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Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
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Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
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11. Februar 2026
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In der Ausgabe 10/202501/2026 (Dezember – Januar 2025–2026) lesen Sie u.a.:

  • Soziale Medien und Aufmerksamkeits­entwicklung bei Kindern: Neue Lang­zeitdaten zur ADHS-Risikodiskussion
  • Repositorien im Wandel: Analyse zentraler Einflussfaktoren für die nächsten Jahre
  • Wie inklusiv Sammlungen in Bibliotheken und Archiven wirklich sind
  • Synergien von KI-Chat und Suche:
    Wie unterschiedliche Altersgruppen
    Information Retrieval neu gestalten
  • Kulturerbe-Daten im Zeitalter der KI:
    Ein neues Zugangsmodell für Institutionen
  • Jugendliche, soziale Medien und KI-Chatbots: Digitale Nutzungsrealitäten 2025
  • Buchclubs als unterschätzte Brücke zwischen Campusleben und Bibliothek: Neue Impulse aus US-Hochschulbibliotheken
  • AI Librarian in Japan
  • Altersgrenzen für soziale Medien:
    Europas nächste Regulierungsdebatte
  • KI und Journalismus:
    Neue Machtverschiebungen
    im Markt für Nachrichteninhalte
  • Print ist tot, es lebe Print!
u.v.m.
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Verbändebündnis: Bundesregierung bringt reduzierte Mehrwertsteuer
nur für einen Teil der digitalen Publikationen auf den Weg

Appell an Bundestag: Angebote von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften aus Datenbanken ebenfalls begünstigen!

Berlin – Die Organisationen Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, Deutscher Bibliotheksverband, Verband Bildungsmedien und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger sehen in dem am 31.7.2019 von der Bundesregierung beschlossenen Jahressteuergesetz in Sachen reduzierter Mehrwertsteuer für digitale Publikationen Licht und Schatten. Die Verbände der Verleger, des Handels und der Bibliotheken begrüßen es, dass die Bundesregierung die reduzierte Mehrwertsteuer für digitale Angebote einzelner Bücher, Zeitschriften und Zeitungen auf den Weg bringt und dabei auch Online-Publikationen „in der Form von Websites, Apps oder anderen Anwendungen, mit oder ohne Downloadmöglichkeiten, auch als Einzelabruf aus einer Datenbank“ etc. berücksichtigt. Unhaltbar ist es nach Ansicht der Organisationen jedoch, dass die reduzierte Mehrwertsteuer dann nicht gelten soll, wenn dieselbe Publikation nicht einzeln, sondern gemeinsam mit weiteren Publikationen in gebündelter Form aus einer Datenbank heraus angeboten wird.

Solche Angebote, bei denen Leser aufgrund eines Vertrags Zugang zu vielen Zeitungen, Zeitschriften oder Büchern erhält, sind ein wesentlicher und wachsender Teil des Vertriebs digitaler Publikationen. Es gibt sie in der Form von elektronischen Kiosken, Fachdatenbanken und digitalen Bibliotheksangeboten. Im Bereich der Fachmedien unter Einschluss der Wissenschaft handelt es sich schon jetzt um die wohl wichtigste Verbreitungsform.

„Es ist gut, dass viele digitale Publikationen bald begünstigt besteuert werden sollen. Mit dem Ausschluss gebündelter Datenbankangebote verweigert die Bundesregierung aber schon heute unverzichtbaren, innovativen Verbreitungs- und Geschäftsmodellen digitaler Presse die dringend benötigte reduzierte Mehrwertsteuer“, hieß es dazu von Seiten des Verbändebündnisses heute in Berlin. „Die angegebene Begründung, das EU-Recht erlaube keine Begünstigung gebündelter Publikationen, überzeugt rechtlich nicht und ist medienpolitisch der falsche Weg.“

Das EU-Recht, so die Organisationen weiter, wolle die Realität digitaler Publikationsangebote erfassen und lasse an keiner Stelle erkennen, dass Funktionen wie die Suchmöglichkeiten einer Datenbank oder digitalen Bibliothek etc. dazu führen, dass begünstigte Bücher, Zeitungen oder Zeitschriften in dieser Angebotsform dem hohen Steuersatz unterliegen müssen. Dies zeige sich auch daran, dass das EU-Recht wie auch der heute beschlossene Umsetzungsvorschlag sogar Angebote unter Einschluss von Videos begünstigen, solange solche so genannten Rich-Media-Inhalte nicht überwiegen. Es sei deshalb unverständlich, wieso die deutsche Umsetzung – anders als das EU-Recht – im Gesetzestext explizit Angebotsformen ausschließe, deren Leistungen über die „bloße Überlassung von elektronischen Veröffentlichungen hinausgehen“.

Das verbleibende, heutzutage alltägliche Risiko bei der Interpretation von EU-Recht dürfe keinesfalls durch einen Ausschluss eines Großteils der Realität digitaler Publikationsangebote minimiert werden. Insoweit sei es zu begrüßen, dass die Bundesregierung immerhin auf die EU-Kommission zugehen wolle, um deren Auffassung von der Interpretation der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie zur Frage der Datenbankangebote zu eruieren, hieß es von Seiten des Verbändebündnisses weiter.

Solche Gespräche nähmen dem deutschen Gesetzgeber allerdings nicht die Verantwortung, in eigener Zuständigkeit die Grenzen seines Umsetzungsauftrags einzuschätzen. Denn letztlich könne nur der EuGH verbindlich über die fragliche Auslegung entscheiden.

Stattdessen solle Deutschland im Rahmen des europarechtlich Vertretbaren gute Politik machen. Vor diesem Hintergrund appellierten die Mitglieder des Bündnisses an die Vertreter des Deutschen Bundestags, nach der Sommerpause die reduzierte Mehrwertsteuer auf alle relevanten Vertriebswege digitaler Bücher, Zeitungen und Zeitschriften auszudehnen.

Ansprechpartner:
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
Thomas Koch, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon +49 (0) 69 13 06 - 293, E-Mail: t.koch@boev.de

Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.
Alexander von Schmettow, Leiter Kommunikation
Telefon +49 (0) 30 72 62 98 - 210, E-Mail: schmettow@bdzv.de

Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V.
Antje Jungmann, Leiterin Kommunikation
Telefon +49 (0) 30 72 62 98 - 110, E-Mail: a.jungmann@vdz.de