29. März 2024
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Aktuelles aus
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Börsenverein: Zweitveröffentlichungsrecht
benachteiligt deutsche Wissenschaftler

Regelung zu Massendigitalisierung von Bibliotheksbeständen
ist „entscheidender Durchbruch“

Der Börsenverein hat den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Novellierung des Urheberrechts scharf kritisiert, mit dem ein sogenanntes Zweitveröffentlichungsrecht für steuerfinanzierte Wissenschaftler eingeführt werden soll. „Der Wissenschaftsstandort Deutschland benötigt nachhaltige Strukturen für Open Access-Publikationen und keine kostenträchtige und ineffiziente Repositorienlandschaft für nicht zitierfähige Versionen bereits veröffentlichter Zeitschriftenbeiträge,“ sagt der Vorsitzende des Urheber- und Verlagsrechtsausschusses des Börsenvereins, der Göttinger Wissenschaftsverleger Jürgen Hogrefe. „Die Einführung eines Zweitveröffentlichungsrechts benachteiligt deutsche Wissenschaftler gegenüber ausländischen und gefährdet ihre Publikationsmöglichkeiten in Deutschland.“ Zudem würde die Regelung statt zu den beabsichtigten Einsparungen vielmehr zu höheren Kosten für Bibliotheken und einer erhöhten Abhängigkeit der deutschen Wissenschaft von im Ausland verlegten Zeitschriften führen.

Im Einzelnen wird in der Stellungnahme kritisiert, dass die Schaffung des geplanten Zweitveröffentlichungsrechts

  • nicht geeignet ist, das vom Referentenentwurf definierte gesetzgeberische Ziel zu erreichen,

  • die Gefahr mit sich bringt, dass geistes- und sozialwissenschaftliche Datenbanken und Zeitschriften in deutscher Sprache allmählich verschwinden bzw. nur noch in ineffizienten staatlichen Publikationsstrukturen hervorgebracht werden können,

  • deutsche Verlage im Wettbewerb mit ausländischen Verlagshäusern benachteiligt,

  • auf eine entschädigungslose Enteignung der Leistungen deutscher Verlage hinaus läuft und europa- und verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet.

Auf die vorgeschlagene Regelung solle deshalb ersatzlos verzichtet werden.  

Ausdrücklich gelobt wird in der Stellungnahme des Börsenvereins hingegen die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene Lösung für die Digitalisierung vergriffener und sogenannter verwaister deutscher Bücher und deren Zugänglichmachung im Internet im Rahmen der Deutschen Digitalen Bibliothek. Es sei seit Jahren das gemeinsame Ziel aller wesentlichen Teile der deutschen Buchbranche, eine Lösung für die Online-Erschließung vergriffener Bücher aus Bibliotheksbeständen zu finden. Die im Referentenentwurf vorgeschlagenen Regelungen zur Lizenzierung der Digitalisierung vergriffener Bücher und sonstiger Textwerke seien der entscheidende Durchbruch. „Nicht zuletzt zeigt die Regelung, dass solche Probleme statt durch millionenfachen Urheberrechtsbruch auch im Rahmen des geltenden Urheberrechtssystems vernünftig gelöst werden können“, kommentierte Jürgen Hogrefe unter Anspielung auf das gerichtlich gestoppte Buchscan-Projekt der Firma Google.