26. April 2024
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Aktuelles aus
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Was man über elektronische Rechnungen wissen sollte

Neuer Bitkom-Leitfaden erklärt wichtige Regelungen in zehn Merksätzen

Auf der Festplatte gesichert statt in den staubigen Aktenschrank einsortiert: Elektronische Rechnungen werden einfach erstellt, unkompliziert verschickt und schnell verbucht. Zudem erübrigen sich hohe Papierstapel, denn man kann sich digital darum kümmern. „Viele Unternehmen setzen jetzt schon auf die elektronische Rechnung, weil sie damit vor allem Geld sparen“, sagt Bitkom-Experte Frank Früh. Trotzdem stehen Chefs und ihre Buchhalter häufig vor Fragen, wenn sie die digitale Rechnung nutzen wollen. Darf ich eine eingescannte Papierrechnung einfach wegwerfen? Wie funktioniert beim elektronischen Dokument das Prüfungsverfahren? Und wie lange muss ich die Rechnung eigentlich speichern? „Oft wissen Unternehmen nicht genau, worauf sie bei elektronischen Rechnungen achten müssen und nutzen sie nur deshalb noch nicht“, so Früh.

Vorschriften wie die Pflichtangaben, die Aufbewahrungsfrist oder die Echtheit der Herkunft müssen auch bei der digitalen Version eingehalten werden. Wie man dabei rechtlich auf der sicheren Seite ist, erklärt der neue Bitkom-Leitfaden „10 Merksätze für elektronische Rechnungen“ kurz und kompakt. Das Dokument beschreibt anhand von zehn einfachen Sätzen wichtige Regelungen und gibt Ratschläge für den unternehmerischen Einsatz elektronischer Rechnungen.  

Die zehn Merksätze für elektronische Rechnungen im Überblick:

  • Alle Rechnungen sind gleich zu behandeln.
  • Elektronische Rechnungen sind technologieneutral.
  • Authentizität und Integrität sind zu gewährleisten.
  • Signatur und EDI sind weiterhin möglich.
  • Jede Rechnung muss lesbar sein.
  • Jede Rechnung muss die Pflichtangaben enthalten.
  • Jede Rechnung muss aufbewahrt werden.
  • Papierrechnungen dürfen digitalisiert werden.
  • Die Vorgänge müssen nachvollziehbar sein (Dokumentation).
  • Elektronische Rechnungen unterliegen dem Recht auf Datenzugriff.

Der Leitfaden „10 Merksätze für elektronische Rechnungen“ steht auf der Bitkom-Homepage unter
https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/10-Merksätze-für-elektronische-Rechnungen.html
zum kostenlosen Download bereit.