13. Oktober 2024
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 7/2024 (Oktober 2024) lesen Sie u.a.:

  • Zeitschriftennutzung in Bibliotheken: Download-Konzentration und Open Access
  • Open Access killed the Journal Star?
  • Fehlende Trans­pa­renz und Regelungen beim Einsatz von KI-Chatbots in wissenschaftlichen Verlagen
  • AI Literacy: Kompetenzmodell verstehen
    und verantwortungsvoll nutzen
  • Dein neuer Kollege KI – Freund oder Feind?
  • KI-Agents: Informationsbeschaffung
    der Zukunft
  • KI-Revolution in Bibliotheken:
    Neues Framework für AI Literacy gefordert
  • IFLA Trend Report 2024: Globale Trends
    und ihre Auswirkungen auf Bibliotheken
  • Die wirtschaftlichen Auswirkungen des
    E-Lending in Öffentlichen Bibliotheken
    auf den Publikumsmarkt
  • Wenn Bibliotheken im Dunkeln stehen
  • Frei von Zwängen:
    MIT-Bibliotheken erfolgreich ohne Elsevier
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Verpflichtungserklärungen der Länder zum Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz hat am 26.06.2020 die Verpflichtungserklärungen der Länder zur Umsetzung des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken in den Jahren 2021 bis 2027 zur Kenntnis genommen. Damit ist der letzte Schritt auf dem Weg zum Start des Zukunftsvertrags am 1. Januar 2021 getan.

In ihren Verpflichtungserklärungen legen die Länder nach Konsultationen mit dem Bund individuell die Schwerpunkte und Maßnahmen fest, mit denen sie die Ziele des Zukunftsvertrags in den Jahren 2021 bis 2027 erreichen wollen. Jedes Land kann so einen eigenen strategischen Ansatz bei der Verwendung der Mittel aus dem Zukunftsvertrag in den kommenden Jahren verfolgen. Das trägt der Vielfalt der Hochschullandschaft und den je nach Land unterschiedlichen Herausforderungen in Studium und Lehre Rechnung.

Dazu erklärt die Vorsitzende der GWK und Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek: „Als Innovationsland braucht Deutschland hervorragend ausgebildete akademische Fachkräfte. Mit dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken leistet der Bund dazu jährlich einen milliardenschweren Beitrag. Mir war dabei von Anfang an wichtig, dass die durch den Bund bereitgestellten Mittel insbesondere auch der Modernisierung und weiteren Digitalisierung der Hochschulen zugutekommen. Mit ihren Verpflichtungserklärungen haben die Länder heute maßgeschneiderte Konzepte vorgelegt, wie sie die Mittel des Zukunftsvertrags einsetzen werden, um Studium und Lehre an ihren Hochschulen zu stärken. Ich begrüße, dass sie sich dabei sehr ehrgeizige Ziele setzen. Jetzt gilt es, die Verpflichtungserklärungen mit Leben zu füllen und die Chancen, die der Zukunftsvertrag bietet, für mehr Dauerstellen zu nutzen. Denn von mehr personeller Kontinuität in der Lehre und damit einer besseren Betreuung im Studium werden fast drei Millionen Studierende in Deutschland profitieren.“

„Die Länder haben in ihren Verpflichtungserklärungen ein hohes Maß an Transparenz im Hin-blick auf die Hochschulentwicklungsplanungen für die nächsten sieben Jahre bis 2027 hergestellt. Damit bekennen sich die Länder ausdrücklich zur nachhaltigen Stärkung ihrer Hochschulen“, unterstreicht der stellvertretende GWK-Vorsitzende, Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz. „Gemeinsam wird die finanzielle Verantwortung von Bund und Ländern auf diese Weise den Wissenschaftsstandort Deutschland als Ganzes nachhaltig stärken und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessern.“

Die Verpflichtungserklärungen der Länder werden gemeinsam mit einem Vorwort veröffentlicht, in dem die Verpflichtungserklärungen aus einer länderübergreifenden und überregionalen Perspektive betrachtet werden. Alle Dokumente sind unter der GWK-Webseite abrufbar:
https://www.gwk-bonn.de/themen/foerderung-von-hochschulen/zukunftsvertrag/

Mit dem am 6. Juni 2019 von den Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern beschlossenen Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken als strategische Nachfolge des Hochschulpakts 2020 verbessern Bund und Länder gemeinsam die Qualität von Studium und Lehre und erhalten bedarfsgerecht die Studienkapazitäten an den Hochschulen in Deutschland – flächendeckend und dauerhaft. Die damit geschaffene Planungssicherheit erleichtert den Ausbau dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse in der akademischen Lehre. Die jeweils für sieben Jahre geltenden Verpflichtungserklärungen der Länder ermöglichen eine individuelle Umsetzung des Zukunftsvertrags.

Im Rahmen des Zukunftsvertrags stellt der Bund von 2021 bis 2023 jährlich 1,88 Mrd. Euro und ab dem Jahr 2024 dauerhaft jährlich 2,05 Mrd. Euro bereit. Die Länder stellen zusätzliche Mittel in derselben Höhe zur Verfügung, sodass durch den Zukunftsvertrag bis 2023 jährlich eine gemeinsame Milliardeninvestition in Höhe von rund 3,8 Mrd. Euro und ab 2024 jährlich insgesamt 4,1 Mrd. Euro zur Förderung von Studium und Lehre zur Verfügung stehen wird.

http://www.gwk-bonn.de