INNOVATIV
Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
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Sabine Wolf (Hrsg.)
Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
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20. April 2026
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Essentials

In der Ausgabe 03/2026 (April 2026) lesen Sie u.a.:

  • Nationales Kultur­erbe unter Druck: Der Stopp des DNB-Erweiterungsbaus und seine Folgen
  • Entwicklungen im Medienalltag
  • Vom Datenhype zur Datenkompetenz: Warum Data Literacy zur Kernaufgabe
    von Bibliotheken wird
  • Warum Bibliotheken bei KI, Lizenzen
    und Fair Use mitreden müssen
  • Entwicklungen für die Zukunft
    von Bibliotheken
  • Forschungsdaten als Publikationsform
  • Wie Forschende mit KI-gestützten Recherchetools arbeiten
  • KI-Erschöpfung und „Vocational Awe“
    in wissenschaftlichen Bibliotheken
  • Aufmerksamkeitskrise oder Designproblem? Was Bibliotheken aus der Debatte über Lesen und Bildschirme lernen können
  • Die Stiftsbibliothek St. Gallen:
    Ein 1.300 Jahre altes Wissensarchiv
  • Bibliotheken als Räume für Wohlbefinden
    im Gesundheitswesen
  • Das Ende eines Formats: Der Niedergang des Massenmarkt-Paperbacks
u.v.m.
  fachbuchjournal
2009 bis 2023

Etappen-Erfolg im Kampf gegen Internetpiraterie:
Verlage erwirken einstweilige Verfügung gegen RapidShare

Landgericht Hamburg hat entschieden / Zwölf Buchtitel von De Gruyter und Campus betroffen / One-Click-Hoster muss erneute Uploads verhindern  

Etappen-Erfolg im Kampf gegen Internetpiraterie: Bis auf weiteres darf RapidShare zwölf Buchtitel der Verlage De Gruyter und Campus im Rahmen des Online-Dienstes www.rapidshare.com nicht öffentlich zugänglich machen oder machen lassen. Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung erlassen, die seit dem 4. Februar wirksam ist. Der One-Click-Hoster muss nun erneute Uploads dieser Buchtitel verhindern.  

"Kreative Leistungen müssen entlohnt werden, ganz gleich, ob sie gedruckt oder digital erscheinen. Es ist beschämend, dass man eine solche Selbstverständlichkeit in der modernen Mediengesellschaft gerichtlich erkämpfen muss. Als ein erster Schritt bestätigt uns der vorliegende Beschluss des Landgerichts Hamburg in unserer Haltung. Deshalb ist er schon jetzt ein wichtiger und grundsätzlicher Erfolg für die Buchbranche", sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Als Teil seiner Strategie gegen Internetpiraterie unterstützt die Interessenvertretung der Verlage und Buchhandlungen in Deutschland Grundsatzverfahren gegen gefährliche Internetverletzer im Verlagsbereich. "Wir sind überzeugt, dass es für einen Verlag möglich ist, sich vor illegaler Nutzung von Büchern und Hörbüchern durch einen One-Click-Hoster wie RapidShare effizient zu schützen", so Skipis. "Dieses Grundsatzverfahren sollte deshalb alle Verlage, die bei diesem One-Click-Hoster von Urheberrechtsverletzungen betroffenen sind, motivieren sich zu wehren."  

RapidShare ist ein Internetdiensteanbieter (One-Click-Hoster), der kostenlosen Speicherplatz im Netz anbietet. Ohne vorherige Anmeldeprozedur ermöglicht er es Privatpersonen und Unternehmen, große Datenmengen hochzuladen. Über einen Link kann die jeweilige Datei angezeigt und kostenfrei heruntergeladen werden. Wer allerdings einen schnellen und bequemen Download wünscht, hat die Möglichkeit, bei dem One-Click-Hoster einen kostenpflichtigen Premium-Account zu erwerben. Das Problem ist: Der kostenlose Speicherplatz der One-Click-Hoster wird überwiegend dafür genutzt, urheberrechtlich geschützte Werke auf den Servern zu speichern. Diese werden dort ohne Einverständnis der Rechteinhaber wie Autoren und Verlage hinterlegt, angeboten und von Internetnutzern abgerufen. Dadurch ermöglichen und vereinfachen One-Click-Hoster wie RapidShare die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte. Durch den kostenpflichtigen Premium-Account verdienen sie zudem Geld damit.