30. September 2023
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Essentials

In der Ausgabe 6/2023 (September 2023) lesen Sie u.a.:

  • Mittendrin in der Transformation
  • Gamification besitzt erhebliches Anwen­dungs­potenzial für Bibliotheken
  • Bibliotheksmagazine: bloße Lager oder auch eine wichtige Dienstleistung?
  • Viele Wissenschaftsverlage haben bislang keine oder unpräzise Richtlinien
    für den Umgang mit generativer KI
  • Klassische Videospiele drohen
    zu verschwinden
  • Wie sieht die Zukunft der
    wissenschaftlichen Tagungen aus?
  • Studie: Hohe Impact-Werte
    ziehen hohe APCs nach sich
  • KI ändert derzeit nichts
    an Googles Vormachtstellung
  • Open Source ist nicht unsicherer
    als proprietäre Software
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 5 / 2023

BUCHWISSEN­SCHAFTEN
Illustrierte Bücher. Grassi Museum

LANDESKUNDE
Pakistan | Indien | China

BETRIEBS­WIRTSCHAFT
Führung

BIOGRAFIEN
Starke Frauen

RELIGION | PHILOSOPHIE
Konfuzius, Sokrates, Epiktet, Montaigne, Pascal

RECHT
Insolvenzrecht | Steuerrecht | Immissionsschutzrecht | Erbrecht

uvm

VG Wort-Urteil: Schwerer Schlag für Verlagskultur in Deutschland

Urteil des Bundesgerichtshofs ist verfassungsrechtlich und kulturpolitisch problematisch

Verlage sollen nicht mehr an Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften beteiligt werden

Verlage in Deutschland sollen keinen Ausgleich mehr erhalten, wenn ihre Werke privat vervielfältigt oder in sonstiger gesetzlich zulässiger Weise genutzt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seiner Zurückweisung der Revision der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) gegen eine Klage des Autors Martin Vogel heute entschieden. Demnach sollen Verlage nicht mehr an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften beteiligt werden. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels wertet das Urteil als schweren Schlag für die einzigartige deutsche Verlagskultur. „Das Urteil ist kulturpolitisch höchst problematisch. Es beendet das seit Jahrzehnten bestehende fruchtbare Miteinander von Urhebern und Verlagen in den urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften. Wir brauchen umgehend eine gesetzliche Korrektur der Entscheidungen von BGH und Europäischem Gerichtshof, sonst droht die Insolvenz etlicher kleiner und mittlerer Verlage“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

Der Börsenverein setzt dabei auf die Entschlossenheit der politisch Handelnden. „Der Zustand, den wir jetzt haben, war nie der wahre Wille des Gesetzgebers. Das ist auch in der Politik unumstritten“, so Skipis. „Wir verlassen uns deshalb auf die Zusagen von Bundesjustizminister Heiko Maas, Kulturstaatsministerin Monika Grütters und EU-Kommissar Günter Oettinger. Sowohl im europäischen Recht als auch im deutschen Urheberrecht muss unverzüglich klargestellt werden, dass auch Verlage Rechteinhaber sind, denen ein Ausgleich für gesetzlich zulässige Nutzungen ihrer Werke zusteht.“

Den Verlagen drohen jetzt Rückzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe an die VG Wort, VG Bild-Kunst, GEMA und VG Musikedition. Damit wird eine große Zahl von Verlagen mittelfristig wegen der notwendigen Rückstellungen und der ausbleibenden Einnahmen von Verwertungsgesellschaften wirtschaftlich nicht länger überlebensfähig sein. Die Rückforderungen betragen – je nach Verlag – zwischen 20 und 200 Prozent des durchschnittlichen Jahresgewinns.

„Jeder Außenstehende und vor allem jeder Politiker sollte nachvollziehen können, dass hier im Urheberrecht etwas vollständig aus dem Ruder gelaufen ist. Die Ausschüttungen der VG Wort gelten für Werke, bei denen Verlage Satz, Druck, Lektorat, Marketing, Werbung und Vertrieb auf eigenes Risiko finanziert haben und die ohne diese Leistungen überhaupt nicht genutzt werden könnten. Sie gelten nicht für Manuskripte der Autoren“, so Skipis. Seit dem frühen 19. Jahrhundert war es geltendes Recht, die Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften zwischen Verlagen und Autoren aufzuteilen, weil Verlage für ihre Leistungen honoriert werden müssen.

An dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Verfahren war als Streithelferin der VG Wort auch der Verlag C.H. Beck oHG beteiligt. Dieser wird nun die Urteilsbegründung des BGH abwarten und dann prüfen, ob er gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde einlegen wird.