftlichen Quellenwert besitzen? Dann nämlich, wenn ein Soziologe der örtlichen Universität sehr gegenwartsbezogen über die Diskriminierung der Frau im Internet forsche? Hier gültige und jeder Seite gerecht werdende Kriterien der Reglementierung zu erstellen, sei ein weites, ein viel zu weites Feld. Eine bayerische UB wählt folgenden Weg: sie behält sich vor, von den Usern den Nachweis der tatsächlich wissenschaftlichen Internet-Tätigkeit zu fordern und geht sogar so weit, Bescheinigungen des jeweils zuständigen Professors zu verlangen, dass das Aufrufen von unwissenschaftlichen Seiten der Beförderung eines bestimmten Forschungsprojektes dient.

3. Abhilfe schafft hier eine zeitlich gestaffelte Lösung: außerhalb der Benutzungskernzeiten ­ vor allem in den Abendstunden ­ ist die Nachfrage nach Katalogdaten erfahrungsgemäß gering (vor allem deshalb, weil häufig nicht mehr am selben Tag im Magazin ausgehoben wird). Nun kann man getrost einige Geräte, die zuvor nur Lokaldaten geliefert hatten, für den Rest des Tages auf Internetzugang freischalten.

4. Wer keine Textverarbeitung zumindest im Universitätsrechenzentrum anbietet, darf sich nicht wundern, wenn clevere Studenten auf die Bibliotheks-PCs Textverarbeitung aufspielen und versuchen, ihre Examensarbeiten im Lesesaal auszudrucken.

5. Das "gläserne Internet" benötigt freilich Lesesaalgrundrisse, die eine Einsehbarkeit des Bildschirmes auch ermöglichen. Verschachtelte, womöglich wabenförmige architektonische Strukturen machen eine zentrale Aufstellung und überschaubare Überwachung rasch zunichte.

6. Überzeugend klingt die Idee einer RuhrgebietsUB: man hat sich kleine Kartentaschen anfertigen lassen, die an der Oberkante des Monitors angebracht sind. In diese Tasche hat der Benutzer verpflichtend seinen Benutzerausweis hineinzustecken. So wird der Anonymisierung vorgebeugt und der prüfend entlangwandelnde Bibliothekar ist augenblicklich über die Identität des Benutzers informiert.

7. Mit Taschenspielertricks zu arbeiten, ist gang und gäbe. So verfolgt etwa der modus, den Benutzer zu einer Anmeldung via Benutzerausweis und achtstelligem password zu verpflichten, in der Regel kein anderes Ziel als die Suggestion einer möglichen Rückverfolgung des Suchweges anhand von Protokollen.

8. Umgekehrt arbeiten indes Bibliotheken vereinzelt mit Positivlisten, d.h. mit der Zulassung nur bestimmter, sanktionierter URLs ohne jeden Zweifel an ihrer Relevanz. Diese Listen sind ­ wiederum bedingt durch die geringen personellen Möglichkeiten ­ bedauerlicherweise sehr restriktiv, also benutzerunfreundlich, da vieles Wertvolle von diesen handgestrickten Positivlisten nicht erfasst wird.

9. Wer sich als besonders benutzerfreundlich sieht, erweitert das Angebot zusätzlich um die Internetnutzung zur ,beruflichen Weiterbildung`.

10. Vermutlich nur eine einzige Bibliothek leistet sich die Pflege einer Negativliste, die Mail-Hosts dahingehend indiziert, dass sie vom Bibliotheksserver aus nicht mehr ansteuerbar sind. Mit der regelmäßigen Aktualisierung dieser Liste wurde eine studentische Hilfskraft beauftragt.

11. Allein aus diesem Grund ist das Sperren der Diskettenlaufwerke unumgänglich: zumindest lässt sich so verhindern, dass politische Wirrköpfe verquere Ideologien herunterladen und anschließend mit der Kunde hausieren gehen können, Quelle bzw. Medium ihrer "Weisheiten" sei das Internetzentrum der hiesigen Bibliothek.

12. Mitbedacht werden muss indes die Tatsache, dass die ausländische studentische Benutzerschaft, reicht man ihr den kleinen "Mail-Finger", sogleich nach der ganzen "Mail-Hand" verlangt und moniert, warum die Bibliothek ihr keine kyrillischen und ostasiatischen Zeichensätze zur Verfügung stellt. Die Entgegnungen ­ finanzielle und personelle Engpässe sowie mitunter technisch unzureichendes Equipment ­ werden unwillig-ungläubig zur Kenntnis genommen.

13. Außergewöhnliche Dienstleistungsbereitschaft gegenüber ausländischen Benutzern steht einem latenten Argwohn ausländischen Lesern gegenüber: die Skepsis gegenüber vermeintlich "kurdischen" oder zumindest fremdländisch anmutenden Benutzern verwandelt in manchen Bibliothekarsaugen jeden außereuropäischen Gaststudenten in einen Fundamentalisten, der die Bibliothek allein deshalb aufsucht, um hunderte Meter lange Pamphlete auszudrucken.

14. Um nicht von den in Scharen Abwandernden der DDB "erschlagen" zu werden, hat die UB Frankfurt nicht allein die Hochschulzugehörigkeit zur Bedingung für den Internetzugang gemacht, sondern auch im Gegenzug eine Jahresgebühr von 35 DM eingeführt. Ein zweites, restriktives Netz, das sich auf den Zugang zu Bibliothekskatalogen beschränkt, ist (selbstredend) kostenfrei zugänglich.

15. Mit diesem Argument lassen sich auch die Telekommunikationskosten vortrefflich minimieren.

16. Insbesondere in den ostdeutschen Ländern erinnert ein durch bibliothekarisches Tun limitierter Internetzugang die Benutzerschaft mitunter an die unliebsame Praxis der Auswahlkataloge der DDR, die den Leser nur auf ideologisch bedenkenloses Schrifttum hinwiesen.

17. Eine große süddeutsche UB hatte damit zu kämpfen, dass über ihre Internetarbeitsplätze auf öffentlichem Raum private, kommerzielle Dienstleistungen angeboten wurden und sogar Prostitutionsdienstleistungen erfolgreich über den Bibliotheksserver abgewickelt wurden.

18. Jedermann den Zugriff zu gestatten, mag löblich und benutzerorientiert gedacht sein, geschieht jedoch nicht unbedingt mit der Billigung der Universitätsverwaltung. Gegen das Argument, die Öffentliche Hand unterhalte mehr oder minder ein kostenloses Internet-Café und verhalte sich aufgabenwidrig, kann ausschließlich mit der Kontingentierung, mit der Zulassung nur des engen akademischen Personenkreises geantwortet werden.