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15. Oktober 2025
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In der Ausgabe 7/2025 (Oktober 2025) lesen Sie u.a.:

  • Wirtschaftlicher Nutzen und Potenziale von Open Science
  • Von der Auskunfts­theke zum Single-Service-Desk: aktuelle Service­modelle in großen wissenschaftlichen Bibliotheken
  • Medienkompetenz und Belastung:
    Eltern unter Druck
  • Was die Gesellschaft zusammenhält:
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  • Neue KI-Skills von Bibliothekar:innen gefragt
  • Stereotype Darstellungen von Bibliothekar:innen durch ChatGPT
  • Digitale Bibliotheken: Barrierefreiheit
    bleibt für blinde und sehbehinderte Menschen oft auf der Strecke
  • Generative KI und die Rolle der Bibliothekar:innen im Fächerkontext
  • Wissenschaftsgeleitet, offen, souverän: Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen setzt den Rahmen für Publizieren 2026 bis 2030
  • Wenn die KI-Suche blockiert
  • Unsichtbare Arbeit für Künstliche Intelligenz
  • JSTOR: vom digitalen Archiv
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Bitkom zum Abschlussbericht der Datenethikkommission

Vorschläge zur Regulierung von Algorithmen schießen über das Ziel hinaus

Der Digitalverband Bitkom hat anlässlich des heute vorgelegten Abschlussberichts der Datenethikkommission der Bundesregierung vor Regulierungswut gewarnt. „Wir begrüßen sehr, dass wir in Deutschland einen breiten gesellschaftlichen Dialog über Datenethik führen. Unser Wertekodex gilt auch in der digitalen Welt und wir müssen ihn dort konsequent zur Geltung bringen“, sagte Bitkom-Präsident Achim Berg. „Ziel kann aber nicht sein, den Weg in die digitale Welt zu verstellen und Deutschland zu einem analogen Inselstaat zurückzubauen.“ Bei Algorithmen, dem Umgang mit Daten und Künstlicher Intelligenz müsse man weg von einer theoretischen Diskussion, die sich nahezu ausschließlich um Risiken und Gefahren drehe und hinein in die Praxis, um die Chancen neuer Technologien für die Lösung der großen aktuellen Herausforderungen unserer Gesellschaft zu nutzen.

Bei der Debatte über einen Datenzugang begrüßt Bitkom das Anliegen einer möglichst breiten Beteiligung an vorhandenen Daten, etwa bei Open-Data-Initiativen. Eine allgemeine Verpflichtung für Unternehmen, eigene Daten allgemein zur Verfügung stellen zu müssen, lehnt Bitkom ebenso wie die Datenethikkommission ab. „Man sollte deutsche Unternehmen nicht zwingen, die von ihnen erhobenen Daten letztlich auch der Konkurrenz zur Verfügung zu stellen. Unsere internationalen Wettbewerber klopfen sich auf die Schenkel, wenn wir ihnen unsere Datenschätze auf dem Silbertablett überreichen. Datenzugangsregeln können und dürfen nur sehr punktuell greifen“, so Berg. „Es geht beim Datenzugang auch um wichtige Fragen von Innovationskraft, Datenschutz sowie Vertragsfreiheit und Marktentwicklungschancen.“ Nach Ansicht des Bitkom sind die geltenden Gesetze und Vorschriften ausreichend. Datenzugang sollte grundsätzlich auf dem Prinzip der Vertragsfreiheit und damit der Freiwilligkeit beruhen.

Bei den Vorschlägen zur Algorithmenregulierung ist die Kommission nach Ansicht des Bitkom über das Ziel hinausgeschossen. Anstatt eine enge Kategorie von Algorithmen zu identifizieren, die wegen ihres Gefährdungspotenzials einer besonderen Regulierung bedürfen könnten, werden in dem Abschlussbericht fast alle Algorithmen unter einen Generalverdacht gestellt. „Algorithmen sind bereits heute Teil unseres täglichen Lebens, von der Route des Navigationsgeräts über die Wettervorhersage bis hin zur Empfehlung eines Musiktitels. Die allerwenigsten davon bergen das Risiko von Diskriminierung oder Gefahr für Leib und Leben“, sagt Berg. „Algorithmen sind die Grundlage jeglicher Digitalisierung.“ Eine Risikobewertung für jeden einzelnen Algorithmus sei nicht nur nicht notwendig, sondern angesichts der Fülle an Anwendungen auch in der Praxis überhaupt nicht durchführbar. Um Missbrauch oder Fehlverhalten auszuschließen, sollte zudem in den meisten Fällen das geltende Recht wie Vertrags- und Verbraucherrecht, Antidiskriminierungsgesetze, das Haftungsrecht oder Datenschutzgesetze ausreichend sein. „Wir brauchen mehr Verständnis von Algorithmen, nicht mehr Verbote“, so Berg. „Dazu gehört eine größtmögliche Transparenz, gerade im Bereich Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen, an der nicht zuletzt die Unternehmen selbst interessiert sind.“

Um das Verständnis über KI-Algorithmen zu verbessern, hat Bitkom anlässlich der heutigen Vorstellung des Abschlussberichts der Datenethikkommission die Publikation „Blick in die Blackbox – Nachvollziehbarkeit von KI-Algorithmen in der Praxis veröffentlicht. Anhand von Praxisbeispielen, etwa aus der Textilindustrie oder dem Nachweis einer Autorenschaft in einem Gerichtsverfahren, wird aufgezeigt, wann eine Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen einer Künstlichen Intelligenz überhaupt notwendig ist – und wie diese bereits heute mit sogenannten lokalen Erklärmodellen erreicht wird. Darüber hinaus wird auf mehr als 100 Seiten unter anderem die Frage behandelt, wie man KI-Algorithmen vor bewussten Manipulationen schützen kann, und warum Rückverfolgung, Erklärbarkeit und Kommunikation von entscheidender Bedeutung für intelligente Systeme sind.

Die Publikation steht kostenlos zum Download bereit unter: 
ww.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Blick-Blackbox-Nachvollziehbarkeit-KI-Algorithmen-Praxis