16. April 2024
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Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Neues Urheberrecht schafft Unsicherheit für Internetnutzer

Vorgaben für das Hochladen von Memes, Gifs und Co. für User kaum nachvollziehbar

Ob Grumpy Cat, Disaster Girl oder die First World Problems: Das Teilen von Memes ist in sozialen Netzwerken weit verbreitet. Von August an müssen Internetnutzer, wenn sie ein fremdes Werk als Grundlage für solche Bilddateien sowie Gifs, Mashups oder auch Fan Fiction verwenden, bestimmte Vorgaben beachten – ansonsten drohen diese Inhalte von Upload-Filtern geblockt zu werden. Das ist eine Folge der neuen Urheberrechtsreform, die der Bundestag an Donnerstag, 20.5.2021, nach jahrelangem Ringen verabschiedet. Demnach müssen die User sozialer Netzwerke sicherstellen, dass nicht mehr als 15 Sekunden eines Videos, 160 Zeichen Text und Bildausschnitte bis zu 125 Kilobyte verwendet werden, sofern der Ausschnitt weniger als die Hälfte eines Werkes umfasst. Zudem muss er mit weiteren Inhalten kombiniert werden. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, müssen User den hochgeladenen Inhalt zumindest per Mausklick als rechtlich zulässig kennzeichnen, damit dieser nicht durch Upload-Filter geblockt wird.

„Die Rechtslage an das digitale Zeitalter anzupassen, war überfällig. So, wie es nun erfolgt ist, wurde dieses Ziel jedoch klar verfehlt“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung beim Bitkom. „Die Reform bringt zum einen Unsicherheiten für Internetnutzer, weil diese in vielen Fällen kaum selbst einschätzen können, wann eine Bild- oder Filmdatei legal ist. Zum anderen ist sie insgesamt ein Rückschlag für die Meinungsfreiheit im Netz, da nun die Plattformen für Uploads großflächig urheberrechtlich verantwortlich gemacht werden. Sie können damit den Einsatz technischer Filter nicht vermeiden, um illegale Uploads, für die sie haftbar gemacht werden können, zu verhindern. So wird riskiert, dass auch Inhalte blockiert werden, die eigentlich rechtlich zulässig sind.“ Bei der Urheberrechtsreform handelt es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die bis zum 7. Juni abgeschlossen sein muss.

Zugleich sehe das neue Urheberrecht ein überkomplexes Beschwerdeverfahren vor, bei denen jahrelange gerichtliche Streitigkeiten programmiert seien, betont Dehmel. „Es ist gut und richtig, dass anders als in früheren Entwürfen vorgesehen, nun klargestellt wurde, dass die Plattformen nach einer entsprechenden Beschwerde nur dann urheberrechtlich haften, wenn sie schuldhaft gegen ihre Pflichten verstoßen haben.“ Dennoch würden soziale Netzwerke oder Video-Plattformen in eine Richterrolle gedrängt, bei der sie in kürzester Zeit entscheiden müssten, ob Inhalte blockiert werden müssten oder nicht. Die Reform gilt in großen Teilen unmittelbar, vollumfänglich dann bereits ab 1. August. Dehmel: „Die Bundesregierung hatte 2 Jahre lang Zeit, um die EU-Richtline umzusetzen und hat die Frist fast bis auf den letzten Tag ausgereizt. Für viele Unternehmen wird die Zeit nun kaum ausreichen, um die Regeln umzusetzen.“

Aus Sicht des Bitkom sind darüber hinaus einige wichtige Anpassungen im Urheberrecht den politischen Verhandlungen rund um Upload-Filter zum Opfer gefallen – und müssen daher bald nachgeholt werden. So insbesondere die Umsetzung der sogenannten Online-Sat-Kab-Richtlinie: Durch diese Richtlinie soll die Rechteklärung für lineare Fernsehangebote vereinfacht werden – unabhängig vom Endgerät und der Übertragungstechnologie, egal ob mit Fernseher per Kabel, übers WLAN zum Notebook auf dem Balkon oder unterwegs per Mobilfunk aufs Smartphone. Dehmel: „Die technologieneutrale Rechteklärung und damit das zeitgemäße Fernsehen ist für die Menschen in Deutschland noch immer nicht realisiert. Das muss in jedem Fall ein Thema für die neue Bundesregierung sein.“

Außerdem müsse das über 50 Jahre alte System der Pauschalabgaben auf Geräte und Medien neu geregelt werden: „Das derzeitige System mit seinen starren Abgabensätzen geht am Nutzerverhalten völlig vorbei. Wer nicht kopiert, sollte auch keine Kopierabgabe zahlen müssen“, so Dehmel. „Die neue Bundesregierung sollte zügig Vorschläge für ein zukunftsorientiertes Abgabenmodell machen. Mit ihrem Fonds-Modell machen uns die skandinavischen Länder vor, wie Urheberrechte zeitgemäß vergütet werden können.“