15. März 2025
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Aktuelles aus
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 10-2024/1-2025 (Dez. 2024/Jan. 2025) lesen Sie u.a.:

  • Open Investing in wissenschaftlichen Bibliotheken
  • Forschungsdaten gemeinsam gestalten: das Stabi Lab in Berlin
  • Die EU-KI-Verordnung: wegweisende Regeln für vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz
  • Ein Balanceakt: ethisches Dilemma der KI in der Hochschulbildung
  • Ungenutztes Potenzial oder riskanter Trend? Verdeckte KI-Nutzung in wissenschaftlichen Veröffentlichungen
  • Warum die Indizierung von zurückgezogenen Publikationen zum Problem wird
  • Klassische Medien auf dem Abstellgleis bei Jugendlichen
  • Warum Gen Z kaum noch Bücher liest
  • Zwischen Sichtbarkeit und Bedeutung: die Rolle der digitalen Kuratierung bei OpenScience während der Pandemie
  • USA: Wissenschaftliche Bibliothekare organisieren sich gegen drohende Kürzungen und den Abbau öffentlicher Bildung unter der kommenden Trump-Administration
  • Makerspaces: kreative Lernräume in wissenschaftlichen Bibliotheken
  • Wie KI antike Texte lesbar macht
  • Fachzeitschriften von Massenrücktritten der Redaktionen betroffen
u.v.m.
  fachbuchjournal

Stellungnahme des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e. V. zum Kabinettsentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereis:

„Wir begrüßen es, dass das Bundekabinett endlich die wichtige Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform auf den Weg gebracht hat. Der heutige Beschluss bringt im Detail für Kreative, Buchbranche und ihre Partner Licht und Schatten. Von zentraler Bedeutung – gerade für den Erhalt gemeinsamer Verwertungsgesellschaften wie der VG WORT – ist die überfällige Wiedereinführung einer Verlegerbeteiligung. Hierbei hätte man sich allerdings den Mut gewünscht, noch direkter an die Rechtslage anzuknüpfen, die zwischen 1958 und 2015 im besten Einvernehmen von Autor*innen und Verlagen gegolten hat.

Stärkeren Änderungsbedarf im parlamentarischen Verfahren sehen wir hinsichtlich der Ausgestaltung der urheberrechtlichen Haftung von Plattformen wie Youtube & Co. An dieser zentralen Stelle verfehlt der Kabinettsbeschluss nicht nur das Entstehen der von der umzusetzenden EU-Richtlinie intendierten Harmonisierungswirkung innerhalb des europäischen Wirtschaftraums, sondern greift ohne Not tief in die Rechtsposition von Urheber*innen und ihren Marktpartnern ein. Es wird angesichts der engen zeitlichen Vorgaben sicherlich schwierig, noch die für die Verlage und Kreativen erforderlichen Veränderungen zu erreichen – wir müssen und werden das aber mit aller Kraft versuchen.“