Bibliotheken planen und bauen

Der neue DIN-Fachbericht 13 erscheint


Abstracts

von Wolfram Henning

Im Januar 2009 traf sich unter dem Dach des Deutschen Instituts für Normung in Berlin – das „Dach“ im wörtlichen wie im übertragenen Sinn – die Expertengruppe aus Bibliotheken und Archiven, um letzte inhaltliche Fragen des Dokuments zu klären, das zum Bibliothekartag in Erfurt vorgestellt werden soll: DIN-Fachbericht 13. Bau- und Nutzungsplanung von Bibliotheken und Archiven.

Schon der Titel lässt aufhorchen. Bezogen sich doch die 1. Auflage (1988) und die 2. Auflage (1998) ausschließlich auf wissenschaftliche Bibliotheken.1 Nun also in der 3. Auflage auch öffentliche Bibliotheken und Archive. Die öffentlichen Bibliotheken sind endlich von dem Dilemma befreit, bei Bauplanungen argumentieren zu müssen, dass die WB-Tabellen und -texte sinngemäß auch auf sie anwendbar seien und eine Reihe von ÖB-spezifischen Forderungen leider im Text nicht vorkommen würden. Damit wurde eine ungute Situation überwunden, die bis in die 1970-er Jahre des vorigen Jahrhunderts zurückreicht. Damals lagen getrennte Normentwürfe für den Flächenbedarf öffentlicher und wissenschaftlicher Bibliotheken auf dem Tisch. Beide Entwürfe scheiterten. Die Hoffnung, per Norm verbindliche Bibliotheksgrößen erreichen zu können, war gegenüber Verwaltung und Politik nicht durchsetzbar. Man schien sich also weiterhin auf Bibliothekspläne, Gutachten usw. beziehen zu müssen. Es bedeutete einen Durchbruch, als hartnäckige Berufskollegen die Chance nutzten, zwar nicht eine „Norm“ im strikten Sinne des Deutschen Instituts für Normung, aber doch einen „Fachbericht“ durchzusetzen. Ein Fachbericht hat nicht die strikte Verbindlichkeit der Norm, wird aber doch durch eine Einrichtung legitimiert, die von allen an Bibliotheksbauvorhaben Beteiligten als Autorität anerkannt ist. 1988 fand man also Aufnahme unterm Dach des DIN, das Jahr 2009 vereinigt beide Bibliothekssparten und dazu die Archivare unter diesem Dach. Ein zentrales Planungsinstrument, grundlegend erneuert und mit erweitertem Anwendungsbereich, ist anzuzeigen.

Norm und Wandel

Wenn der Fachbericht auch keine Norm darstellt, so zitiert und transponiert er doch deutsche und europäische Normen, die im Bibliotheksbau eine Rolle spielen. Daneben treten Standards und Empfehlungen. Bibliothekarische Fachliteratur und Praxiserfahrungen der Expertengruppe wurden einbezogen.

Vergleicht man die 3. Auflage 2009 mit dem Vorgängerpapier von 1988, stellt man fest, dass vorhandene Kapitel erweitert wurden. Die Teile über Grundflächen und Bestände sowie über Nutzung und Information wurden erheblich ausgedehnt. Fünf neue Kapitel kamen hinzu. Eine Beobachtung anlässlich der 2. Auflage, dass aus dem ursprünglichen „Zahlen- und Tabellenwerk“ ein „textliches Lehrbuch“ geworden sei, mag neue Nahrung finden.2 Aber das DIN selbst geht davon aus, dass ein Fachbericht eben auch „Berichte“ enthalten kann.

