28. März 2024
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Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

„Ein Buch ist ein Buch“ – Bibliothekare fordern ein Ende der Benachteiligung digitaler Medien und Techniken

Zum 104. Deutschen Bibliothekartag finden sich bis zum 29. Mai 2015 über 3.500 nationale und internationale Expertinnen und Experten zu Europas größtem Kongress der Bibliotheks- und Informationsbranche in Nürnberg ein. An vier Tagen stehen insbesondere die Herausforderungen einer zunehmend digitalen Gesellschaft im Mittelpunkt der Tagung. Mit dem Aufruf „Ein Buch ist ein Buch“ wenden sich die Veranstalter an die Politik und fordern ein Ende der Benachteiligung digitaler Medien und Techniken.

Presseinformation auch zum Herunterladen unter: www.artefakt-berlin.de

Im Bereich des Lesens und Publizierens bewirkt die fortschreitende Digitalisierung die größten technischen Erneuerungen seit der Erfindung des Buchdrucks. Dr. Klaus-Rainer Brintzinger, Vorsitzender des Vereins Deutscher Bibliothekare (VDB) und zugleich Direktor der Münchner Universitätsbibliothek, betonte in seiner Eröffnungsrede, dass Bibliothekarinnen und Bibliothekare als Informationsspezialisten gut für den digitalen Wandel aufgestellt seien, dass dieser Wandel jedoch erfordere, sich ständig neue Fähigkeiten anzueignen. Hier komme dem Bibliothekartag „als Ort des Austausches und der Weiterbildung eine herausragende Bedeutung zu“.

Bibliotheken als eine treibende Kraft der Digitalisierung
Gemäß der Digitalen Agenda der Bundesregierung tragen Bibliotheken wesentlich zum digitalen Wandel in Bildung und Wissenschaft bei und sind dabei „Treiber von Innovationen“. Sie bieten eigene Bildungs- und Vermittlungsarbeit an und machen Menschen mit den Entwicklungen in der digitalen Welt vertraut. Die Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz gehört schon seit vielen Jahren zu den Kernaufgaben öffentlicher wie wissenschaftlicher Bibliotheken. In Lehrveranstaltungen, Online-Tutorials oder Chatdiensten sorgen sie mit zielgruppengerechten Angeboten für digitale Teilhabe. Darüber hinaus erwerben Bibliotheken zunehmend elektronische Medien: in Deutschland haben wissenschaftliche Bibliotheken mehr als 5 Millionen E-Books und über 4 Millionen digitale Zeitschriften-Abonnements in ihrem Bestand, Stadt- und Gemeindebibliotheken kommen auf mehr als 1,25 Millionen Exemplare. Die digitalen Angebote der Bibliotheken werden auch durch eigene Digitalisierung erweitert. Allein das zentrale Verzeichnis digitalisierter Drucke enthält mehr als 1,25 Millionen Titel. Dazu kommen nochmals weit über eine Million Werke, die im Rahmen einzelner Projekte von Bibliotheken digitalisiert wurden.

Bibliotheken fordern Anpassung rechtlicher Grundlagen
Diese Beispiele zeigen, dass Bibliotheken schon lange im Internetzeitalter angekommen sind. Doch bei ihrer Weiterentwicklung sehen sie sich vielfach rechtlichen und politischen Hindernissen gegenüber. Die aktuell geltenden Regeln entsprechen nicht den Anforderungen der digitalen Welt. Mit Blick auf die Digitale Agenda der Bundesregierung, in der freier Zugang zum und freie Entfaltung im Internet gefordert wird, ist besonders unverständlich, dass gerade elektronische Medien durch bestehende gesetzliche Regelungen eklatant benachteiligt werden: Während der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % nur auf gedruckte Publikationen erhoben wird, ist für E-Books, elektronische Zeitschriften und Datenbankprodukte der volle Umsatzsteuersatz von 19% fällig. Bibliothekare, Buchhändler und Verleger fordern seit langem, auch auf elektronische Medien den ermäßigten Umsatzsteuersatz anzuwenden, wie dies in einigen anderen europäischen Ländern bereits der Fall ist.

Dr. Klaus-Rainer Brintzinger fordert: „Ein Buch ist ein Buch, unabhängig von der medialen Form! Gerade der höhere Steuersatz für E-Books und digitale Zeitschriften ist gleichermaßen wissenschafts- und fortschrittsfeindlich. Von der Bundesregierung erwarte ich, dass sie sich ganz im Sinne ihrer digitalen Agenda rasch und effektiv bei der EU einsetzt, um die bestehende Benachteiligung digitaler Medien und Techniken rasch zu beseitigen.

Bibliotheken fordern Recht zum Erwerb und Verleih elektronischer Medien
Die hinderlichen gesetzlichen Regelungen wirken sich auch auf die Ausleihe von E-Books aus. So haben Bibliotheken auf der Basis des geltenden Urheberrechts keinen Anspruch auf Erwerb und Verleih elektronischer Medien, weil ihnen die Verlage den Bezug der entsprechenden E-Books verweigern. Der Kölner Professor Tom Becker, Vorstandsmitglied des Berufsverbandes Information Bibliothek (BIB), erwartet von der Politik „ein Bekenntnis, dass Bibliotheken grundsätzlich das Recht zuerkannt wird, E-Books zu erwerben und zu verleihen. Es gehe nicht an, dass Verlage weiterhin ganze Segmente ihrer elektronischen Bestände einer öffentlichen und somit auch leicht zugänglichen Nutzung entziehen.

Einheitliche Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht
Das derzeit geltende deutsche Urheberrecht hinkt den Entwicklungen in der digitalen Welt deutlich hinterher. Die komplizierten Schrankenregelungen im deutschen Urheberrecht führen zu jahrelangen Gerichtsprozessen anstatt zu Rechtssicherheit für Bibliotheken. Anstelle vieler verstreuter und zudem unklar formulierter Normen wird – auch von unabhängigen Rechtswissenschaftlern – eine einheitliche Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht mit einer pauschalen Regelung zur Nutzung von Werken im digitalen Zeitalter verlangt. Die Regelungen auf europäischer Ebene sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie die im internationalen Raum. Um innovative und zukunftweisende Wissenschaft nicht zu behindern, muss ein künftiges Urheberrecht auch berücksichtigen, dass Wissenschaftler für die rechnergestützte Suche, Analyse und Vernetzung von Texten sowie Daten erweiterte Nutzungsrechte benötigen. Bibliotheken schaffen die Infrastruktur für dieses sogenannte Open-Access-Publizieren, deren Bedeutung die „Expertenkommission für Forschung und Innovation“ der Bundesregierung in ihrem letzten Jahresgutachten erneut betont hat.