29. März 2024
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Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Etappen-Erfolg im Kampf gegen Internetpiraterie:
Verlage erwirken einstweilige Verfügung gegen RapidShare

Landgericht Hamburg hat entschieden / Zwölf Buchtitel von De Gruyter und Campus betroffen / One-Click-Hoster muss erneute Uploads verhindern  

Etappen-Erfolg im Kampf gegen Internetpiraterie: Bis auf weiteres darf RapidShare zwölf Buchtitel der Verlage De Gruyter und Campus im Rahmen des Online-Dienstes www.rapidshare.com nicht öffentlich zugänglich machen oder machen lassen. Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung erlassen, die seit dem 4. Februar wirksam ist. Der One-Click-Hoster muss nun erneute Uploads dieser Buchtitel verhindern.  

"Kreative Leistungen müssen entlohnt werden, ganz gleich, ob sie gedruckt oder digital erscheinen. Es ist beschämend, dass man eine solche Selbstverständlichkeit in der modernen Mediengesellschaft gerichtlich erkämpfen muss. Als ein erster Schritt bestätigt uns der vorliegende Beschluss des Landgerichts Hamburg in unserer Haltung. Deshalb ist er schon jetzt ein wichtiger und grundsätzlicher Erfolg für die Buchbranche", sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Als Teil seiner Strategie gegen Internetpiraterie unterstützt die Interessenvertretung der Verlage und Buchhandlungen in Deutschland Grundsatzverfahren gegen gefährliche Internetverletzer im Verlagsbereich. "Wir sind überzeugt, dass es für einen Verlag möglich ist, sich vor illegaler Nutzung von Büchern und Hörbüchern durch einen One-Click-Hoster wie RapidShare effizient zu schützen", so Skipis. "Dieses Grundsatzverfahren sollte deshalb alle Verlage, die bei diesem One-Click-Hoster von Urheberrechtsverletzungen betroffenen sind, motivieren sich zu wehren."  

RapidShare ist ein Internetdiensteanbieter (One-Click-Hoster), der kostenlosen Speicherplatz im Netz anbietet. Ohne vorherige Anmeldeprozedur ermöglicht er es Privatpersonen und Unternehmen, große Datenmengen hochzuladen. Über einen Link kann die jeweilige Datei angezeigt und kostenfrei heruntergeladen werden. Wer allerdings einen schnellen und bequemen Download wünscht, hat die Möglichkeit, bei dem One-Click-Hoster einen kostenpflichtigen Premium-Account zu erwerben. Das Problem ist: Der kostenlose Speicherplatz der One-Click-Hoster wird überwiegend dafür genutzt, urheberrechtlich geschützte Werke auf den Servern zu speichern. Diese werden dort ohne Einverständnis der Rechteinhaber wie Autoren und Verlage hinterlegt, angeboten und von Internetnutzern abgerufen. Dadurch ermöglichen und vereinfachen One-Click-Hoster wie RapidShare die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte. Durch den kostenpflichtigen Premium-Account verdienen sie zudem Geld damit.