INNOVATIV
Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
Linda Freyberg
Sabine Wolf (Hrsg.)
Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
Katrin Toetzke
Dirk Wissen
Band 71: Rahel Zoller Band 70: Sabrina Lorenz Band 69: Jennifer Hale Band 68:
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Band 67:
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Band 66: Tina Schurig Band 65: Christine Niehoff Band 64: Eva May Band 63: Eva Bunge Band 62: Nathalie Hild Band 61: Martina Haller Band 60: Leonie Flachsmann Band 59: Susanne Göttker Band 58: Georg Ruppelt Band 57: Karin Holste-Flinspach Band 56: Rafael Ball Band 55: Bettina Schröder Band 54: Florian Hagen Band 53: Anthea Zöller Band 52: Ursula Georgy Band 51: Ursula Jaksch Band 50: Hermann Rösch (Hrsg) Band 49: Lisa Maria Geisler Band 48: Raphaela Schneider Band 47: Eike Kleiner
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26. August 2025
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In der Ausgabe 5/2025 (Juli-Aug. 2025) lesen Sie u.a.:

  • Europäischer Flickenteppich
    bei Open-Access-Büchern
  • Automatisierte Metadaten für Webarchive mit GPT-4o im Praxistest: Kostenersparnis und Risiken
  • Die Deutsche Nationalbibliothek
    auf Zukunftskurs –
    der Strategische Kompass 2035
  • Jenseits von Reskilling, Silodenken
    und Stellenplänen: Was wir aus den
    Human Capital Trends 2025
    von Deloitte lernen können
  • Zwischen Tradition und Innovation:
    Wo steht die Bibliometrie heute?
  • Podcasting in der Wissenschaft:
    Chancen für Bibliotheken
  • Einsatzmöglichkeiten von Sprachmodellen bei der Forschungsbewertung
  • Bibliotherapie und Mental Health
  • Mehr Transparenz in der Wissenschaft: Nature veröffentlicht künftig standardmäßig Peer-Review-Berichte
  • Versteckte KI-Prompts in wissenschaftlicher Forschung: Manipulation im Peer Review
  • Open-Access-Tage 2025, Konstanz
  • European Conference on Information Literacy (ECIL), Bamberg
  • Open Science Conference, Hamburg
u.v.m.
  fachbuchjournal

DBV begrüßt befristete Vereinbarung, die bei Fernleihbestellungen
auch elektronische Lieferung an Endkunden ermöglicht

Der Deutsche Bibliotheksverband (DBV) begrüßt, dass die Verwertungsgesellschaften (VG) Wort und Bild-Kunst den Bibliotheken befristet bis zum 31. März 2021 gestatten, Fernleihen ohne zusätzliche Kosten auch digital an die bestellenden Nutzer*innen auszuliefern. Aufgrund der pandemiebedingten Schließung der Bibliotheken ist dies ein wichtiger Schritt für die elektronische Literaturversorgung von vielen tausenden Nutzer*innen.

Vergangene Woche informierte die KMK über die Zustimmung der VG Wort zu dieser von ihr erbetenen Sondervereinbarung. Der befristete Verzicht auf die notwendige Aushändigung der Dokumente in gedruckter Form, wie es im Gesamtvertrag zum innerbibliothekarischen Leihverkehr geregelt ist, unterstützt Bibliotheken darin, auch bei geschlossenen Häusern, Studierende und Wissenschaftler*innen mit der für Forschung und Lehre unverzichtbaren Literatur zu versorgen.

Zum Hintergrund

In Deutschland gibt es zwei Wege der überregionalen Literaturversorgung. Zum einen gestattet es das Urheberrechtsgesetz (UrhG) den Bibliotheken, ganze wissenschaftliche Aufsätze oder bis zu 10% aus Büchern bzw. anderen Werken direkt, auch digital, an ihre Nutzer*innen auszuliefern (§ 60e Abs. 5 UrhG). Für diese Direktlieferungen müssen die Bibliotheken entweder direkt nach VG Wort-Tarif oder über Subito (oder einen anderen Direktlieferdienst) nach Nutzertyp an die VG Wort eine Gebühr zahlen. Daran ändert sich durch die aktuell befristete Vereinbarung nichts.

Ergänzend zur Direktlieferung durch Bibliotheken gibt es zudem die „klassische“ Fernleihe nach einem „Gesamtvertrag innerbibliothekarischer Leihverkehr“. Für die Bibliotheken hat dieser Lieferweg den Vorteil, dass die Abrechnung zentral über die Kultusministerkonferenz (KMK) erfolgt. Bibliotheken müssen der VG Wort also weder melden noch zahlen. Allerdings ist der Umfang dessen, was bei der Fernleihe nach Gesamtvertrag erlaubt ist, etwas geringer als beim Direktversand nach Gesetz. Beispielsweise darf nicht an kommerzielle Nutzer*innen geliefert werden. Zwischen den beteiligten Bibliotheken darf digital übermittelt werden (z.B. als E-Mail oder über eine Cloud). Die „nehmende“ Bibliothek musste aber bisher ausdrucken und den Nutzer*innen die Kopie analog zur Verfügung stellen. Diesen letzten Punkt betrifft das Schreiben der VG Wort: Bis 31. März 2021 darf auch in der Fernleihe digital ausgeliefert werden.

www.bibliotheksverband.de