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14. Oktober 2026
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In der Ausgabe 08/2026 (Oktober 2026) lesen Sie u.a.:

  • Mehrheit der Jugendlichen befürwortet Social-Media-Verbot
  • Zwischen Überforderung und Verantwortung:
    Was Eltern über die digitale Welt ihrer Kinder wissen und was nicht
  • Der Informationsschock und
    die Zukunft des Bibliotheksberufs
  • Tim Coates analysiert 15 Jahre
    IMLS-Daten zu US-amerikanischen öffentlichen Bibliotheken
  • Was der Clarivate-Bericht 2026 über
    den KI-Stand in Bibliotheken verrät
  • Wie öffentliche Bibliotheken in den USA
    und Kanada mit KI-Policies umgehen
  • Schadet das digitale Ausleihen von Bibliotheken dem Buchmarkt?
  • PEN America dokumentiert eskalierende Zensur in US-amerikanischen
    öffentlichen Bibliotheken
  • Wie sich das Publikationsverhalten wissenschaftlicher Bibliothekar:innen wandelt
  • US-Hochschulbibliotheken fördern zunehmend das Wohlbefinden
    von Studierenden
  • Klage gegen Elsevier auf Rückzug einer Studie geht in Richtung Gerichtsverhandlung
  • Unabhängige Buchläden in Hongkong
u.v.m.
  fachbuchjournal
2009 bis 2023

Umsatzsteuerbefreiung für kommunale Unternehmen würde deutschen IT-Mittelstand gefährden

Ausweitung der Umsatzsteuer-Privilegien für öffentliche Unternehmen geplant

Die im Bundestag diskutierte Ausweitung der Umsatzsteuerbefreiung für kommunale Unternehmen würde private IT-Dienstleister stark benachteiligen und wird daher von dem Digitalverband Bitkom abgelehnt. Der Entwurf für eine Änderung im sogenannten Protokollerklärungsumsetzungsgesetz (BT-Drs. 18/4902) sieht vor, dass kommunale Unternehmen künftig vermehrt von der Umsatzsteuer befreit werden sollen. Dies hätte zur Folge, dass sie einen Preisvorteil von 19 Prozent gegenüber privatwirtschaftlichen IT-Dienstleistern hätten. Damit würde die Wettbewerbsfähigkeit privater Anbieter stark eingeschränkt. „Das Gesetz würde dazu führen, dass IT-Mittelständler massiv Aufträge verlieren und teilweise sogar in ihrer Existenz bedroht werden“, sagt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer. „Somit würde die Innovationskraft der digitalen Wirtschaft, die die Politik nach eigenem Bekunden eigentlich stärken will, mittelbar deutlich geschwächt.“

Bei hoheitlichen Tätigkeiten – zum Beispiel Aufgaben, die der kommunalen Daseinsvorsorge dienen – müssen kommunale Unternehmen schon jetzt keine Umsatzsteuer abführen. Was als hoheitliche Tätigkeit gilt, soll mit dem vorliegenden Entwurf genauer definiert werden. Dabei werden die steuerlichen Privilegien der öffentlichen Hand aus Sicht des Bitkom aber so weit ausgedehnt, dass Wettbewerbsverzerrungen programmiert sind.

Betroffen wären vor allem private Betreiber von Rechenzentren und Callcentern sowie Anbieter von IT-Dienstleistungen und IT-Beratung. Darunter befinden sich neben einigen großen Unternehmen auch viele kleine und zumeist mittelständische Betriebe, die besonders stark auf das Geschäft mit regionalen öffentlichen Auftraggebern angewiesen sind. Zugleich treiben diese Unternehmen wichtige Innovationen für die Verwaltungsmodernisierung voran. „Wenn diese Unternehmen vom Markt gedrängt werden, leidet darunter mittelfristig auch die öffentliche Hand“, so Rohleder.

Eine ausführliche Stellungnahme des Bitkom ist unter folgendem Link verfügbar:
https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Stellungnahme-zur-Umsatz-shy-steuerbefreiung-für-kommunale-Unternehmen.html