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15. Oktober 2025
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In der Ausgabe 7/2025 (Oktober 2025) lesen Sie u.a.:

  • Wirtschaftlicher Nutzen und Potenziale von Open Science
  • Von der Auskunfts­theke zum Single-Service-Desk: aktuelle Service­modelle in großen wissenschaftlichen Bibliotheken
  • Medienkompetenz und Belastung:
    Eltern unter Druck
  • Was die Gesellschaft zusammenhält:
    Welche Rolle öffentlich-rechtliche Medien heute spielen
  • Neue KI-Skills von Bibliothekar:innen gefragt
  • Stereotype Darstellungen von Bibliothekar:innen durch ChatGPT
  • Digitale Bibliotheken: Barrierefreiheit
    bleibt für blinde und sehbehinderte Menschen oft auf der Strecke
  • Generative KI und die Rolle der Bibliothekar:innen im Fächerkontext
  • Wissenschaftsgeleitet, offen, souverän: Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen setzt den Rahmen für Publizieren 2026 bis 2030
  • Wenn die KI-Suche blockiert
  • Unsichtbare Arbeit für Künstliche Intelligenz
  • JSTOR: vom digitalen Archiv
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EU-Entscheidung: Ermäßigte Mehrwertsteuer für E-Books zulässig

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission zur steuerlichen Gleichbehandlung von Büchern und E-Books. Wenn die Finanzminister der Mitgliedsstaaten im Rat Wirtschaft und Finanzen dieser Initiative zustimmen, können die Mitgliedsstaaten der EU nach Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie auch für E-Books einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz ermöglichen. In Deutschland kämen so statt 19 Prozent 7 Prozent Mehrwertsteuer zum Tragen.

"Die EU-Kommission hat in ihrer Erklärung klar Position für die kulturelle Qualität und Vielfalt und gegen eine unverständliche Ungleichbehandlung bezogen. Bücher sind Kulturgüter - ob analog oder digital. Die Entscheidung unterstützt Verlage dabei, ihr digitales Buchangebot weiterzuentwickeln und gemeinsam mit Händlern und Autoren weiter an nutzerfreundlichen Lese- und Vertriebsmodellen zu arbeiten. Wir danken insbesondere der Bundesregierung, die sich für die ermäßigte Mehrwertsteuer stark eingesetzt hat", sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

Zuvor hatte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs Frankreich und Luxemburg die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf E-Books untersagt. Der Börsenverein und die europäischen Dachverbände von Verlegern, Buchhändlern und Autoren hatten sich daraufhin gemeinsam mit einem Offenen Brief an die Präsidenten von EU-Kommission, Europarat und Europäischem Parlament gewandt und auf eine Änderung der maßgeblichen Richtlinie gedrängt.