INNOVATIV
Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
Linda Freyberg
Sabine Wolf (Hrsg.)
Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
Katrin Toetzke
Dirk Wissen
Band 71: Rahel Zoller Band 70: Sabrina Lorenz Band 69: Jennifer Hale Band 68:
Linda Schünhoff
Benjamin Flämig
Band 67:
Wilfried Sühl-Strohmenger
Jan-Pieter Barbian
Band 66: Tina Schurig Band 65: Christine Niehoff Band 64: Eva May Band 63: Eva Bunge Band 62: Nathalie Hild Band 61: Martina Haller Band 60: Leonie Flachsmann Band 59: Susanne Göttker Band 58: Georg Ruppelt Band 57: Karin Holste-Flinspach Band 56: Rafael Ball Band 55: Bettina Schröder Band 54: Florian Hagen Band 53: Anthea Zöller Band 52: Ursula Georgy Band 51: Ursula Jaksch Band 50: Hermann Rösch (Hrsg) Band 49: Lisa Maria Geisler Band 48: Raphaela Schneider Band 47: Eike Kleiner
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7. März 2026
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 02/2026 (März 2026) lesen Sie u.a.:

  • Seniorinnen und Senioren entdecken soziale Netzwerke – Chancen und Aufgaben für Bibliotheken
  • Chatbots im Auskunftsdienst wissenschaftlicher Bibliotheken
  • Bibliotheken unter Druck – Was der Hamburger Sparkurs über den Zustand
    des Wissenschaftssystems verrät
  • Die „Big Three“ der Wissenschaftsinformation – Web of Science, Scopus und OpenAlex im systematischen Vergleich
  • Der Strukturwandel im italienischen Buchmarkt – Lehren für Europa,
    die Leseförderung, den Buchhandel
    und Künstliche Intelligenz
  • GenAI in der Hochschulbildung –
    Wer forscht weltweit zu ChatGPT und Co.?
  • Jenseits des Akronyms –
    Wie wissenschaftliche Bibliotheken DEI
    unter politischem Druck neu verankern
  • Kann Bibliotherapie helfen, die Krisen
    der Gegenwart zu bewältigen?
  • Web-Barrierefreiheit pragmatisch umsetzen – Kleine Schritte mit großer Wirkung
  • Wenn die KI die Nachrichten auswählt, verändert sich die öffentliche Wahrnehmung
  • Zwischen Plattformökonomie und kulturellem Gedächtnis – Hat das physische Medium noch eine Zukunft?
u.v.m.
  fachbuchjournal

Bitkom zu den Vorschlägen des EU-Rates zum AI Act

Mit dem AI Act will die EU-Kommission einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa schaffen. Am 6.12.2022 wird der Rat der Europäischen Union seine Position dazu beschließen. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung:

„Der Rat der Europäischen Union hat mit seinen Vorschlägen zum AI Act den Entwurf der Kommission an entscheidenden Stellen verbessert. Zugleich besteht aber weiterhin die Gefahr, dass durch eine zu starke Fokussierung auf Risiken die KI-Entwicklung in Europa ausgebremst wird. Künstliche Intelligenz ist eine Technologie, der eine entscheidende Bedeutung für unsere Zukunftsfähigkeit zukommt. Zwei Drittel der Unternehmen in Deutschland sehen in KI vor allem eine Chance. Damit kommt dem AI Act mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und unseren künftigen Wohlstand eine bedeutende Rolle zu.

Bitkom begrüßt, dass der Rat die Definition eines KI-Systems nachgeschärft hat. Es muss sichergestellt werden, dass nur solche Systeme reguliert werden, die durch KI-spezifische Eigenschaften neue Risiken mit sich bringen. Allerdings bleibt die Risikoklassifizierung weiterhin zu vage. Damit der risikobasierte Ansatz der EU-Kommission erfolgreich sein kann, muss präzise erfasst werden, wo ein hohes Risiko entsteht und wie dieses abzugrenzen ist. Dabei dürfen nicht pauschal Anwendungsfälle eingestuft werden, sondern es muss eine auf die konkrete Anwendung bezogene Einschätzung des Risikos erfolgen. Auch bei der geplanten zusätzlichen Regulierung für Systeme mit vielen möglichen Einsatzwecken („General Purpose AI“), wie Bild- oder Spracherkennung, bleiben noch viele offene Fragen. Hier sollte der Fokus sollte darauf liegen, die Zusammenarbeit zwischen allen an der Entwicklung eines KI-Systems Beteiligten zu fördern, um auf diese Weise das Ziel der Risikominimierung zu erreichen.

Im anstehenden Trilog von Rat, Parlament und Kommission sollte der vorliegende Vorschlag noch praxistauglicher gestaltet werden. Es darf dabei auch nicht zu Widersprüchen mit bestehenden Vorgaben und damit zu neuen Unsicherheiten kommen, denn in Bereichen wie Medizinprodukte oder Finanzen ergänzt die KI-Verordnung bereits bestehende umfangreiche Regulierung.“