INNOVATIV
Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
Linda Freyberg
Sabine Wolf (Hrsg.)
Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
Katrin Toetzke
Dirk Wissen
Band 71: Rahel Zoller Band 70: Sabrina Lorenz Band 69: Jennifer Hale Band 68:
Linda Schünhoff
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Band 67:
Wilfried Sühl-Strohmenger
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Band 66: Tina Schurig Band 65: Christine Niehoff Band 64: Eva May Band 63: Eva Bunge Band 62: Nathalie Hild Band 61: Martina Haller Band 60: Leonie Flachsmann Band 59: Susanne Göttker Band 58: Georg Ruppelt Band 57: Karin Holste-Flinspach Band 56: Rafael Ball Band 55: Bettina Schröder Band 54: Florian Hagen Band 53: Anthea Zöller Band 52: Ursula Georgy Band 51: Ursula Jaksch Band 50: Hermann Rösch (Hrsg) Band 49: Lisa Maria Geisler Band 48: Raphaela Schneider Band 47: Eike Kleiner
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17. Juni 2025
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Essentials

In der Ausgabe 3/2025 (Mai 2025) lesen Sie u.a.:

  • Die unheimliche Begegnung der
    KI-Art: Wie Menschen im Alltag mit Sprachmodellen umgehen
  • KI-Kompetenz als Kernaufgabe wissenschaftlicher
    Bibliotheken
  • Data Literacy: Datenkompetenz –
    von der Hochschule in den Job
  • Maschinelles Lernen im Auskunfts-
    und Informationsdienst:
    Analyse virtueller Chat-Anfragen
  • FAIRer Datenaustausch in der Wissenschaft: Warum der Weg noch steinig ist
  • Wissenschaftliches Publizieren im Umbruch: Teilen von Wissen und Prestige
  • Wie wirkt sich Open Science
    auf die Wirtschaft aus?
  • Wie vertrauenswürdig ist das Internet
    für Jugendliche im Zeitalter der KI?
  • Gefälschte Publikationen und
    institutionelle Retraction-Welle
  • Die Magie der Bücherschränke:
    eine Oase in der Bücherflut
  • Metrik-Sonifikation: Transformation
    von bibliometrischen Daten
    zur Vermittlung in Klangform
  • Gefährdung der Bibliotheksfinanzierung: die geplante Auflösung des IMLS und ihre Folgen
  • Nachhaltige Bibliotheken als
    Resilienz-Anker der Zukunft:
    ökologische Verantwortung,
    soziale Gerechtigkeit und
    strategische Partnerschaften
u.v.m.
  fachbuchjournal

Bitkom kritisiert Verbandsklagerecht beim Datenschutz

Nationaler Sonderweg konterkariert einheitlichen Regelungen in der EU

Der Digitalverband Bitkom hat das gestern im Bundestag beschlossene Verbandsklagerecht zum Datenschutz scharf kritisiert. „Das Verbandsklagerecht schafft mehr Probleme, als dass es welche löst“, sagte Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit. Das deutsche Verbandsklagerecht konterkariere die angestrebte Harmonisierung innerhalb der EU durch die gerade beschlossene EU-Datenschutzgrundverordnung. „Deutschland geht weit über das in der Verordnung ohnehin vorgesehene Klagerecht für Verbände hinaus“, sagte Dehmel. Obwohl gleiche Wettbewerbsbedingungen nur mit einer einheitlichen Durchsetzung des Rechts erreicht werden können, schaffe Deutschland einen nationalen Sonderweg. „Gerade Start-ups und innovativen Unternehmen der Digitalwirtschaft fällt die Beurteilung heute schon schwer, ob sie alle Datenschutzvorgaben erfüllen, weil das Recht an vielen Stellen Auslegungssache ist und es an Präzedenzfällen fehlt“, sagte Dehmel. Mit den neuen Regelungen werde jetzt ein zusätzliches Prozessrisiko geschaffen. Dehmel: „Klagen die Verbraucherschützer öffentlichkeitswirksam gegen ein Unternehmen, ist die Rufschädigung enorm, auch wenn sich die Vorwürfe später als unbegründet herausstellen sollten.“

Mit den Datenschutzbeauftragten gibt es in jedem Bundesland bereits Aufsichtsbehörden, die Verbraucher bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht unterstützen. „Die Datenschutzbeauftragten gehen Hinweisen oder Beschwerden von Verbrauchern nach und leiten bei Bedarf weitere Schritte ein“, sagte Dehmel. Durch den Aufbau von Parallelstrukturen werde die Stellung der Datenschutzbeauftragten dagegen geschwächt. Außerdem könnten die Verbraucherschützer schon jetzt gegen Unternehmen klagen, wenn diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen Datenschutzvorschriften verstoßen. Dehmel: „Für Unternehmen, die Daten von Kunden verarbeiten, wird die Rechtsunsicherheit steigen, wenn es verschiedene Klagemöglichkeiten gibt.“

Positiv wertet der Bitkom, dass der Anwendungsbereich im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zumindest eingeschränkt wurde. So soll ein Verbandsklagerecht nur möglich sein, wenn Unternehmen personenbezogene Daten kommerziell nutzen. Dennoch ist der Anwendungsbereich nach wie vor sehr breit und reicht vom Versand von Werbung bis zum Betrieb einer Auskunftei. Klagen sind nicht erlaubt, wenn die Unternehmen zur Datenverarbeitung gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind. Eine Berichtspflicht für klagende Verbände soll dem Missbrauch durch Abmahnanwälte entgegenwirken. „Es muss sich in der Praxis zeigen, ob es nicht wieder zu einer neuen Abmahnwelle im Internet kommt“, sagte Dehmel.

Statt neuer Klagemöglichkeiten hält der Bitkom eine bessere Ausstattung der Datenschutzbehörden für sinnvoller. „Mit der Umsetzung der EU-Datenschutzverordnung, den Auswirkungen des Safe-Harbor-Urteils und mit der digitalen Entwicklung generell kommen immer neue Anforderungen auf die Datenschutzaufsicht zu“, sagte Dehmel. „Nur mit handlungsfähigen Datenschutzbehörden können diese Aufgaben gemeistert werden.“