23. April 2024
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Gesetzentwurf zur Nutzung „verwaister“ Werke ist ein wichtiger Schritt bei der Digitalisierung des kulturellen Erbes

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes
zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke beschlossen

Der Sprecher des Vorstands des Kompetenznetzwerks der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB), Prof. Dr. Hermann Parzinger, begrüßt den Gesetzentwurf als einen wichtigen Beitrag zur Lösung der Herkulesaufgabe der Digitalisierung unseres kulturellen Erbes. Die Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen werden dadurch in die Lage versetzt, ihre Digitalisierungsvorhaben weiter voranzutreiben und den Nutzern Werke zugänglich zu machen, deren Urheber nicht mehr auffindbar sind. Davon profitieren auch digitale Kulturschaufenster wie die DDB und ihr europäisches Pendant EUROPEANA. In die DDB können damit Digitalisate von zahlreichen Werken eingebunden werden, die bisher aus rechtlichen Gründen nicht genutzt werden durften. Diese Bereicherung wird die DDB für ihre Nutzer noch attraktiver machen.

Als verwaist gelten solche Werke, deren Rechtsinhaber entweder nicht festgestellt oder nicht ausfindig gemacht werden können. Die Digitalisierung und öffentliche Zugänglichmachung derartiger Werke über das Internet scheiterte bisher daran, dass die erforderliche Zustimmung des Rechtsinhabers nicht eingeholt werden konnte. Zahlreiche kulturelle Schätze, die in den Beständen von Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen ruhen, drohten so der Allgemeinheit dauerhaft entzogen zu sein. Der Gesetzentwurf gestattet nunmehr privilegierten Einrichtungen (u.a. öffentlich zugängliche Bibliotheken, Archive, Museen), derartige Werke zu digitalisieren und über das Internet zugänglich zu machen. Voraussetzung dafür ist die vorherige Durchführung einer sorgfältigen Suche anhand eines vorgegebenen Kriterienkatalogs. Es wird in der Zukunft sorgfältig zu evaluieren sein, wie erfolgreich das vorgesehene Verfahren in die Arbeitsabläufe der öffentlichen Einrichtungen zu integrieren ist.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Regelungen zu vergriffenen Werken und ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht für überwiegend öffentlich geförderte wissenschaftliche Forschungsbeiträge. Mit dem geplanten Gesetz wird die EU-Richtlinie 2012/28 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke umgesetzt.

www.deutsche-digitale-bibliothek.de