Der Wandel von Auflage zu Auflage ist nicht nur dem Umstand geschuldet, dass die bibliothekarischen Experten gern noch einige Themen mehr unter das schützende Dach des DIN bringen wollten. Eine große Rolle spielen die technischen Veränderungen im letzten Jahrzehnt. Aber auch ein neuer Blick auf die Funktionen der Bibliothek für die Gesellschaft lässt sich feststellen; es ergeben sich Forderungen aus der Rolle der Bibliothek als Lernzentrum und Kommunikationsort. Die gewachsene Sensibilität für ökologische Themen führte zu einem Kapitel über Nachhaltigkeit im Bau von Bibliotheken und Archiven.

Da der Autor dieser Kolumne an der 3. Auflage des DIN-Fachberichts beteiligt war, darf man von ihm keine Rezension erwarten. Aber ich möchte verdeutlichen, wofür man aus Sicht der Urheber – die ihre Rechte vertragsgemäß an das DIN abgetreten haben – den neuen Fachbericht nutzen kann. Dabei folge ich der Reihung der Kapitel und ihren Hauptüberschriften.

Einleitung

Der DIN-Fachbericht 13 als Standardwerk für Planung und Bau von Bibliotheken bezieht in seiner 3., vollständig überarbeiteten Fassung öffentliche Bibliotheken und Archive ein. Erstmals wird die Planung von Kinder- und Jugendbibliotheken behandelt. Der Flächenbedarf für die Medienaufstellung wird wesentlich detaillierter dargestellt. Die Angaben der Flächen für das Personal folgen nicht mehr der Laufbahnhierarchie, sondern orientieren sich an den wahrzunehmenden Funktionen. Barrierefreiheit und nachhaltiges Bauen finden Berücksichtigung. Bibliothekare, Planer und Unterhaltsträger sind die Adressaten des Berichts.

1 Anwendungsbereich

Insbesondere Raumgrößen und Deckenlasten können mithilfe des Fachberichtes ermittelt werden. Beides dient einer ersten Kostenschätzung für Neubauten und liefert Kriterien für Umnutzungen. Leit- und Orientierungssysteme sowie die Planung von Außenanlagen sind einbezogen.

2 Zitierte Normen und andere Unterlagen

Zitiert werden Normen zum Hochbau, zu Deckenlasten, zum Brandverhalten, zu Schallschutz, Büroarbeitsplätzen, Tageslicht, künstlichem Licht, Barrierefreiheit und Bildschirmgeräten. Arbeitsschutzbestimmungen und die Versammlungsstättenverordnung werden herangezogen. Auf die Publikation von Vogel und Cordes zu Hochschulbibliotheken wird verwiesen.3

3 Begriffe

Geboten werden knappe Erläuterungen bibliothekarischer Fachbegriffe. Neu begegnen Jugendbibliothek und Kinderbibliothek; Frontalpräsentation und Präsentationsflächen; Desk-Sharing, Kassenautomat, Medienrückgabeklappe, RFID, Rückgabeautomat, Sortieranlage; Lernstudio, Schulungsraum, Veranstaltungsbereich; Barrierefreiheit und Blindenarbeitsplatz. Dienen solche Angaben den Partnern der Bibliothek bei Bauvorhaben, so dient die Definition der verschiedenen Flächenarten der bibliothekarischen Basisinformation.

4 Organisationsformen und Nutzungsbereiche von Bibliotheken und Archiven

Die „Hybridbibliothek“ wird definiert. Ein deutlicher Akzent liegt auf den vielfältigen Nutzeraktivitäten – die Bibliothek als Aufenthaltsort, Treffpunkt und Kommunikationszentrum. Die Raumplanung darf sich nicht länger auf Bestände und normierte Leseplätze beschränken. Die Aktivitäten reichen vom Forschen und Lernen bis zur Freizeitgestaltung. Nutzungsbereiche für Gespräch und Austausch sind angesagt. Für Magazine, aber nicht mehr zwingend für die Freihand werden Regalachsabstände empfohlen, die auf das Tragkonstruktionsraster abgestimmt sind. Zu den neu aufgenommenen Nutzungsbereichen für Kinder und Jugendliche gibt es nähere Beschreibungen und spezifische Ausstattungsdetails.

