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  • Wirtschaftlicher Nutzen und Potenziale von Open Science
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  • Medienkompetenz und Belastung:
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  • Was die Gesellschaft zusammenhält:
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  • Neue KI-Skills von Bibliothekar:innen gefragt
  • Stereotype Darstellungen von Bibliothekar:innen durch ChatGPT
  • Digitale Bibliotheken: Barrierefreiheit
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  • Generative KI und die Rolle der Bibliothekar:innen im Fächerkontext
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Europäischer Gesetzes-Standard für Bibliotheken auch endlich in Deutschland?

Die Chancen für das erste deutsche Bibliotheksgesetz stehen gut

Ganz gespannt schauen Deutschlands Bibliothekare am Donnerstag nach Erfurt. Dann diskutieren die Thüringer Wissenschafts- und Kulturpolitiker über den Entwurf eines Bibliotheksgesetzes für dieses Bundesland. Damit würde ein aus der deutschen Kulturhoheit geborenes Problem endlich gelöst werden, das den deutschen Bibliotheken - und damit auch ihren Nutzern - im Vergleich zu den europäischen Nachbarländern deutliche Nachteile verursacht. Denn "die gesetzliche Festschreibung und Regelung der bibliothekarischen Einrichtungen eines Landes zur Erfüllung des Wissenschafts-, Informations-, Bildungs- und Kulturauftrages ist ein wichtiger Schritt zur aktiven Gestaltung der Zukunftsfähigkeit der Bevölkerung in Deutschland", so Barbara Lison, die Präsidentin der Bundesvereinigung der Deutschen Bibliotheks- und Informationsverbände (BID). "Bibliotheken gehören zur Wissenschafts- und Bildungsstruktur jedes modernen Landes dazu, das auf die Entwicklung des Humanpotentials seine gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Perspektiven setzt."

Von den 27 Staaten der EU werden gut zwei Drittel der Bedeutung von Bibliotheken gerecht und haben deswegen nationale Gesetze erlassen, in denen die Aufgaben, Standards und Finanzierung der Bibliotheken festgeschrieben sind. Deutschland gehört bislang nicht zu diesem Kreis. Deswegen enthält auch der Abschlussbericht der Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages als eine der herausragenden Empfehlungen die Verabschiedung von Bibliotheksgesetzen in den Ländern.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Bibliotheks- und Informationsverbände (BID) begrüßt zwar die entsprechende Gesetzes-Initiative des Landes Thüringen ausdrücklich, sieht in der Sache aber einige gravierende verbesserungswürdige Punkte. Der Gesetzesentwurf verzichtet in der vorliegenden Form nämlich auf eine Festschreibung der öffentlichen Bibliothek als Pflichtaufgabe der Kommune. Aus Sicht der BID sollte das Gesetz die klare Aussage treffen, aus der keine "Freiwilligkeit" der Kommunen abgleitet werden kann, Bibliotheken zu unterhalten, sondern die Kommunen verpflichtet werden, ihre Infrastruktur-Aufgabe "im Bereich der Bildung und Information für jedermann" dadurch zu erfüllen, dass sie öffentliche Bibliotheken finanzieren und unterhalten.

"Wenn man sich zum Beispiel einmal vorstellt, dass die Einrichtung und Ausstattung von Schulen in das Belieben der Kommunen gestellt würde, wird sehr schnell verständlich, dass auch für Bibliotheken Freiwilligkeit keine sinnvolle Bedingung für die landesweite Einhaltung von Standards oder für landesweit verlässliche Angebote in Bibliotheken ist", so BID-Präsidentin Barbara Lison.

Die BID fordert in diesem Sinne die Fraktionen des Thüringer Landtages auf, den Gesetzentwurf so zu verändern, dass dessen Inhalte durch normierende Vorgaben dazu geeignet sind, zu wirklich gleichen Lebensverhältnissen im Lande Thüringen beizutragen.

Barbara Lison, Präsidentin der BID
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