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12. Juli 2025
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In der Ausgabe 4/2025 (Juni 2025) lesen Sie u.a.:

  • Neue Anforderungen an Führungs­kompetenz in wissenschaftlichen Bibliotheken
  • KI in der Katalogisierung: Drei Chatbots auf dem Prüfstand
  • Mehr als nur eine ID: Warum Forscher ORCID nutzen und warum nicht
  • Anxiety in der Hochschullehre: zögerlicher Einsatz von ChatGPT
  • Smart Reading in Bibliotheken: Aktive Beteiligung von Leser:innen
  • Kinder im digitalen Zeitalter:
    OECD-Bericht zeigt Handlungsbedarf für Politik und Bildungseinrichtungen
  • Bibliotheken und ihre Rolle beim Klimaschutz
  • Initiative für eine unabhängige Infrastruktur biomedizinischer Literatur –
    ZB MED entwickelt PubMed Alternative
  • Leiterin der Library Of Congress entlassen
  • Data Citations –
    Datenauswertung in Bibliotheken
  • Unternehmen investieren gezielt
    in künstliche Intelligenz
  • Springer Nature spendet KI-Werkzeug „Geppetto“ an die Verlagsbranche zur Bekämpfung betrügerischer Einreichungen
  • Die San José State University
    setzt auf Ihren ersten KI-Bibliothekar
u.v.m.
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Börsenverein: Zweitveröffentlichungsrecht
benachteiligt deutsche Wissenschaftler

Regelung zu Massendigitalisierung von Bibliotheksbeständen
ist „entscheidender Durchbruch“

Der Börsenverein hat den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Novellierung des Urheberrechts scharf kritisiert, mit dem ein sogenanntes Zweitveröffentlichungsrecht für steuerfinanzierte Wissenschaftler eingeführt werden soll. „Der Wissenschaftsstandort Deutschland benötigt nachhaltige Strukturen für Open Access-Publikationen und keine kostenträchtige und ineffiziente Repositorienlandschaft für nicht zitierfähige Versionen bereits veröffentlichter Zeitschriftenbeiträge,“ sagt der Vorsitzende des Urheber- und Verlagsrechtsausschusses des Börsenvereins, der Göttinger Wissenschaftsverleger Jürgen Hogrefe. „Die Einführung eines Zweitveröffentlichungsrechts benachteiligt deutsche Wissenschaftler gegenüber ausländischen und gefährdet ihre Publikationsmöglichkeiten in Deutschland.“ Zudem würde die Regelung statt zu den beabsichtigten Einsparungen vielmehr zu höheren Kosten für Bibliotheken und einer erhöhten Abhängigkeit der deutschen Wissenschaft von im Ausland verlegten Zeitschriften führen.

Im Einzelnen wird in der Stellungnahme kritisiert, dass die Schaffung des geplanten Zweitveröffentlichungsrechts

  • nicht geeignet ist, das vom Referentenentwurf definierte gesetzgeberische Ziel zu erreichen,

  • die Gefahr mit sich bringt, dass geistes- und sozialwissenschaftliche Datenbanken und Zeitschriften in deutscher Sprache allmählich verschwinden bzw. nur noch in ineffizienten staatlichen Publikationsstrukturen hervorgebracht werden können,

  • deutsche Verlage im Wettbewerb mit ausländischen Verlagshäusern benachteiligt,

  • auf eine entschädigungslose Enteignung der Leistungen deutscher Verlage hinaus läuft und europa- und verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet.

Auf die vorgeschlagene Regelung solle deshalb ersatzlos verzichtet werden.  

Ausdrücklich gelobt wird in der Stellungnahme des Börsenvereins hingegen die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene Lösung für die Digitalisierung vergriffener und sogenannter verwaister deutscher Bücher und deren Zugänglichmachung im Internet im Rahmen der Deutschen Digitalen Bibliothek. Es sei seit Jahren das gemeinsame Ziel aller wesentlichen Teile der deutschen Buchbranche, eine Lösung für die Online-Erschließung vergriffener Bücher aus Bibliotheksbeständen zu finden. Die im Referentenentwurf vorgeschlagenen Regelungen zur Lizenzierung der Digitalisierung vergriffener Bücher und sonstiger Textwerke seien der entscheidende Durchbruch. „Nicht zuletzt zeigt die Regelung, dass solche Probleme statt durch millionenfachen Urheberrechtsbruch auch im Rahmen des geltenden Urheberrechtssystems vernünftig gelöst werden können“, kommentierte Jürgen Hogrefe unter Anspielung auf das gerichtlich gestoppte Buchscan-Projekt der Firma Google.