Es wird betont, dass die sehr unterschiedlichen Medienkombinationen und -präsentationen in öffentlichen Bibliotheken nicht in den Flächenbedarfsberechnungen berücksichtigt werden können.

5 Nutzflächen

Dies ist das mit Abstand detaillierteste Kapitel des DIN-Fachberichts. Enthalten sind die Flächen für Bestände, Nutzung und Information und Personal. Dazu kommen sonstige Flächen für Bibliotheksverwaltung und technische Dienste.

Einleitend wird die Flächengliederung nach DIN 277-1 und DIN 277-2 dargestellt. Eine Anmerkung weist darauf hin, dass die aktuelle DIN 277 -1 nicht mehr zwischen Haupt- und Nebennutzflächen unterscheidet; in der Praxis werden diese Begriffe aber noch häufig verwendet. „Nebennutzflächen“ sind z. B. Toiletten, Wasch- und Duschräume, Putzräume.

Grundflächen für Bestände
Erörtert und tabellarisch dargestellt werden:

Berücksichtigt werden sämtliche Medienarten. Die vorgegebenen Maße bzw. die getroffenen Entscheidungen etwa hinsichtlich Achsabständen und Anzahl der Regalböden übereinander gehen in eine Berechnungsformel ein. Im Gegensatz zur 2. Auflage hat sich die Zahl der Berechnungsbeispiele enorm erhöht. Das Kapitel enthält Tabellen zu Standardausgangsbedingungen; in einem Anhang zum Fachbericht wird eine große Zahl von Varianten durchgerechnet.

Die Achsabstände variieren von 1,30 m für geschlossenen Magazine bis zu 2,10 m in Freihandbereichen. Eine ausreichende Gangbreite für Rollstuhlfahrer wird bei einem Achsabstand von 1,70 m bei 250 mm tiefen Regalböden erreicht.

Der Flächenbedarf je 1.000 Bände variiert standardmäßig im Freihandbereich zwischen 8,15 m² (wissenschaftliche Bibliotheken) und 10,80 m² (kleine öffentliche Bibliotheken). Für Kinderbibliotheken wurden 15,83 m² errechnet.

Grundflächen für Nutzung und Information
Der Fachbericht versucht Antworten auf die komplizierte Frage nach der Anzahl von Nutzerarbeitsplätzen zu geben. In kleineren öffentlichen Bibliotheken sollten mindestens Plätze für eine Schulklasse mit 30 Schülern vorhanden sein. Als Faustregel gilt, dass in öffentlichen Bibliotheken ein Drittel der gleichzeitig anwesenden Besucher auch in Spitzenzeiten einen Arbeitsplatz findet. In Hochschulbibliotheken sollte für 15 % aller Studierenden ein Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Die Tendenz zu verschulten Studiengängen erhöht die Wichtigkeit der Bibliothek als Lernort für Einzelnutzer und Gruppen.

Kam die 2. Auflage noch mit wenigen standardisierten Arbeitsplatztypen aus, so entwickelt die Neuauflage ein breites Spektrum:

Einzelplätze für konzentriertes Arbeiten werden mit 3 m² angesetzt, bei IT-Ausstattung mit 3,70 m². In die Berechnungsformel gehen Tischmaße und Achsabstand hintereinander stehender Tische ein, dazu ein Erschließungszuschlag von 0,90 m² pro Einzelarbeitsplatz. Gruppenarbeitsplätze für sich selbst organisierende Lerngruppen sowie einladende Sitzgruppen, z. T. mit Lounge-Charakter, werden als notwendige und selbstverständliche Angebote bezeichnet. Pro Gruppenarbeitsplatz wird ein Bedarf von 3,00 m² – 3,50 m² angesetzt. Eine Sitzgruppe mit 4 Plätzen erfordert 5,00 – 8,00 m².

