INNOVATIV
Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
Linda Freyberg
Sabine Wolf (Hrsg.)
Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
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Band 71: Rahel Zoller Band 70: Sabrina Lorenz Band 69: Jennifer Hale Band 68:
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10. März 2026
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Essentials

In der Ausgabe 02/2026 (März 2026) lesen Sie u.a.:

  • Seniorinnen und Senioren entdecken soziale Netzwerke – Chancen und Aufgaben für Bibliotheken
  • Chatbots im Auskunftsdienst wissenschaftlicher Bibliotheken
  • Bibliotheken unter Druck – Was der Hamburger Sparkurs über den Zustand
    des Wissenschaftssystems verrät
  • Die „Big Three“ der Wissenschaftsinformation – Web of Science, Scopus und OpenAlex im systematischen Vergleich
  • Der Strukturwandel im italienischen Buchmarkt – Lehren für Europa,
    die Leseförderung, den Buchhandel
    und Künstliche Intelligenz
  • GenAI in der Hochschulbildung –
    Wer forscht weltweit zu ChatGPT und Co.?
  • Jenseits des Akronyms –
    Wie wissenschaftliche Bibliotheken DEI
    unter politischem Druck neu verankern
  • Kann Bibliotherapie helfen, die Krisen
    der Gegenwart zu bewältigen?
  • Web-Barrierefreiheit pragmatisch umsetzen – Kleine Schritte mit großer Wirkung
  • Wenn die KI die Nachrichten auswählt, verändert sich die öffentliche Wahrnehmung
  • Zwischen Plattformökonomie und kulturellem Gedächtnis – Hat das physische Medium noch eine Zukunft?
u.v.m.
  fachbuchjournal

Neu bei MANZ: Technologie der Zukunft von MANZ.
KI für die Rechtsrecherche

Der renommierte Fachverlag MANZ präsentiert als Vorreiter am deutsch­sprachigen Markt ein wegweisendes KI-Tool für die Rechtsrecherche. Mit dieser innovativen Technologie setzt MANZ erneut Maßstäbe in seiner fast 175-jährigen Firmengeschichte und läutet damit eine neue Ära der Rechts­recherche für Rechts­anwender:innen ein.

Seit zwei Wochen evaluieren engagierte Juristinnen und Juristen den ersten GPT-basierten Recherche-Prototypen, der ausschließlich juristische Verlags­inhalte umfasst. Ziel dieses Tests ist es, den Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) im Rechtsbereich zu prüfen und dessen Eignung für Kundinnen und Kunden zu bewerten.

In Kooperation mit externen Technologiepartnern hat MANZ erfolgreich zwei verschiedene „Proofs-of-Concept“ entwickelt, um verschiedene technologische Ansätze miteinander vergleichen zu können. Beide Prototypen sind darauf spezialisiert, passende Textabschnitte aus den für den Test bereitgestellten Verlagspublikationen auszuwählen und daraus präzise inhaltliche Zusammenfassungen zu erstellen.

Der erste Prototyp wurde gemeinsam mit dem NLP-Spezialisten „Deepset“ (deepset.ai) aus Berlin im „RDB Genjus KI-Labor“ umgesetzt. Derzeit umfasst die Nutzergruppe für diesen Prototyp rund 450 Spezialist:innen aus verschiedenen Rechtsgebieten. Neben dem inhaltlichen Test sind sie eingeladen, die Qualität der Antworten mittels Feedbackfunktion zu bewerten.

Parallel dazu wurde ein zweiter „Proof-of-Concept“ für ausgewählte Spezialistinnen und Spezialisten im Bereich Arbeitsrecht in Zusammenarbeit mit dem österreichischen Startup „HeadwAI“ (headwai.org) konzipiert. Dieser Prototyp basiert auf dem leistungsstärkeren Sprachmodell „GPT4“ und ermöglicht mehrteilige Dialoge. Dadurch können Anwender:innen vertiefende Präzisierungen und Klarstellungen vornehmen.

Die textlichen Zusammenfassungen in beiden Prototypen enthalten Zitate und Verweise zu den Originaldokumenten in der RDB-Rechtsdatenbank. Durch die Verlinkung der Quellen-Zitate ist die Datenherkunft eindeutig nachvollziehbar.

„Die zahlreichen konstruktiven Rückmeldungen von Tester:innen zu unseren Prototypen bestärken uns auf dem eingeschlagenen Weg für ein KI-gestütztes Recherche-Tool“, so Peter Guggenberger, Geschäftsführer von MANZ. „Allerdings gibt es noch einige Herausforderungen zu meistern und noch ausreichend Potenzial für Verbesserungen, bevor wir das Tool im Echtbetrieb zur Verfügung stellen können. Auch das richtige ‚Prompting‘ (Formulieren von Fragen) ist eine Fähigkeit, die von vielen Anwender:innen erlernt werden muss, um die Recherche-Effizienz in ihrer Vollendung nutzen zu können.“

Im Rahmen dieser Tests werden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI im Rechtsbereich umfassend betrachtet. Die neue KI-Verordnung (AI-Act) der EU folgt einem risikobasierten Ansatz, bei dem KI-Systeme verschiedenen Risikokategorien zugeordnet werden.

Prof. Dr. Wolfgang Zankl, stellvertretender Vorstand des Instituts für Zivilrecht der Universität Wien, untersucht in seiner Rolle als rechtswissenschaftlicher Leiter des MANZ KI-Labors, ob die Prototypen als Hochrisikoanwendungen gemäß dem aktuellen Entwurf der KI-Verordnung einzustufen sind. Dadurch ergeben sich weitere Fragen bezüglich spezifischer Pflichten und Risiken für Anbieter generativer KI, insbesondere im Hinblick auf Gewährleistung, Haftung und Schadenersatz. Auch Datenschutz, Urheberrecht sowie berufs- und standesrechtliche Einschränkungen beim Einsatz von KI-Lösungen stehen im Fokus seiner Untersuchungen.

Mit dem neuen KI-Tool für die Rechtsrecherche geht MANZ einen bedeutenden Schritt in die Zukunft. Die Kombination von Künstlicher Intelligenz und juristischem Fachwissen eröffnet ganz neue Möglichkeiten für Anwender:innen und wird den Rechtsbereich nachhaltig verändern. In den kommenden Wochen werden die Ergebnisse der Tests ausgewertet, um das KI-Tool weiter zu optimieren und den Rechtsanwender:innen künftig ein hoch effizientes und zuverlässiges Werkzeug für ihre Recherchen zur Verfügung zu stellen.

www.manz.at