20. April 2024
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Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Open Access-Satzung auf juristischem Prüfstand

Normenkontrollklage gegen „Satzung zur Ausübung des wissenschaftlichen Zweitveröffentlichungsrechts“
der Universität Konstanz eingereicht

Die Universität Konstanz gehört zu den Vorreitern im Bereich des Open Access – der frei zugänglichen Bereitstellung von wissenschaftlichen Publikationen. Gemäß ihrer „Satzung zur Ausübung des wissenschaftlichen Zweitveröffentlichungsrechts“ vom 10. Dezember 2015 verpflichtet sie ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, das sogenannte „Recht auf Zweitveröffentlichung“ wahrzunehmen: Sämtliche wissenschaftliche Beiträge, die in Zeitschriften veröffentlicht werden und die mindestens zur Hälfte aus öffentlichen Mitteln finanziert sind, werden demgemäß ein Jahr nach ihrer Erstpublikation der Öffentlichkeit frei zur Verfügung gestellt und über den Konstanzer Publikationsserver KOPS öffentlich und kostenlos zugänglich gemacht. Gegen diese Satzung der Universität Konstanz ging nun eine Normenkontrollklage beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim ein. 17 Hochschullehrende der Universität Konstanz klagen gegen die Satzung und sehen in der Praxis der Universität, ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Nutzung des Rechts auf Zweitveröffentlichung zu verpflichten, einen Verstoß gegen das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG). Die Universität Konstanz wird im Rahmen der ihr genannten Frist Stellung zu dem eingereichten Antrag nehmen.

https://idw-online.de/de/news663633