Flächen für Verbuchung und Information
Der Flächenbedarf hängt wesentlich von organisatorischen Vorentscheidungen ab, die ausführlich aufgelistet werden. Bei Verbuchungstheken mit Personal beträgt der Flächenbedarf je Arbeitsplatz 10 m². Für eine Selbstverbuchungsstation sind 4 m² vorgesehen. Varianten von Selbstverbuchungsstationen werden unter Berücksichtigung der technischen Anforderungen beschrieben.

Für einen zureichend mit Geräten und Materialien ausgestatteten bibliothekarischen Auskunftsplatz sind 10 m² vorzusehen.

Grundflächen für Personal
Berechnungsgrundlage sind RB Bau: 2006, Muster 13, Anlage 2, sowie die Arbeitsstättenverordnung. Wie in der 2. Auflage werden zusätzliche Flächen für die Lagerung von Medien und Materialien reklamiert. Aber in der Hauptsache wird ein Bruch gewagt. Nicht der Dienstgrad ist entscheidend – die 2. Auflage hangelt sich vom einfachen Dienst (7,50 m²) bis zum höheren Dienst (21 m²) – sondern die Raumart. Für einen Büroarbeitsplatz mit Lagerfläche sind 15 m² pro Person angesetzt, für einen einfachen Büroarbeitsplatz 12 m², für einen Hintergrundarbeitsplatz von Thekenarbeitsplätzen 9 m². Fachreferenten dürfen 18 m² beanspruchen (vorher 21 m²), Abteilungsleiter ebenfalls 18 m² (vorher 24 m²).

6 Lastannahmen

Die hier genannten Werte dienen als Entscheidungsgrundlage bei Umnutzung von Gebäuden oder Erweiterung bestehender Bibliotheken. Die Lastannahmen für die einzelnen Bibliotheksbereiche stützen sich auf DIN 1055-3, verdoppeln die hier angenommenen Deckenbelastungen allerdings zum Teil, um eine flexible Nutzung bzw. eine spätere Umnutzung zu ermöglichen. So beträgt die Deckenbelastung bei Lesebereichen mit Tischen für Arbeitsplätze nach DIN 1055-3 zwar 3 kN/m², der DIN-Fachbericht empfiehlt 6 kN/m², d. h. die Lastannahme, die bei Lesebereichen mit Freihandregalen anzusetzen ist.

Auf besondere Belastungen z. B. durch Buchsortieranlagen und Kassenautomaten wird hingewiesen.

7 Fördertechnik

Reine Medienaufzüge bzw. Kleinlastenaufzüge ohne Verbindung mit einer Transportanlage werden als heute nicht mehr sinnvoll abgelehnt. Neben den verschiedenen Förderanlagen mit ihren Vor- und Nachteilen werden auch Flurfördermittel zum raschen Horizontaltransport in Magazinen angeführt.

8 Sicherungstechnik

Behandelt werden allgemeine Sicherungsmaßnahmen (Gebäudesicherung, Raumüberwachung) und Brandschutz. Einleitend wird empfohlen, die Beratungsdienste der zuständigen Polizei- und Brandschutzstellen möglichst früh in die Planung einzubeziehen. Der Abschnitt über Schließanlagen geht auf elektronisch gesteuerte Schlösser mit Kartenlesern oder PIN-Codes ein.

9 Lagerungsbedingungen

Archive und wissenschaftliche Bibliotheken mit entsprechendem Sammelauftrag sind verpflichtet, Materialien auch für künftige Nutzungen zu sichern und aufzubewahren. Stabile klimatische Bedingungen sind von Vorteil. Eine Tabelle geht detailliert auf Lagerbedingungen in Magazinen und Freihandbereichen ein; sie gliedert sich nach den Kriterien Tageslicht, Kunstlicht, Temperatur und Luftfeuchtigkeit.

