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15. Oktober 2025
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In der Ausgabe 7/2025 (Oktober 2025) lesen Sie u.a.:

  • Wirtschaftlicher Nutzen und Potenziale von Open Science
  • Von der Auskunfts­theke zum Single-Service-Desk: aktuelle Service­modelle in großen wissenschaftlichen Bibliotheken
  • Medienkompetenz und Belastung:
    Eltern unter Druck
  • Was die Gesellschaft zusammenhält:
    Welche Rolle öffentlich-rechtliche Medien heute spielen
  • Neue KI-Skills von Bibliothekar:innen gefragt
  • Stereotype Darstellungen von Bibliothekar:innen durch ChatGPT
  • Digitale Bibliotheken: Barrierefreiheit
    bleibt für blinde und sehbehinderte Menschen oft auf der Strecke
  • Generative KI und die Rolle der Bibliothekar:innen im Fächerkontext
  • Wissenschaftsgeleitet, offen, souverän: Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen setzt den Rahmen für Publizieren 2026 bis 2030
  • Wenn die KI-Suche blockiert
  • Unsichtbare Arbeit für Künstliche Intelligenz
  • JSTOR: vom digitalen Archiv
    zur Innovationsplattform
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Deutscher Bibliotheksverband unterstützt Forderung
nach reduziertem Steuersatz für elektronische Publikationen

Auf einer Veranstaltung der CDU/CSU-Fraktion am 24. April hat sich Volker Kauder, Vorsitzender der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für E-Books und Hörbücher ausgesprochen. Bei der Soiree, die im Reichstag unter dem Motto "Das Gedruckte – nur noch etwas für Nostalgiker?" stattfand, betonte er, dass es schwer zu begründen sei, dass E-Books wie gedruckte Bücher preisgebunden seien, aber einen unterschiedlichen Mehrwertsteuersatz besäßen. Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) unterstützt diese Forderung und weist erneut darauf hin, dass auch für die Ausleihe von E-Books in Öffentlichen Bibliotheken dringender Handlunsgbedarf besteht.  

Bereits im Oktober 2012 hat der Deutsche Bibliotheksverband die Geleichbehandlung von elektronischen und gedruckten Informationen gefordert. Für gedruckte Bücher und Zeitschriften gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7%, für  elektronische Ressourcen gelten 19%. Der volle Mehrwertsteuersatz auf elektronische Informationsressourcen gleicht einer Steuer auf Wissen.  

Ungelöst ist auch das Problem der elektronischen Ausleihe durch öffentliche Bibliotheken: Rechteinhabern steht es zurzeit unter den gegebenen gesetzlichen Bedingungen völlig frei, zu entscheiden, ob sie den Zugang zu einem bestimmten Werk gewähren möchten und zu welchen Bedingungen. Die Bibliothek kann daher ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers keine E-Books lizensieren und verleihen. E-Books können auch nicht weiter verkauft oder weggegeben werden. Bibliotheken verlieren somit die Kontrolle über ihren Bestandsaufbau und das Bestandsmanagement. Die mangelnde Bereitschaft einiger Verlage, ihre Inhalte für Bibliotheken zu lizensieren, wird sich auf die Aufgabe Öffentlicher Bibliotheken, umfassende Kultur- und Informationsdienstleistungen und qualitätsvolle Auswahl für alle Bürger anzubieten, empfindlich auswirken.  

Der Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes Dr. Frank Simon-Ritz sagt: „Bei der elektronischen Ausleihe durch Öffentliche Bibliotheken herrscht eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Wir fordern Bund und Länder auf, eindeutige Regelungen für faire Lizenzvergabemodelle zu schaffen und eine entsprechende Aktualisierung des Urheberrechts vorzunehmen und so für Rechtssicherheit zu sorgen“.  

http://www.bibliotheksverband.de
http://www.bibliotheksportal.de