4. Dezember 2024
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 8/2024 (November 2024) lesen Sie u.a.:

  • Bibliotheken als Brückenbauer: Informations­kompe­tenz in Zeiten des Klimawandels
  • Barrierefreiheit wissenschaftlicher PDF-Dokumente: Eine umfassende Studie legt teilweise gravierende Mängel offen
  • Wikipedia als Quelle für die Wissenschaft?
  • Neuer Bericht untersucht Auffindbarkeit von Open-Access-Publikationen in Bibliotheken
  • OpenCitations Index: Fundament für
    die Bibliometrie von morgen
  • Können KI-Assistenten Bibliothekare ersetzen? Neue Studie testet
    Sprachmodelle im Auskunftsdienst
  • Wie transparent sind KI-gestützte wissenschaftliche Suchsysteme wirklich?
  • Lokale KI-Modelle gewinnen in der Forschung an Bedeutung
  • Jahresberichte und Social Media:
    Ungenutzte Strategien für bessere
    Kommunikation in Bibliotheken
  • LibraryTok: Wie Bibliothekare TikTok erobern und eine neue Generation inspirieren
  • Innovationen in Bibliotheken:
    Mehr als nur Bücherregale
  • Forscher warnen vor vereinfachter Kategorisierung von Diamond Open Access
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Stellungnahme des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e. V. zum Kabinettsentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereis:

„Wir begrüßen es, dass das Bundekabinett endlich die wichtige Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform auf den Weg gebracht hat. Der heutige Beschluss bringt im Detail für Kreative, Buchbranche und ihre Partner Licht und Schatten. Von zentraler Bedeutung – gerade für den Erhalt gemeinsamer Verwertungsgesellschaften wie der VG WORT – ist die überfällige Wiedereinführung einer Verlegerbeteiligung. Hierbei hätte man sich allerdings den Mut gewünscht, noch direkter an die Rechtslage anzuknüpfen, die zwischen 1958 und 2015 im besten Einvernehmen von Autor*innen und Verlagen gegolten hat.

Stärkeren Änderungsbedarf im parlamentarischen Verfahren sehen wir hinsichtlich der Ausgestaltung der urheberrechtlichen Haftung von Plattformen wie Youtube & Co. An dieser zentralen Stelle verfehlt der Kabinettsbeschluss nicht nur das Entstehen der von der umzusetzenden EU-Richtlinie intendierten Harmonisierungswirkung innerhalb des europäischen Wirtschaftraums, sondern greift ohne Not tief in die Rechtsposition von Urheber*innen und ihren Marktpartnern ein. Es wird angesichts der engen zeitlichen Vorgaben sicherlich schwierig, noch die für die Verlage und Kreativen erforderlichen Veränderungen zu erreichen – wir müssen und werden das aber mit aller Kraft versuchen.“