10 Licht und Beleuchtung

Die Aussagen zur Beleuchtungsstärke sind in der neuen Auflage differenzierter. An Arbeitsplätzen sollten Beleuchtungsstärke und -richtung möglichst individuell einstellbar sein; die Beleuchtungsstärke sollte hier entsprechend DIN 5037-7 mit 500 Lux angesetzt werden. In Pausenräumen und auf dem untersten Fachboden in geschlossenen Magazinen sollten 200 Lux vorgesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die EU die Beleuchtung mit Glühlampen bis 2012 stufenweise abschaffen will. Leuchtdioden (LED) werden schon jetzt für Effekt- und Punktbeleuchtung und als Element von Leitsystemen eingesetzt. Weitere Einsatzbereiche von LED werden vorausgesagt (energiesparend, hohe Lebensdauer, keine Wärmestrahlung, monochromes Licht). Bei geringer Nutzungsintensität von Bereichen wird eine energiesparende Beleuchtung mittels Sensoren empfohlen.

11 Raumakustik, Schallschutz

Dominiert in der 2. Auflage der Schutz vor Lärm, so wird gute Raumakustik nun daran gemessen, ob die je nach Art des Nutzungsbereichs ganz unterschiedlichen Anforderungen erfüllt werden. Metaphorisch wird das Prinzip der Zwiebel bemüht: laute Bereiche außen, immer ruhigere Nutzungsarten, wenn man ins Innere der Bibliothek dringt. Bibliothekarische Aufgabe ist es, den Planungspartnern die unterschiedlichen akustischen Anforderungen zu beschreiben. Lärmgrenzwerte können sich weiterhin an der Arbeitsstättenverordnung 1975 in Verbindung mit der 2004 an EU-Recht angepassten Arbeitsstättenverordnung orientieren. Eine Geräuschkulisse von 42 – 45 Dezibel wird in großen Lesesälen als ausreichend ruhig empfunden. Lärmminderungstechnik sollte bei der Auswahl von Geräten und IT-Hardware berücksichtigt werden. Bei Verbuchungsscannern sollte auf Signaltöne verzichtet werden. CD- und CD-ROM-Möbel mit Frontalpräsentation können eine Lärmquelle sein.

12 Fußbodenaufbau und Bodenbelag

Werden für die Leitungsführung in hochinstallierten Bereichen Doppelböden geplant, finden sich Angaben zu Art und Ausführung in der europäischen Norm DIN EN 12825. Für Bodenbeläge werden Entscheidungskriterien genannt: Raumfunktion, Belastbarkeit, Flexibilität, Ergonomie, Nutzer (z. B. Kinder), Reinigungs- und Pflegeaufwand, Barrierefreiheit (z. B. für die Rollen von Rollstühlen). Beim Blick auf geeignete Materialien wird Kautschuk hervorgehoben, mit den gleichen Eigenschaften wie das gut begeh- und befahrbare Linoleum, jedoch weicher.

13 Leit- und Orientierungssystem

Das System ist integraler Bestandteil der Gebäudeplanung und sollte auch unter ästhetischem Aspekt gesehen werden. Professionelle Hilfe muss hinzugezogen werden. Die Mehrgliedrigkeit des Systems und die entsprechenden baulichen Erfordernisse werden beschrieben. Mehrsprachigkeit kann notwendig sein. Haptische Elemente erleichtern Sehschwachen und Blinden die Orientierung. Kollisionen mit Fluchtwegen sind zu vermeiden.

Für Anpassungsfähigkeit des Systems ist zu sorgen. Das analoge Leitsystem im Gebäude kann seine digitale Entsprechung im Internet finden. Architekturvisualisierung auf der Webseite der Bibliothek, das Online-Leitsystem zum Auffinden der Servicebereiche sowie der gewünschten Medien und andere elektronische Möglichkeiten bieten sich an.

