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18. Dezember 2025
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In der Ausgabe 8/2025 (November 2025) lesen Sie u.a.:

  • Gen Z und Gen Alpha: Wie junge Zielgruppen Medien zwischen TikTok und Haltung neu definieren
  • Ethische Verantwortung im Umgang mit biomedizinischen Archiven
  • Open-Research-Plattformen im Praxistest
  • Digitale Technologien im Kulturerbe: Forschungsentwicklung zwischen Datenanalyse und KI-Unterstützung
  • KI-Texte beliebter als Originale
  • Zines als Impuls für soziale Gerechtigkeit in Bibliotheken
  • Ein dezentrales Fundament für Open Science: Warum Forschungsdaten neue Infrastrukturen brauchen
  • Vergessenes Wissen auf Disketten: Cambridge rettet digitale Geschichte
  • Europas Bibliotheken im Visier von Kunstraub
  • Nach dem Aus von Baker & Taylor: US-Bibliotheken suchen neue Buchgroßhändler
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Europäische Urheberrechts-Richtlinie nimmt letzte Hürde

Am 15.04.2019 hat der Ministerrat der EU erfreulicherweise dem Entwurf der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt in der Fassung zugestimmt, die bereits vom Europäischen Parlament am 26. März 2019 verabschiedet worden war. Damit endet ein Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene, das in den letzten Monaten in der Öffentlichkeit sehr engagiert und kontrovers diskutiert wurde. Die Bundesregierung hat dazu eine Protokollerklärung abgegeben, in der unter anderem betont wird, dass in Deutschland auf den Einsatz der umstrittenen Upload-Filter nach Möglichkeit verzichtet werden soll. Die Richtlinie muss binnen zwei Jahren durch die Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Die Richtlinie enthält eine Vielzahl von wichtigen Bestimmungen. Für die VG WORT ist insbesondere von Bedeutung, dass die Regelung zur Verlegerbeteiligung (Art. 16 der Richtlinie) schnellstmöglich in das deutsche Recht übernommen wird. Der europäische Gesetzgeber hat hier klar zum Ausdruck gebracht, dass auch Verlage an den Einnahmen aufgrund der gesetzlichen Vergütungsansprüche beteiligt werden können. Eine Beteiligung von Autoren und Verlagen an den Einnahmen für verlegte Werke war stets in der Satzung und in den Verteilungsplänen der VG WORT vorgesehen, die 1958 als gemeinsame Verwertungsgesellschaft von Autoren und Verlagen gegründet worden war. Der „Zusammenschluss der Wortautoren und ihrer Verlage“, wie es in der Satzung der VG WORT heißt, hat bis heute sehr viele Vorteile. Insbesondere kann so am besten sichergestellt werden, dass beide Berufsgruppen an den Einnahmen für die Nutzung der Werke angemessen partizipieren. Von großer Bedeutung ist auch, dass ihre Rechte in einer Organisation gebündelt und „mit einer Stimme“ nach außen vertreten werden können. Die gemeinsame Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlagen war aber in den letzten Jahren durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs in Frage gestellt worden.

Die geschäftsführenden Vorstände der VG WORT, Rainer Just und Dr. Robert Staats: „Es ist sehr zu begrüßen, dass der europäische Gesetzgeber bei der Frage der Verlegerbeteiligung für Rechtssicherheit gesorgt hat. Nunmehr liegt es bei der Bundesregierung, die sich im Koalitionsvertrag bereits für eine zeitnahe Regelung zur Verlegerbeteiligung ausgesprochen hat, die Arbeiten zur Umsetzung von Art. 16 der Richtlinie zügig aufzunehmen.“

www.vgwort.de