INNOVATIV
Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
Linda Freyberg
Sabine Wolf (Hrsg.)
Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
Katrin Toetzke
Dirk Wissen
Band 71: Rahel Zoller Band 70: Sabrina Lorenz Band 69: Jennifer Hale Band 68:
Linda Schünhoff
Benjamin Flämig
Band 67:
Wilfried Sühl-Strohmenger
Jan-Pieter Barbian
Band 66: Tina Schurig Band 65: Christine Niehoff Band 64: Eva May Band 63: Eva Bunge Band 62: Nathalie Hild Band 61: Martina Haller Band 60: Leonie Flachsmann Band 59: Susanne Göttker Band 58: Georg Ruppelt Band 57: Karin Holste-Flinspach Band 56: Rafael Ball Band 55: Bettina Schröder Band 54: Florian Hagen Band 53: Anthea Zöller Band 52: Ursula Georgy Band 51: Ursula Jaksch Band 50: Hermann Rösch (Hrsg) Band 49: Lisa Maria Geisler Band 48: Raphaela Schneider Band 47: Eike Kleiner
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14. Mai 2026
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Aktuelles aus
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Essentials

In der Ausgabe 04/2026 (Mai 2026) lesen Sie u.a.:

  • Wie verlässlich sind Metadaten für Forschungsdaten wirklich?
  • Erfundene Quellen – wie KI-Zitationen die Wissenschaft unter Druck setzen
  • Zwischen Bildschirmzeit, Stress und Lernverlust
  • Warum Bibliotheken im Zeitalter von KI wichtiger werden und mit einem Vertrauensparadox zu kämpfen haben
  • Schweden setzt in Schulen wieder auf Bücher
  • Warum KI-Kompetenz mehr sein muss als Toolwissen
  • Wie stark KI-Texte das Netz schon prägen
  • Open Access bringt Vorteile, aber nicht in jedem Fach auf die gleiche Weise
  • Was ChatGPT und Ghostwriting über Autorschaft verraten
  • Warum E-Books in US-Schulen zur Kostenfrage werden
u.v.m.
  fachbuchjournal
2009 bis 2023

Stellungnahme des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e. V. zum Kabinettsentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereis:

„Wir begrüßen es, dass das Bundekabinett endlich die wichtige Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform auf den Weg gebracht hat. Der heutige Beschluss bringt im Detail für Kreative, Buchbranche und ihre Partner Licht und Schatten. Von zentraler Bedeutung – gerade für den Erhalt gemeinsamer Verwertungsgesellschaften wie der VG WORT – ist die überfällige Wiedereinführung einer Verlegerbeteiligung. Hierbei hätte man sich allerdings den Mut gewünscht, noch direkter an die Rechtslage anzuknüpfen, die zwischen 1958 und 2015 im besten Einvernehmen von Autor*innen und Verlagen gegolten hat.

Stärkeren Änderungsbedarf im parlamentarischen Verfahren sehen wir hinsichtlich der Ausgestaltung der urheberrechtlichen Haftung von Plattformen wie Youtube & Co. An dieser zentralen Stelle verfehlt der Kabinettsbeschluss nicht nur das Entstehen der von der umzusetzenden EU-Richtlinie intendierten Harmonisierungswirkung innerhalb des europäischen Wirtschaftraums, sondern greift ohne Not tief in die Rechtsposition von Urheber*innen und ihren Marktpartnern ein. Es wird angesichts der engen zeitlichen Vorgaben sicherlich schwierig, noch die für die Verlage und Kreativen erforderlichen Veränderungen zu erreichen – wir müssen und werden das aber mit aller Kraft versuchen.“