9. Mai 2024
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Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Neu bei MANZ: Technologie der Zukunft von MANZ.
KI für die Rechtsrecherche

Der renommierte Fachverlag MANZ präsentiert als Vorreiter am deutsch­sprachigen Markt ein wegweisendes KI-Tool für die Rechtsrecherche. Mit dieser innovativen Technologie setzt MANZ erneut Maßstäbe in seiner fast 175-jährigen Firmengeschichte und läutet damit eine neue Ära der Rechts­recherche für Rechts­anwender:innen ein.

Seit zwei Wochen evaluieren engagierte Juristinnen und Juristen den ersten GPT-basierten Recherche-Prototypen, der ausschließlich juristische Verlags­inhalte umfasst. Ziel dieses Tests ist es, den Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) im Rechtsbereich zu prüfen und dessen Eignung für Kundinnen und Kunden zu bewerten.

In Kooperation mit externen Technologiepartnern hat MANZ erfolgreich zwei verschiedene „Proofs-of-Concept“ entwickelt, um verschiedene technologische Ansätze miteinander vergleichen zu können. Beide Prototypen sind darauf spezialisiert, passende Textabschnitte aus den für den Test bereitgestellten Verlagspublikationen auszuwählen und daraus präzise inhaltliche Zusammenfassungen zu erstellen.

Der erste Prototyp wurde gemeinsam mit dem NLP-Spezialisten „Deepset“ (deepset.ai) aus Berlin im „RDB Genjus KI-Labor“ umgesetzt. Derzeit umfasst die Nutzergruppe für diesen Prototyp rund 450 Spezialist:innen aus verschiedenen Rechtsgebieten. Neben dem inhaltlichen Test sind sie eingeladen, die Qualität der Antworten mittels Feedbackfunktion zu bewerten.

Parallel dazu wurde ein zweiter „Proof-of-Concept“ für ausgewählte Spezialistinnen und Spezialisten im Bereich Arbeitsrecht in Zusammenarbeit mit dem österreichischen Startup „HeadwAI“ (headwai.org) konzipiert. Dieser Prototyp basiert auf dem leistungsstärkeren Sprachmodell „GPT4“ und ermöglicht mehrteilige Dialoge. Dadurch können Anwender:innen vertiefende Präzisierungen und Klarstellungen vornehmen.

Die textlichen Zusammenfassungen in beiden Prototypen enthalten Zitate und Verweise zu den Originaldokumenten in der RDB-Rechtsdatenbank. Durch die Verlinkung der Quellen-Zitate ist die Datenherkunft eindeutig nachvollziehbar.

„Die zahlreichen konstruktiven Rückmeldungen von Tester:innen zu unseren Prototypen bestärken uns auf dem eingeschlagenen Weg für ein KI-gestütztes Recherche-Tool“, so Peter Guggenberger, Geschäftsführer von MANZ. „Allerdings gibt es noch einige Herausforderungen zu meistern und noch ausreichend Potenzial für Verbesserungen, bevor wir das Tool im Echtbetrieb zur Verfügung stellen können. Auch das richtige ‚Prompting‘ (Formulieren von Fragen) ist eine Fähigkeit, die von vielen Anwender:innen erlernt werden muss, um die Recherche-Effizienz in ihrer Vollendung nutzen zu können.“

Im Rahmen dieser Tests werden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI im Rechtsbereich umfassend betrachtet. Die neue KI-Verordnung (AI-Act) der EU folgt einem risikobasierten Ansatz, bei dem KI-Systeme verschiedenen Risikokategorien zugeordnet werden.

Prof. Dr. Wolfgang Zankl, stellvertretender Vorstand des Instituts für Zivilrecht der Universität Wien, untersucht in seiner Rolle als rechtswissenschaftlicher Leiter des MANZ KI-Labors, ob die Prototypen als Hochrisikoanwendungen gemäß dem aktuellen Entwurf der KI-Verordnung einzustufen sind. Dadurch ergeben sich weitere Fragen bezüglich spezifischer Pflichten und Risiken für Anbieter generativer KI, insbesondere im Hinblick auf Gewährleistung, Haftung und Schadenersatz. Auch Datenschutz, Urheberrecht sowie berufs- und standesrechtliche Einschränkungen beim Einsatz von KI-Lösungen stehen im Fokus seiner Untersuchungen.

Mit dem neuen KI-Tool für die Rechtsrecherche geht MANZ einen bedeutenden Schritt in die Zukunft. Die Kombination von Künstlicher Intelligenz und juristischem Fachwissen eröffnet ganz neue Möglichkeiten für Anwender:innen und wird den Rechtsbereich nachhaltig verändern. In den kommenden Wochen werden die Ergebnisse der Tests ausgewertet, um das KI-Tool weiter zu optimieren und den Rechtsanwender:innen künftig ein hoch effizientes und zuverlässiges Werkzeug für ihre Recherchen zur Verfügung zu stellen.

www.manz.at