INNOVATIV
Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
Linda Freyberg
Sabine Wolf (Hrsg.)
Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
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4. Mai 2026
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In der Ausgabe 03/2026 (April 2026) lesen Sie u.a.:

  • Nationales Kultur­erbe unter Druck: Der Stopp des DNB-Erweiterungsbaus und seine Folgen
  • Entwicklungen im Medienalltag
  • Vom Datenhype zur Datenkompetenz: Warum Data Literacy zur Kernaufgabe
    von Bibliotheken wird
  • Warum Bibliotheken bei KI, Lizenzen
    und Fair Use mitreden müssen
  • Entwicklungen für die Zukunft
    von Bibliotheken
  • Forschungsdaten als Publikationsform
  • Wie Forschende mit KI-gestützten Recherchetools arbeiten
  • KI-Erschöpfung und „Vocational Awe“
    in wissenschaftlichen Bibliotheken
  • Aufmerksamkeitskrise oder Designproblem? Was Bibliotheken aus der Debatte über Lesen und Bildschirme lernen können
  • Die Stiftsbibliothek St. Gallen:
    Ein 1.300 Jahre altes Wissensarchiv
  • Bibliotheken als Räume für Wohlbefinden
    im Gesundheitswesen
  • Das Ende eines Formats: Der Niedergang des Massenmarkt-Paperbacks
u.v.m.
  fachbuchjournal
2009 bis 2023

dbv begrüßt Weichenstellung für Digitalisierung in Deutschland

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) begrüßt die Zustimmung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes. Allerdings sieht der dbv darüber hinaus weiteren Regelungsbedarf für ein bildungs- und wissenschaftsadäquates Urheberrecht.

Der Deutsche Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl am 20.09.2013 dem Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes zugestimmt. In ihren begleitenden Erklärungen hatten sowohl der Rechts- als auch der Kulturausschuss dem Bundesrat empfohlen, das Gesetz zu billigen.

Die Regelung zur Digitalisierung der sogenannten verwaisten und vergriffenen Werke schafft nun die gesetzlichen Grundlagen, um endlich auch entsprechende Werke des späten 19. Jahrhunderts sowie der ersten beiden Drittel des 20. Jahrhunderts durch Digitalisierung wieder zugänglich zu machen.

Der dbv schließt sich allerdings ebenfalls den Forderungen des Deutschen Bundesrats und der Wissenschaft zum Zweitveröffentlichungsrecht an: „Erforderlich sind eine Ausweitung des Anwendungsbereiches auf Publikationen, die im Rahmen der von den Hochschulen eigenfinanzierten Forschung entstehen. Die Beschränkung auf Beiträge in mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlungen muss aufgehoben werden. Schließlich darf die Embargofrist längstens sechs Monate betragen. Die neue Bundesregierung sollte umgehend die Grundlage für ein bildungs- und wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht schaffen“, so der dbv-Vorsitzende Dr. Frank Simon-Ritz (Weimar).

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