30. April 2025
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In der Ausgabe 2/2025 (März 2025) lesen Sie u.a.:

  • Educause AI Landscape Study:
    KI in Bildungs-
    einrichtungen
  • Transparente Daten für vertrauens-
    würdiges maschinelles Lernen
  • Open Research Management:
    Eine neue Jisc-Studie
  • Thema-Klassifikation und Bibliodiversität
  • IFLA Report: Library Leadership –
    Führen im Bibliothekswesen
  • Leitfaden für zukunftsfähige
    bibliografische Datenbanken
  • Data Literacy/Datenkompetenz:
    Wie integrative Gemeinschaften
    den Unterschied machen
  • Neurodiversity in Bibliotheken:
    Wege zu einer inklusiven Arbeitskultur
  • Bibliotheken und Social-Media Forschung
  • Clarivate führt abonnementbasierten Zugang für Bibliotheken ein
  • KI-generierte Bücher
    in Öffentlichen Bibliotheken
u.v.m.
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Sonntagsöffnung von Öffentlichen Bibliotheken in NRW bindend

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) begrüßt das Urteil des Bundes­verwaltungs­gerichtes zur Sonntagsöffnung Öffentlicher Bibliotheken in NRW. Damit hat auch diese Instanz bestätigt, dass die Sonntagsöffnung von Öffentlichen Bibliotheken in NRW rechtens ist. Der dbv bekräftigt zugleich die Notwendigkeit einer Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes.

2023 war ver.di mit einer Klage gegen das Bibliotheksstärkungsgesetz beim Oberverwaltungsgericht Münster gescheitert. Das Bibliotheksstärkungsgesetz erlaubt Öffentlichen Bibliotheken, auch an Sonn- und Feiertagen mit Personal zu öffnen. Ver.di hatte daraufhin Revision eingelegt. Am 11. Dezember 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht diese Revisionsklage nun abgewiesen.

Zu dem gestrigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sagt Volker Heller, Bundesvorsitzender des Deutschen Bibliotheksverbandes: „Wir begrüßen, dass die Klage von ver.di vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen wurde. Damit ist vollumfänglich bestätigt, dass Öffentliche Bibliotheken in NRW auch an Sonn- und Feiertagen mit Personal öffnen dürfen. Dies stärkt sie in ihrer Funktion als Kultur- und Begegnungsorte. Denn gerade für Familien, alleinerziehende oder beruflich stark eingebundene Menschen ist ein Bibliotheksbesuch oftmals nur am Sonntag möglich.“

Bislang ist NRW das einzige Bundesland, in dem Öffentliche Bibliotheken an Sonn- und Feiertagen mit Personal öffnen dürfen. Gemäß des seit Oktober 2019 geltenden Bibliotheksstärkungsgesetzes dürfen die Kommunen dort die Angestellten bis zu sechs Stunden einsetzen. Bundesweit ist dies allerdings nicht möglich. Laut Bundesarbeits­zeitgesetz dürfen zwar die wissenschaftlichen Bibliotheken sonntags öffnen, Öffentliche Bibliotheken aber nicht.

Dazu Volker Heller weiter: „In NRW zeigt sich, wie gewinnbringend die Sonntags­öffnung sowohl für die Nutzer*innen als auch für die Bibliotheken ist. Diese Möglichkeit sollten alle Bundesländer erhalten und sich dem Beispiel NRW anschließen können. Wir fordern daher den Bund erneut auf, das Bundesarbeitszeitgesetz entsprechend anzupassen.“

https://www.bibliotheksverband.de/sonntagsoeffnung