14 Außenanlagen

An Zugang und Zufahrt, Aufenthalt der Nutzer und Grünflächen ist zu denken. Lesegärten können als Atrium oder in einem geschlossenen Außenbereich die Bibliothek ergänzen. Der Bereich muss von innen einsehbar sei, besonders wenn Medien aus dem Bestand dort genutzt werden können. Es wird empfohlen, die Fläche mit WLAN zu versorgen.

Die Funktionen von Aufenthaltsbereichen im Freien: Warten, sich entspannen, kommunizieren – und rauchen.

15 Barrierefreiheit in Archiven und Bibliotheken

Barrierefrei heißt nicht einfach rollstuhlgerecht. Zu denken ist auch an hör- und sehbehinderte Menschen und an Gehbehinderte. Da unsere Gesellschaft immer älter wird, nimmt die Bedeutung von barrierefreier Gestaltung zu. Behindertenbeauftragte sollten an der Planung beteiligt werden.

Wichtige Einzelpunkte sind:

Bewegungsräume für Rollstuhlfahrer sind zu planen (mindestens 150x150 cm). Leitsysteme müssen den Anforderungen von Seh- und Hörbehinderten angepasst werden. Hoher Fußbodenflor erschwert die Fortbewegung von Rollstuhlfahrern. Absolute Barrierefreiheit würde z. B. in Regalbereichen zu nicht finanzierbaren Lösungen führen. Es gilt also, im Einzelfall die Maßnahmen sorgfältig abzuwägen.

16 Nachhaltigkeit im Bau von Bibliotheken und Archiven

Die Empfehlungen des Fachberichts betreffen elektrische Energie, Heizenergie, erneuerbare Energien und Schonung natürlicher Ressourcen.

Eine bedarfsgesteuerte Beleuchtung wird für Magazinbereiche empfohlen. In Freihandbereichen empfiehlt sich eine Tageslichtsteuerung, die erst bei Bedarf Kunstlicht zuschaltet. Individuell sichtbare Einzelplatzbeleuchtung kann Strom sparen, fordert aber Aufwand beim Austausch der Leuchtmittel und der vorgeschriebenen Prüfung auf Betriebssicherheit. Bei der IT-Technik gibt es Lösungen, bei denen die Endgeräte sparsamer sind als PCs (Terminal-Client-Lösung).

Sonnenschutzmaßnahmen und Reduzierung der Wärmelasten durch elektrische Geräte und Beleuchtung mindern den Bedarf an zusätzlicher Luftkühlung. Natürliche Lüftung durch Fenster sollte gegeben sein, soweit Sicherheit und Bestandsschutz dies zulassen. Große Glasfassaden bleiben problematisch.

Photovoltaikanlagen und ähnliche Lösungen sollten von vorn herein in die Beschreibung der technischen Gebäudeausrüstung einfließen.

Bei Ausschreibungen sollten Hölzer aus nachhaltiger Forstwirtschaft gefordert werden; die derzeitigen Zertifizierungssysteme für Tropenhölzer sind noch unzuverlässig.

Anhänge

Bei Redaktionsschluss lagen dem Kolumnisten die Anhänge für Funktionsbereiche und Grundflächen für Bestände vor. Ein Anhang mit weiterführender Literatur und ein Register sind vorgesehen.

Anhang A: Liste der Funktionsbereiche, Raumgruppen und Räume
Die Liste umfasst, jeweils mit mehreren Unterpunkten: Eingangsbereich, Veranstaltungs- und Kommunikationsbereich, Lese- und Arbeitsbereiche, Ausleih- und Informationsbereich, Magazinbereich, Medienbearbeitung, Technische Dienste, Direktion und Verwaltung, Gebäudebetrieb und Verkehr, Kinderbibliothek, Jugendbibliothek. Sie kann kein Raumprogramm ersetzen, ist aber ein gutes Hilfsmittel, wenn man sein Programm auf Vollständigkeit prüfen will.

