INNOVATIV
Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
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Sabine Wolf (Hrsg.)
Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
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12. September 2026
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In der Ausgabe 07/2026 (September 2026) lesen Sie u.a.:

  • Je früher Kinder Social Media nutzen, desto schlechter sind ihre schulischen Leistungen
  • Wie KI-gestützte Datenkompetenz-Schulungen das Selbstvertrauen von Ingenieurstudierenden verändern
  • Wie rechtsalternative Medien
    systematisch Klimaskepsis verbreiten
  • Über 15 Mrd. Dollar für Open-Access-Gebühren an nur 14 Verlage
  • Verlage ringen um Regeln,
    während KI-Verdacht
    ganze Buchveröffentlichungen stoppt
  • Wenn ChatGPT zum Bibliothekskatalog wird
  • US-Bibliotheksverband
    veröffentlicht Leitfaden
    zum Umgang mit künstlicher Intelligenz
  • Warum viele Zeitschriftenredaktionen
    trotz Sympathie für Open Access
    bei kommerziellen Verlagen bleiben
  • Über zehntausend Paper-Mill-Artikel zurückgezogen
  • Warum KI nach Ansicht eines US-Forschers einen neuen Informationsschock auslöst
  • IFLA meldet Mitgliederwachstum
    und blickt auf ihr Jubiläumsjahr 2027
  • Warum das Ende physischer Medien
    auch Bibliotheken betrifft
  • Antiquarische Bücher werden für KI-Training gekauft und danach zerstört
u.v.m.
  fachbuchjournal
2009 bis 2023

Gleiches Recht für E-Books:
Gesetzlicher Regelungsbedarf zum Verleih von E-Books durch Bibliotheken

Mit großer Besorgnis beobachtet der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) die seit Jahren anhaltende Stagnation bei der dringend notwendigen gesetzlichen Regelung zum Verleih von E-Books durch Bibliotheken. Zum heutigen „International Read an eBook Day“ fordert der dbv mit Nachdruck, dass eine Regelung für den Verleih von E-Books durch Bibliotheken in das Urhebergesetz aufgenommen wird – und zwar im Rahmen der bis Juni 2021 zu erfolgenden Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie (DSM-RL).

Dabei beruft sich der dbv auf den Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018, in dem sich die Bundesregierung wie folgt verpflichtet: „Bibliotheken sollten auch im digitalen Zeitalter ihre zentralen Funktionen für Bildung und Kultur erfüllen können. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Bibliotheksnutzern unter Wahrung der Vertragsfreiheit ein noch besserer Zugang zum Repertoire von E-Books ermöglicht wird.“

Anders als bei gedruckten Büchern, die sofort von Bibliotheken für den Verleih erworben werden können, werden aktuelle E-Book-Titel von den Verlagen bis zu einem Jahr für Bibliotheken gesperrt (sogenanntes „Windowing“). Die Folge: Bevölkerungsschichten, die auf Öffentliche Bibliotheken angewiesen sind, werden von diesen Werken ausgeschlossen, was eine weitere Verbreiterung der digitalen Spaltung zur Folge hat. Verlage versuchen so, eine öffentliche Dienstleistung auszutrocknen, um selbst größtmöglichen kommerziellen Nutzen zu ziehen.

Gerade in Krisenzeiten, in denen viele Menschen von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit betroffen sind, Schüler*innen und Studierende Schulen und Hochschulen nur eingeschränkt besuchen können, bieten Bibliotheken die notwendige Versorgung mit Informationen und Medien sowie die Unterstützung für die digitale, soziale und kulturelle Teilhabe aller. Sie tragen zur Verwirklichung von Chancengleichheit und zum lebensbegleitenden Lernen bei und stehen für inklusive Bildung.

Dazu Prof. Dr. Andreas Degkwitz, Bundesvorsitzender des Deutschen Bibliotheksverbandes: „In der von Digitalisierung geprägten Welt sind elektronische Medien von großer Bedeutung; sie ersetzen zunehmend gedruckte Bücher und Zeitschriften. Angesichts dessen müssen Öffentliche Bibliotheken die Versorgung mit digitalen Medien erfüllen und ihren Nutzer*innen den Zugang zu digitaler Bildung und Information eröffnen können. Bibliotheken brauchen dringend eine gesetzliche Grundlage für die elektronische Ausleihe von E-Books und E-Medien.“

Zum Hintergrund
Öffentlich zugängliche Bibliotheken haben als öffentlich finanzierte Kultur- und Bildungseinrichtungen einen breiten Informations- und Bildungsauftrag. Sie werden aus Steuergeldern finanziert, um als Infrastruktureinrichtungen dabei zu helfen, Chancengleichheit und echte Teilhabe für die Bevölkerung herzustellen. Öffentliche Bibliotheken sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Der komplexe Auftrag, den Bibliotheken tagtäglich umsetzen, liegt in der möglichst umfassenden, neutralen, sich aus dem öffentlichen Auftrag ergebenden und alleine nach fachlichen Kriterien bestimmten Informationsbereitstellung und in gleicher Zugangsmöglichkeit zu außerschulischer Bildung für die gesamte Bevölkerung. Für analoge Werke ist der Verleih durch öffentlich zugängliche Bibliotheken im Urheberrecht gesetzlich in § 27, Abs. 2 geregelt.

https://www.bibliotheksverband.de/dbv/kampagnen-und-aktionstage/e-medien-in-der-bibliothek.html