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Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
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Sabine Wolf (Hrsg.)
Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
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26. Dezember 2025
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In der Ausgabe 9/2025 (Dezember 2025) lesen Sie u.a.:

  • Rethinking Science in the Age of AI: Wie Künstliche Intelligenz die wissenschaftliche Praxis verändert
  • Warum Antworten und Wissen nicht das Gleiche sind: Wenn KI das Lernen verändert
  • Fachwissen zwischen Vergangenheit
    und Zukunft: Wie Archivar:innen digitale Kulturerbe-Archive neu denken
  • Cambridge-Report fordert neue Ansätze für ein nachhaltiges Open-Research-Ökosystem
  • Wie Verlage und Plattformen
    mit KI gegen Paper Mills vorgehen
  • Bibliotheken retten Leben
  • Aufmerksamkeit von Kindern
    im Zusammenhang mit Mediennutzung
  • Daten oder Untergang: Elsevier-Chef Y.S. Chi über die Zukunft des Publizierens
  • Bibliotheken öffnen ihre Archive
    für das KI-Zeitalter
  • Wenn wir Bücher entwerten,
    entwerten wir die Zukunft
u.v.m.
  fachbuchjournal

Börsenverein zur Entscheidung des Europäischen Parlaments:
„Weg frei für ein faires und zukunftsfähiges Urheberrecht“

Das Europäische Parlament hat heute die Richtlinie über das Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt verabschiedet. Damit schafft es die Grundlage für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht. Für die Verlage in Deutschland entscheidend: Die Reform ermöglicht es, dass Verlage künftig wieder an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort beteiligt werden können.

„Das Europäische Parlament bekennt sich mit seiner heutigen Entscheidung zu einer starken und vielfältigen Kreativwirtschaft. Es macht den Weg frei für ein faires, modernes und zukunftsfähiges Urheberrecht. Die heute beschlossene Reform stärkt Urheber und Verlage, befreit Nutzer von der Haftung und zwingt Onlineplattformen in eine angemessene Verantwortung. Wir bedanken uns ausdrücklich bei allen Europaabgeordneten, stellvertretend bei Axel Voss und Helga Trüpel, die dafür gekämpft haben, dass die geistige Leistung der Kreativen respektiert wird“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

Für die Verlage in Deutschland ist Artikel 16 (in der früheren Fassung Artikel 12) der Richtlinie von größter Bedeutung: „Durch die über Jahre ausbleibenden Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften sind gerade viele kleine und unabhängige Verlage in ihrer Existenz und Arbeit gefährdet worden. Mit der Richtlinie und der kommenden Umsetzung in deutsches Recht können Buchverlage weiterhin investieren und die Vielfalt und Qualität des deutschen Buchmarkts sicherstellen. Nun ist es an der Bundesregierung, die verabschiedete Richtlinie in nationales Recht umzuwandeln und damit zu einer rechtssicheren und praktikablen Lösung in Deutschland zurückzukehren. Damit zeichnet sich ein Ende der seit mehr als drei Jahren andauernden Hängepartie um die Zukunft der gemeinsam von Autoren und Verlagen gegründeten VG Wort an“, sagt Skipis.

Bei der Frage der Verlegerbeteiligung geht es darum, ob Verlage eine Vergütung erhalten können, wenn ihre Werke privat kopiert, durch Bibliotheken verliehen oder sonst in gesetzlich erlaubter Weise genutzt werden. Dies war seit Ende der 1950er Jahre gelebte Praxis. 2015 hatte der Europäische Gerichtshof – und in der Folge 2016 auch der Bundesgerichtshof – den Verlagen ihre Ansprüche jedoch aberkannt.  In den vergangenen Jahren hatten sich Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag mehrfach für die Wiedereinführung der Verlegerbeteiligung ausgesprochen, dabei aber zunächst auf den europäischen Gesetzgeber gesetzt.

Die Bundesregierung hat nun bis zu zwei Jahre Zeit, die Richtlinie der EU umzusetzen.