Anhang B: Tabellen zu Flächenermittlung
Der Stellflächenbedarf für die ganze Skala der Medienarten wird in zahlreichen Tabellen errechnet. Die berücksichtigten Raumbereiche sind Kompaktmagazin, geschlossenes Magazin, Freihandmagazin, Freihandbereich und Freihandbereich Kinder. In die Berechnungen gehen ein: Achsabstand der Doppelregale, Regalböden übereinander, Bände (bzw. Medien) je 1 m Regalboden, durchschnittliche Länge der Regalreihen, Erschließungsfläche, Flächenbedarf je 1.000 Bände (Medien), Bände (Medien) je 1 m², Bände (Medien) je 1 m Doppelregal.

Resümee

Die 3. Auflage des DIN-Fachberichts 13 ist offener als die vorherigen Auflagen. Nicht nur, weil jetzt öffentliche Bibliotheken und Archive einbezogen sind. Man hat sich verabschiedet von einer Bibliothek, die nur aus Regalen und normierten Arbeitsplätzen zu bestehen schien. Eine breitere Skala von Nutzerbedürfnissen – auch in wissenschaftlichen Bibliotheken – wird durch den DIN-Fachbericht quasi legitimiert. Gesellschaftliche Aspekte treten als planungsbestimmende Faktoren neben die technischen und organisatorischen Entwicklungen.

Der Fachbericht will und kann kein individuell entwickeltes Bibliothekskonzept ersetzen. Wenn man freilich weiß, wohin man will – hier können neben den eigenen Zielen und Beobachtungen die IFLA Library Building Guidelines höchst inspirierend wirken – dann dürfte sich der Fachbericht als vorzügliches Arbeitsinstrument erweisen.4 Um es zu nutzen, bedarf es neben der fachlichen Qualifikation großer bibliothekspolitischer Kompetenz – und der Mitwirkung in allen erdenklichen Planungs- und Baugremien.

DIN- Fachbericht 13.
Bau- und Nutzungsplanung von Bibliotheken und Archiven.
Erarbeitet im NA Bibliotheks- und Dokumentationswesen unter Mitwirkung einer Expertengruppe aus Bibliotheken und Archiven.
Herausgeber: Deutsches Institut für Normung e.V.

Der Bericht soll im 3. Quartal 2009 im Beuth Verlag Berlin erscheinen. Der Verlag wird auch eine kostenpflichtige PDF-Version zum Download anbieten.


Autor

Wolfram Henning

Prof. em. Wolfram Henning
Hochschule der Medien
Fakultät Information und Kommunikation
Wolframstr. 32
70191 Stuttgart
henning@hdm-stuttgart.de


Anmerkungen

1. Die 1. Auflage erschien 1988 unter dem Titel: Fuhlrott, Rolf: Bau- und Nutzungsplanung von wissenschaftlichen Bibliotheken. Die 2. Auflage 1998 erschien mit gleichem Sachtitel, nun aber mit dem Vermerk: erarbeitet im Normenausschuss Bibliotheks- und Dokumentationswesen unter Mitwirkung einer Expertengruppe des Deutschen Bibliotheksinstituts (DBI). Hrsg.: DIN, Deutsches Institut für Normung e.V. Beide Auflagen: Berlin, Wien, Zürich: Beuth

2. Fuhlrott, Rolf: Der neue DIN-Fachbericht 13. Erarbeitet, überarbeitet – oder nur ausgeweitet? In: B.I.T.online 1998,3, S.192-194. Zit. S.192

3. Vogel, Bernd und Silke Cordes: Bibliotheken an Universitäten und Fachhochschulen. Organisation und Ressourcenplanung. Hannover: HIS 2005 (Hochschulplanung, Bd. 179)

4. IFLA Library Building Guidelines: Developments & Reflections. Edited on behalf of IFLA by Karen Latimer and Hellen Niegaard. München: Saur 2007