INNOVATIV
Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
Linda Freyberg
Sabine Wolf (Hrsg.)
Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
Katrin Toetzke
Dirk Wissen
Band 71: Rahel Zoller Band 70: Sabrina Lorenz Band 69: Jennifer Hale Band 68:
Linda Schünhoff
Benjamin Flämig
Band 67:
Wilfried Sühl-Strohmenger
Jan-Pieter Barbian
Band 66: Tina Schurig Band 65: Christine Niehoff Band 64: Eva May Band 63: Eva Bunge Band 62: Nathalie Hild Band 61: Martina Haller Band 60: Leonie Flachsmann Band 59: Susanne Göttker Band 58: Georg Ruppelt Band 57: Karin Holste-Flinspach Band 56: Rafael Ball Band 55: Bettina Schröder Band 54: Florian Hagen Band 53: Anthea Zöller Band 52: Ursula Georgy Band 51: Ursula Jaksch Band 50: Hermann Rösch (Hrsg) Band 49: Lisa Maria Geisler Band 48: Raphaela Schneider Band 47: Eike Kleiner
Bestellen Sie jetzt online!
6. Juli 2025
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 4/2025 (Juni 2025) lesen Sie u.a.:

  • Neue Anforderungen an Führungs­kompetenz in wissenschaftlichen Bibliotheken
  • KI in der Katalogisierung: Drei Chatbots auf dem Prüfstand
  • Mehr als nur eine ID: Warum Forscher ORCID nutzen und warum nicht
  • Anxiety in der Hochschullehre: zögerlicher Einsatz von ChatGPT
  • Smart Reading in Bibliotheken: Aktive Beteiligung von Leser:innen
  • Kinder im digitalen Zeitalter:
    OECD-Bericht zeigt Handlungsbedarf für Politik und Bildungseinrichtungen
  • Bibliotheken und ihre Rolle beim Klimaschutz
  • Initiative für eine unabhängige Infrastruktur biomedizinischer Literatur –
    ZB MED entwickelt PubMed Alternative
  • Leiterin der Library Of Congress entlassen
  • Data Citations –
    Datenauswertung in Bibliotheken
  • Unternehmen investieren gezielt
    in künstliche Intelligenz
  • Springer Nature spendet KI-Werkzeug „Geppetto“ an die Verlagsbranche zur Bekämpfung betrügerischer Einreichungen
  • Die San José State University
    setzt auf Ihren ersten KI-Bibliothekar
u.v.m.
  fachbuchjournal

Börsenverein zur Entscheidung des Europäischen Parlaments:
„Weg frei für ein faires und zukunftsfähiges Urheberrecht“

Das Europäische Parlament hat heute die Richtlinie über das Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt verabschiedet. Damit schafft es die Grundlage für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht. Für die Verlage in Deutschland entscheidend: Die Reform ermöglicht es, dass Verlage künftig wieder an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort beteiligt werden können.

„Das Europäische Parlament bekennt sich mit seiner heutigen Entscheidung zu einer starken und vielfältigen Kreativwirtschaft. Es macht den Weg frei für ein faires, modernes und zukunftsfähiges Urheberrecht. Die heute beschlossene Reform stärkt Urheber und Verlage, befreit Nutzer von der Haftung und zwingt Onlineplattformen in eine angemessene Verantwortung. Wir bedanken uns ausdrücklich bei allen Europaabgeordneten, stellvertretend bei Axel Voss und Helga Trüpel, die dafür gekämpft haben, dass die geistige Leistung der Kreativen respektiert wird“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

Für die Verlage in Deutschland ist Artikel 16 (in der früheren Fassung Artikel 12) der Richtlinie von größter Bedeutung: „Durch die über Jahre ausbleibenden Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften sind gerade viele kleine und unabhängige Verlage in ihrer Existenz und Arbeit gefährdet worden. Mit der Richtlinie und der kommenden Umsetzung in deutsches Recht können Buchverlage weiterhin investieren und die Vielfalt und Qualität des deutschen Buchmarkts sicherstellen. Nun ist es an der Bundesregierung, die verabschiedete Richtlinie in nationales Recht umzuwandeln und damit zu einer rechtssicheren und praktikablen Lösung in Deutschland zurückzukehren. Damit zeichnet sich ein Ende der seit mehr als drei Jahren andauernden Hängepartie um die Zukunft der gemeinsam von Autoren und Verlagen gegründeten VG Wort an“, sagt Skipis.

Bei der Frage der Verlegerbeteiligung geht es darum, ob Verlage eine Vergütung erhalten können, wenn ihre Werke privat kopiert, durch Bibliotheken verliehen oder sonst in gesetzlich erlaubter Weise genutzt werden. Dies war seit Ende der 1950er Jahre gelebte Praxis. 2015 hatte der Europäische Gerichtshof – und in der Folge 2016 auch der Bundesgerichtshof – den Verlagen ihre Ansprüche jedoch aberkannt.  In den vergangenen Jahren hatten sich Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag mehrfach für die Wiedereinführung der Verlegerbeteiligung ausgesprochen, dabei aber zunächst auf den europäischen Gesetzgeber gesetzt.

Die Bundesregierung hat nun bis zu zwei Jahre Zeit, die Richtlinie der EU umzusetzen.