29. März 2024
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Aktuelles aus
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Ermäßigte Mehrwertsteuer auf E-Books und digitale Verlagserzeugnisse kommt:
Börsenverein begrüßt Entscheidung des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag hat am 7.11.2019 die steuerliche Gleichbehandlung von digitalen und gedruckten Verlagserzeugnissen beschlossen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2018 um, nach der die Mehrwertsteuer auch für digitale Zeitungen, Zeitschriften und Bücher ermäßigt werden kann. Im Gegensatz zum Regierungsentwurf berücksichtigt die vom Bundestag verabschiedete Regelung ausdrücklich auch Zugänge zu Datenbanken.

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels: „„Mit seiner heutigen Entscheidung beendet der Deutsche Bundestag die lange bestehende steuerliche Ungleichbehandlung analoger und digitaler Medien und stärkt damit eine vielfältige und zukunftsfähige Publikationslandschaft. Ein Buch ist ein Kulturgut, egal, in welcher Form es vorliegt. Insbesondere freuen wir uns, dass der Deutsche Bundestag sich für eine umfangreiche Regelung ausgesprochen hat, die Datenbanken, Apps und Websites einschließt. Damit erkennt er die Realität des digitalen Publikationswesens an. Wir danken allen, die sich für die Umsetzung der Regelung eingesetzt haben. Die reduzierte Mehrwertsteuer unterstützt Verlage dabei, ihr digitales Buchangebot weiterzuentwickeln und gemeinsam mit Händlern und Autorinnen und Autoren weiter an nutzerfreundlichen Leseangeboten und Vertriebsmodellen zu arbeiten. Wir danken allen, die sich für die Umsetzung der Regelung eingesetzt haben, insbesondere Kulturstaatsministerin Monika Grütters.“

Die neue Vorschrift wird voraussichtlich noch dieses Jahr in Kraft treten. Nach Auffassung des Börsenvereins sei für einen gewissen Zeitraum eine Nichtbeanstandungsregelung nötig, um Verlage und Buchhandlungen nicht durch nachträgliche Umsatzsteuerkorrekturen zu belasten. Hier sei das Bundesministerium der Finanzen gefordert, mit den Finanzbehörden der Länder eine entsprechende Regelung zu finden.

Der Börsenverein stellt seinen Mitgliedern in Kürze einen Leitfaden mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur Handhabung der neuen steuerlichen Regeln zur Verfügung.