19. April 2024
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In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Ein Jahr Koalitionsvertrag:
„Die Regierung muss endlich aktiv werden!“

Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) fordert jetzt
Schritte zur Umsetzung des Koalitionsvertrags

Ein Jahr nach Veröffentlichung des Koalitionsvertrags liegen die beiden Kernvorhaben für Bibliotheken – das E-Lending und die Sonntagsöffnung – noch brach. Wenn die Bundesregierung hierfür innerhalb der aktuellen Legislaturperiode noch zu nachhaltigen Lösungen kommen will, ist nun konsequentes Handeln notwendig.

Zur Sonntagsöffnung von Öffentlichen Bibliotheken hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag darauf verständigt, diese bundesweit zu ermöglichen. Bislang wurde das zuständige Bundesarbeitsministerium jedoch nicht aktiv. Obwohl das Land Nordrhein-Westfalen zeigt, wie gewinnbringend die Sonntagsöffnung sowohl für die Arbeitnehmer*innen als auch für die Bibliotheksbesucher*innen umgesetzt werden kann, kann diese Frage rechtssicher nicht auf Länderebene geregelt werden, wie eine anhängige Normenkontrollklage zeigt, sondern ist eindeutig Sache der Bundesgesetzgebung.

Dazu Volker Heller, Bundesvorsitzender des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv): „Im Umgang mit der Sonntagsöffnung für Bibliotheken wird sich erweisen, wie ernst es die Koalition mit der postulierten ‚Kultur für Alle‘ nimmt. An dieser Frage wird sich zeigen, welchen Wert die kulturelle Teilhabe aller Menschen für diese Regierung hat. Nirgendwo sonst treffen jeden Tag so viele Menschen unterschiedlichen Alters und verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Herkünfte aufeinander wie in Bibliotheken. Pilotversuche zeigen: Vor allem Familien mit kleinen Kindern, Jugendliche mit Lernmotivation und menschliche Begegnung suchende Menschen besuchen sonntags ihre Bibliothek. Deswegen ist es umso unverständlicher, dass Öffentliche Bibliotheken immer noch sonntags geschlossen bleiben müssen, während Theater und Museen geöffnet haben. Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales muss endlich aktiv werden, das Versprechen der Koalitionsvereinbarung umzusetzen und die Sonntagsöffnung von Bibliotheken gesetzlich dort zu ermöglichen, wo dies lokal gut umgesetzt werden kann. Natürlich erfolgt eine solche Umsetzung nur im Einklang mit den Regeln des Mitbestimmungsrechts der Beschäftigtenvertretungen. “

Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampelkoalition zudem darauf verständigt, „faire Rahmenbedingungen beim E-Lending in Bibliotheken“ zu schaffen. Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) hat dazu im Oktober einen Runden Tisch „E-Lending“ initiiert, an dem alle Stakeholder vertreten sind. Hier sollen binnen eines Jahres die verschiedenen Problemfelder behandelt und eine Lösung gefunden werden.

Zum E-Lending sagt Volker Heller weiter: „Die Gleichstellung von gedrucktem Buch und E-Book ist bei der Buchpreisbindung und der ermäßigten Mehrwertsteuer längst vollzogen worden. Nach mehr als zehn Jahren E-Ausleihe in Bibliotheken braucht es endlich eine Lösung, den Bibliotheksnutzer*innen den direkten Zugang auch zu aktuellen E-Books zu ermöglichen. Gleichzeitig müssen Bibliotheken ihre elektronischen Bestände frei kuratieren können. Dafür ist eine rechtliche Grundlage notwendig genauso wie faire Lizenzmodelle, die den Autor*innen einen adäquaten Ausgleich ermöglichen. Wir werden unseren Teil dazu beitragen, damit in dieser Legislatur eine gemeinsame Lösung gelingen kann.“

Der Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ kann hier abgerufen werden:
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/ 04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1

www.bibliotheksverband.de