15. September 2024
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 6/2024 (September 2024) lesen Sie u.a.:

  • Neue Ansätze in der Bibliometrie für Natur- und Geistes­wissenschaften
  • Wie Open Science die Gesellschaft verändert
  • Dominanz großer Wissenschaftsverlage:
    das Fortbestehen eines Oligopols
    in einer exklusiven Datenbank
  • ChatGPT und systematische Literaturrecherche
  • Publikationsprozesse in Open-Science: Wie stabil sind Scholarly Knowledge Graphs
  • Eine systematische Bewertung der Informations-, Medien- und Datenkompetenz in wissenschaftlichen Bibliotheken
  • ChatGPT im Test: Stärken und Schwächen von KI-Feedback in der Bildung
  • Smartphone-Nutzung 2024:
    Zwischen digitaler Abhängigkeit
    und wachsendem Problembewusstsein
  • Kuratorische Perspektiven:
    Archivierung digitaler Medien
    und Online-Inhalte in Bibliotheken
  • Bibliotheken als Vorreiter
    bei der digitalen Inklusion
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Persische Handschriften der Staatsbibliotheken
in Berlin und München in das
UNESCO-Weltdokumentenerbe aufgenommen

Zwei bedeutende Handschriften des persischen Dichters Dschalal ad-Din Rumi (1207-1273) sind in das Register des UNESCO-Weltdokumentenerbes aufgenommen. Die beiden Werke – aus den Beständen der Staatsbibliothek zu Berlin und der Bayerischen Staatsbibliothek – sind Teil eines insgesamt 15 Handschriften umfassenden Gemeinschaftsantrags, an dem sechs Länder beteiligt waren und der unter Federführung der türkischen UNESCO-Kommission eingereicht wurde.

 
Staatsbibliothek zu Berlin
Fol. 47v: Einleitung zum zweiten Buch des Masnawi-ye ma’nawi
 
Staatsbibliothek zu Berlin
Fol. 192 v: Religion als Heilmittel und Alchemie

Dschalal ad-Din Rumi gilt als einer der bedeutendsten persischsprachigen Dichter, Philosophen und Mystiker des Mittelalters. Auf Rumi, auch als Maulana (türk. Mevlana, „unser Meister“) bekannt, geht der Mevlevi-Orden, der Orden der tanzenden Derwische, zurück.

Bei der Handschrift aus dem Bestand der Bayerischen Staatsbibliothek (BSB Cod.pers. 45) handelt es sich um das zweite von sechs Büchern des bedeutenden Werks „Masnawi-ye ma’nawi“ (dt. „Geistige Doppelverse“) von Rumi. Die Handschrift entstand 1307 und zählt zu den frühesten Manuskripten des „Masnawi-ye ma’nawi“. Zur hohen wissenschaftlichen und textgeschichtlichen Relevanz der Handschrift tragen die Sekundäreinträge an den Seiten­rändern, zwischen den Zeilen oder den Kolumnen bei. Die Münchner Handschrift stammt aus der Bibliothek des bekannten französischen Orientalisten Étienne Marc Quatremère (1782-1857), die 1858 für die damalige Hofbibliothek erworben wurde.

Die Handschrift im Bestand der Staatsbibliothek zu Berlin (Minutoli 21) umfasst alle sechs Bücher des „Ma?nawi-i ma?nawi“ und enthält etwa 25.000 Verse. Gefertigt im Jahr 1337, weist die Handschrift zwei Glossare auf, die das Textverständnis mit Erklärungen unterstützen und ist zusätzlich mit Randbemerkungen in Form von Ergänzungen und Varianten aus­ge­stattet. Die Handschrift ist Teil der Minutoli-Sammlung, die 1863 von der damals König­lichen Bibliothek erworben wurde. Die Samm­lung umfasst 300 Bände, darunter 117 persische Manuskripte.

Dr. Achim Bonte, Generaldirektor der Staats­bibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, und Dr. Klaus Ceynowa, Generaldirektor der Bayerischen Staatsbibliothek: „Die Aufnahme der Handschriften von Dschalal ad-Din Rumi in die Liste des UNESCO-Welt­doku­mentenerbes unterstreicht einmal mehr die internationale Bedeutung, die den beiden Staatsbibliotheken aufgrund ihres einzigartigen historischen Bestandes zukommt.“