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15. Juli 2025
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In der Ausgabe 4/2025 (Juni 2025) lesen Sie u.a.:

  • Neue Anforderungen an Führungs­kompetenz in wissenschaftlichen Bibliotheken
  • KI in der Katalogisierung: Drei Chatbots auf dem Prüfstand
  • Mehr als nur eine ID: Warum Forscher ORCID nutzen und warum nicht
  • Anxiety in der Hochschullehre: zögerlicher Einsatz von ChatGPT
  • Smart Reading in Bibliotheken: Aktive Beteiligung von Leser:innen
  • Kinder im digitalen Zeitalter:
    OECD-Bericht zeigt Handlungsbedarf für Politik und Bildungseinrichtungen
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  • Initiative für eine unabhängige Infrastruktur biomedizinischer Literatur –
    ZB MED entwickelt PubMed Alternative
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  • Unternehmen investieren gezielt
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Von Akten bis Zeitungen – 118 Projekte zum Originalerhalt
im Rahmen des BKM-Sonderprogramms gestartet

Rund 3,8 Millionen Euro stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) in diesem Jahr für großvolumige Maßnahmen zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts zur Verfügung. Jetzt haben bundesweit 102 einjährige und 16 mehrjährige Projekte in Archiven und Bibliotheken ihre Arbeit aufgenommen – dies hilft dem Kulturerbe ebenso wie der Wirtschaft.

Mit erneut hohem Fördervolumen unterstützt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) dieses Jahr zahlreiche Projekte, die dem Verlust des kulturellen Gedächtnisses entgegenwirken. Kulturstaatsministerin Monika Grütters hierzu: „Bei der Sicherung und Erhaltung national bedeutsamer Bücher, Archivalien und Urkunden liegt weiterhin eine große Aufgabe vor uns. Viele durch Säurefraß und Schimmel akut gefährdete Dokumente haben wir mithilfe dieses Programms bereits erfolgreich gerettet. Um unser schriftliches Kulturerbe weiter vor dem schleichenden Verfall zu bewahren, stellen wir auch in diesem Jahr beachtliche Bundesmittel zur Verfügung.“

Das BKM-Sonderprogramm beruht auf einer Kofinanzierung von 50 % durch Landes- oder Eigenmittel der Archive oder Bibliotheken. Damit wird der Erhalt der Originale in gemeinsamer Anstrengung kräftig unterstützt, gleichzeitig wird über die Förderung die Bund-Länder-Kooperation beim Kulturgutschutz gestärkt. Zuständig für die Förderlinie ist die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK). Deren Leiterin, Dr. Ursula Hartwieg, betont: „Erneut werden über das BKM-Sonderprogramm insgesamt rund 7,5 Mio. Euro in den Originalerhalt investiert. Damit ist die Förderlinie inzwischen nicht nur für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts unverzichtbar, sondern stärkt in diesem besonderen Jahr auch mittelständische Unternehmen, die an der Umsetzung der Projekte beteiligt sind.“

Ein Förderprojekt in Dortmund widmet sich dabei einem besonders vergänglichen Medium. Die über 1.000 Blatt umfassende Flugblattsammlung aus den Revolutionsjahren 1848/49 stellt das dortige Institut für Zeitungsforschung vor ganz besondere Herausforderungen: So gingen die Produzenten von Zeitungen und Flugschriften in der Regel nicht davon aus, dass ihre Erzeugnisse länger als ein paar Tage aufbewahrt und gelesen werden. Daher wählten sie bei der Herstellung meist die kostengünstigsten Materialien. Das Institut hat es sich zum Ziel gesetzt, genau diese sensiblen Dokumente zu erhalten, zugänglich zu machen und zu beforschen. Mithilfe der Fördermittel werden die Dokumente nun gereinigt, restauriert und neu verpackt.

Ein umfangreiches Vorhaben startet dieses Jahr im Hessischen Landesarchiv. Nachdem in den Vorjahren einzelne Pilotbestände behandelt wurden, beginnt das Landesarchiv mit drei initialen Projekten ein mehrjähriges Vorhaben zur Sicherung seiner umfassenden Überlieferung zur Zeit des Nationalsozialismus. Dieses Archivgut wird häufig für Forschungszwecke angefragt und ist unentbehrlich für die anhaltende Aufarbeitung der NSZeit. Die in den Dokumenten enthaltene Säure führt zu fortschreitendem Papierzerfall, der mittels der Mengenentsäuerung gebremst wird. In drei Beständen zu den Themen „Erbgesundheit“, Strafverfolgung und Justiz sowie Entschädigung, die zusammengenommen mehr als einen Kilometer Akten ergeben, wird so dem drohenden Informationsverlust vorgebeugt. Im Rahmen langfristiger Planungen sollen in den kommenden Jahren weitere Bestände folgen.

Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) wurde im August 2011 gegründet und wird von der BKM und der Kulturstiftung der Länder (KSL) gefördert. Seitdem unterstützt die KEK bundesweit Projekte im Bereich Originalerhalt, zudem fördert die KEK aktiv die spartenübergreifende Zusammenarbeit von Archiven und Bibliotheken sowie den Aufbau von Infrastrukturen im Bereich Überlieferungssicherung. Insgesamt wurden seit 2017 über das BKM-Sonderprogramm mehr als 385 Projekte umgesetzt und hierfür von BKM rund 11,8 Millionen Euro bereitgestellt. Das BKM-Sonderprogramm ist eine von insgesamt zwei Förderlinien, die über die KEK zum Erhalt von schriftlichen Originalen angeboten werden. Die KEK-Modellprojektförderung nimmt als zweite Förderlinie, die gemeinsam mit der KSL gefördert wird, vor allem exemplarische Maßnahmen in den Blick. Über beide Förderlinien wurden bisher mehr als 740 Projekte gefördert und insgesamt rund 16 Millionen Euro in den Originalerhalt investiert.

BKM-Sonderprogramm 2020 – Projekte im Überblick:

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