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Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
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1. Juli 2025
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In der Ausgabe 4/2025 (Juni 2025) lesen Sie u.a.:

  • Neue Anforderungen an Führungs­kompetenz in wissenschaftlichen Bibliotheken
  • KI in der Katalogisierung: Drei Chatbots auf dem Prüfstand
  • Mehr als nur eine ID: Warum Forscher ORCID nutzen und warum nicht
  • Anxiety in der Hochschullehre: zögerlicher Einsatz von ChatGPT
  • Smart Reading in Bibliotheken: Aktive Beteiligung von Leser:innen
  • Kinder im digitalen Zeitalter:
    OECD-Bericht zeigt Handlungsbedarf für Politik und Bildungseinrichtungen
  • Bibliotheken und ihre Rolle beim Klimaschutz
  • Initiative für eine unabhängige Infrastruktur biomedizinischer Literatur –
    ZB MED entwickelt PubMed Alternative
  • Leiterin der Library Of Congress entlassen
  • Data Citations –
    Datenauswertung in Bibliotheken
  • Unternehmen investieren gezielt
    in künstliche Intelligenz
  • Springer Nature spendet KI-Werkzeug „Geppetto“ an die Verlagsbranche zur Bekämpfung betrügerischer Einreichungen
  • Die San José State University
    setzt auf Ihren ersten KI-Bibliothekar
u.v.m.
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Koalition will Zugang zu E-Medien erleichtern

Deutscher Bibliotheksverband begrüßt den Beschluss der Koalitionsparteien
zu einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz für E-Books und Hörbücher

Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) begrüßt die auf der Klausurtagung der Fraktionsspitzen der Koalitionsparteien in Königswinter beschlossene Vereinbarung, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für gedruckte Medien künftig auch für E-Medien anzuwenden.  Nach Ansicht des Verbandes erkennen die Koalitionsparteien mit der steuerlichen Gleichstellung von E-Books, E-Paper und Hörbüchern die besondere Rolle der E-Medien im digitalen Zeitalter an. Der Verband wertet dies als einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung von E-Books und gedruckten Büchern.

Für Hörbücher lässt die Europäische Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie eine Angleichung bereits zu, für E-Books, E-Paper und andere elektronische Informationsmedien müsse sich Deutschland allerdings zuerst auf europäischer Ebene für eine Ausnahme einsetzen.

Der geltende, ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Bücher, Zeitschriften, Zeitungen und jetzt auch E-Medien dient dem Zweck, den Bürgerinnen und Bürgern die Teilhabe am kulturellen Leben zu erleichtern. Für Bibliotheken würde diese Maßnahme den Medienetat deutlich entlasten.

„Die steuerliche Gleichstellung ist ein wichtiger Schritt in der Frage der rechtlichen Gleichstellung von E-Medien und gedruckten Büchern“, so Verbandsvorsitzender Dr. Frank Simon-Ritz am Rande einer Zusammenkunft der Direktoren der wissenschaftlichen Bibliotheken in Berlin. „Denn Bibliotheken benötigen das Recht, alle E-Medien verleihen zu können. Die Regelungen für den Verleih von physischen Werkstücken bzw. Büchern müssen auch für nicht-körperliche Werke gelten“, so Simon-Ritz weiter. Dieses Thema verfolgt der dbv intensiv mit der Kampagne „E-Medien in der Bibliothek - mein gutes Recht!“.

http://www.bibliotheksverband.de/dbv/kampagnen/e-medien-in-der-bibliothek.html