INNOVATIV
Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
Linda Freyberg
Sabine Wolf (Hrsg.)
Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
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Band 71: Rahel Zoller Band 70: Sabrina Lorenz Band 69: Jennifer Hale Band 68:
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Band 67:
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Band 66: Tina Schurig Band 65: Christine Niehoff Band 64: Eva May Band 63: Eva Bunge Band 62: Nathalie Hild Band 61: Martina Haller Band 60: Leonie Flachsmann Band 59: Susanne Göttker Band 58: Georg Ruppelt Band 57: Karin Holste-Flinspach Band 56: Rafael Ball Band 55: Bettina Schröder Band 54: Florian Hagen Band 53: Anthea Zöller Band 52: Ursula Georgy Band 51: Ursula Jaksch Band 50: Hermann Rösch (Hrsg) Band 49: Lisa Maria Geisler Band 48: Raphaela Schneider Band 47: Eike Kleiner
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26. August 2025
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Essentials

In der Ausgabe 5/2025 (Juli-Aug. 2025) lesen Sie u.a.:

  • Europäischer Flickenteppich
    bei Open-Access-Büchern
  • Automatisierte Metadaten für Webarchive mit GPT-4o im Praxistest: Kostenersparnis und Risiken
  • Die Deutsche Nationalbibliothek
    auf Zukunftskurs –
    der Strategische Kompass 2035
  • Jenseits von Reskilling, Silodenken
    und Stellenplänen: Was wir aus den
    Human Capital Trends 2025
    von Deloitte lernen können
  • Zwischen Tradition und Innovation:
    Wo steht die Bibliometrie heute?
  • Podcasting in der Wissenschaft:
    Chancen für Bibliotheken
  • Einsatzmöglichkeiten von Sprachmodellen bei der Forschungsbewertung
  • Bibliotherapie und Mental Health
  • Mehr Transparenz in der Wissenschaft: Nature veröffentlicht künftig standardmäßig Peer-Review-Berichte
  • Versteckte KI-Prompts in wissenschaftlicher Forschung: Manipulation im Peer Review
  • Open-Access-Tage 2025, Konstanz
  • European Conference on Information Literacy (ECIL), Bamberg
  • Open Science Conference, Hamburg
u.v.m.
  fachbuchjournal

Bitkom zu vier Jahren Datenschutz-Grundverordnung

Berg: „Wir müssen Datenschutz und Datenökonomie zusammen denken“

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in der EU. Zu diesem vierten Jahrestag erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:

„Die deutsche Lesart der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) braucht vier Jahre nach Geltungsbeginn der Verordnung ein Update. In einer zunehmend digitalen Welt ist Datenschutz extrem wichtig und wir tun in Deutschland und Europa gut daran, ihn entsprechend wertzuschätzen und hochzuhalten. Das war auch das Ziel der DS-GVO, die am 25. Mai seit nunmehr vier Jahren europaweit gilt. Doch den Anspruch, die europäische Datenschutzgesetzgebung und Datenschutzpraxis zu vereinheitlichen, hat sie bislang allenfalls in Teilen erreicht.

So geben in einer aktuellen Bitkom-Studie zwar 37 Prozent der Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland an, dass die DS-GVO ein internationaler Wettbewerbsvorteil sei, aber 40 Prozent sehen in ihr keinen Vorteil – und 18 Prozent sogar einen Nachteil. Zwei Drittel (64 Prozent) berichten, dass der Datenschutz ganz konkret die Umsetzung datengetriebener Geschäftsmodelle in ihrem Unternehmen hemmt. Produkte oder Geschäftsmodelle, die aus der besonders strengen deutschen DS-GVO-Interpretation einen internationalen Wettbewerbsvorteil gezogen hätten, sind weiterhin nicht bekannt.

Nach vier Jahren DS-GVO stellen wir fest, dass wir zur Auflösung der bestehenden Zielkonflikte an drei Stellen nachjustieren sollten:

Erstens müssen wir den Datenschutz an realen Gefahren orientieren, nicht an theoretischen Risiken. Wenn zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrern der Einsatz von funktionierenden und bewährten Videokonferenzsystemen an Schulen allein deshalb verboten wird, weil die Anbieter in den USA sitzen, dann jagen wir einem Phantom hinterher. Keine US-Behörde wird sich für den Mathematikunterricht einer Berliner Grundschule interessieren. Datenschutzbehörden sollten sich auf reale Risiken konzentrieren. Und wo das geltende Recht die Datenschutzbehörden zwingt, Entscheidungen zu treffen, die nicht den realen Risiken entsprechen, muss der gesetzliche Rahmen vor diesem Hintergrund neu diskutiert und angepasst werden.

Zweitens und damit zusammenhängend muss der Datenschutz stärker mit anderen Grundrechten abgeglichen werden, etwa dem Recht auf Bildung oder auf dem Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Und drittens brauchen wir einen einheitlichen, gemeinsamen Rechtsrahmen und eine einheitliche Interpretation des Datenschutzes auf europäischer Ebene, aber mindestens in ganz Deutschland. Bislang leisten wir uns zum Datenschutz immer noch 16 verschiedene Ländermeinungen und eine auf Bundesebene. In zentralen Fragen sorgen solche unterschiedlichen Auslegungen für eine zusätzliche Verunsicherung von Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern und schaden letztlich auch dem Datenschutz und seiner Akzeptanz.

Zugleich sollten die Aufsichtsbehörden von der Politik viel stärker als bisher in die Pflicht genommen werden, nicht nur Verbote auszusprechen und Strafen zu verhängen, sondern auch Umsetzungshilfen zu liefern. Deutsche Unternehmen gehen davon aus, dass ihr Geschäftserfolg immer stärker auf Daten basiert. So sagen aktuell 7 Prozent, dass ihr Business ausschließlich oder sehr stark von datengetriebenen Geschäftsmodellen abhängt. Mit 14 Prozent erwarten sogar doppelt so viele Unternehmen, dass dies in zwei Jahren der Fall sein wird. Damit würde schon in naher Zukunft jedes siebte deutsche Unternehmen sein Kerngeschäft auf Daten aufbauen. Wir müssen Datenschutz und Datenökonomie zusammen denken, nur so können wir die deutsche Wirtschaft zukunftsfest machen – und damit die Grundlage für Arbeitsplätze und Wohlstand legen.“