INNOVATIV
Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
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Sabine Wolf (Hrsg.)
Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
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8. Juli 2025
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In der Ausgabe 4/2025 (Juni 2025) lesen Sie u.a.:

  • Neue Anforderungen an Führungs­kompetenz in wissenschaftlichen Bibliotheken
  • KI in der Katalogisierung: Drei Chatbots auf dem Prüfstand
  • Mehr als nur eine ID: Warum Forscher ORCID nutzen und warum nicht
  • Anxiety in der Hochschullehre: zögerlicher Einsatz von ChatGPT
  • Smart Reading in Bibliotheken: Aktive Beteiligung von Leser:innen
  • Kinder im digitalen Zeitalter:
    OECD-Bericht zeigt Handlungsbedarf für Politik und Bildungseinrichtungen
  • Bibliotheken und ihre Rolle beim Klimaschutz
  • Initiative für eine unabhängige Infrastruktur biomedizinischer Literatur –
    ZB MED entwickelt PubMed Alternative
  • Leiterin der Library Of Congress entlassen
  • Data Citations –
    Datenauswertung in Bibliotheken
  • Unternehmen investieren gezielt
    in künstliche Intelligenz
  • Springer Nature spendet KI-Werkzeug „Geppetto“ an die Verlagsbranche zur Bekämpfung betrügerischer Einreichungen
  • Die San José State University
    setzt auf Ihren ersten KI-Bibliothekar
u.v.m.
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Neue Initiative „Copyright for Creativity“ fordert zeitgemäßeres Urheberrecht

In Brüssel wurde am 5. Mai in Anwesenheit zahlreicher europäischer Abgeordneter die Initiative „Copyright for Creativity (C4C)“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Rahmen von C4C setzen sich führende europäische Kultur-, Wissenschafts- und Bildungsorganisationen für ein zeitgemäßeres und wettbewerbsfreundlicheres Urheberrecht ein. Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) gehört zu den Erstunterzeichnern der „C4C Declaration“.

Gegenwärtig regelt das europäische Urheberrecht überwiegend die Zuteilung von Exklusivrechten für einzelne Rechteinhaber. Ein derartig einseitig ausgerichtetes Urheberrecht behindert aber die wissenschaftliche Entwicklung und bremst Kreativität und Innovationskraft. Ein ausgewogeneres, flexibleres und europaweit harmonisiertes Urheberrecht ist eine Grundvoraussetzung, damit Europa in der Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts nicht den Anschluss verliert. Der Deutsche Bibliotheksverband und die übrigen Unterzeichner der Initiative erhoffen sich vom europäischen Gesetzgeber unter anderem:

  • Eine Harmonisierung der Urheberrechtsschranken in Europa. Die teilweise sehr unterschiedlichen nationalen Regelungen bremsen den freien Austausch von Waren und Ideen zwischen den europäischen Staaten.
  • Ausnahmen zugunsten von Menschen mit Behinderung. Menschen mit Behinderung sind abhängig davon, sich mit Hilfe neuer Technologien Inhalte zu "übersetzen", von denen sie ansonsten aufgrund ihrer jeweiligen Behinderung abgeschnitten sind. Wo immer das Urheberrecht diese "Übersetzung" bisher behindert, sollten verbindliche Schranken den Informationszugang für Menschen mit Behinderung gewährleisten.
  • Ausnahmen zum Wohle von Wissenschaft und Bildung. Ein freier Austausch von wissenschaftlicher Information darf nicht durch eine einseitige Zuteilung von Exklusivrechten behindert werden. Ohne den freien Austausch von Informationen sind wissenschaftliche Forschung und umfassende Bildung nicht möglich. Das Urheberrecht muss daher durch entsprechende Schranken gewährleisten, dass ein freier Informationsaustausch - als Motor von Wissenschaft und Bildung - nicht alleine für die ökonomischen Interessen Einzelner eingeschränkt wird.
  • Bewahrung und Erschließung des kulturellen Erbes Europas. Die Digitalisierung von Dokumenten in Archiven, Museen und Bibliotheken ermöglicht es, vorhandene kulturelle Schätze besser für die Nachwelt zu sichern und den Zugang zu ihnen allen europäischen Bürgern zu ermöglichen. Ein zeitgemäßes europäisches Urheberrecht muss einen klaren Rahmen bieten, in dem auch groß angelegte Digitalisierungsprojekte erfolgreich und rechtssicher durchgeführt werden können. Die dbv-Vorstandsvorsitzende Monika Ziller sagt: "Ich bin stolz darauf, dass der dbv unter den Erstunterzeichner der Initiative "Creativity for Copyright (C4C)" ist. Dies ist nicht nur für die europäische Urheberrechtsdiskussion ein wichtiges Dokument, sondern setzt auch ein klares Zeichen für die weitere Diskussion in Deutschland."

Weitere Informationen zu C4C und die "C4C-Declaration" sind hier veröffentlicht: http://www.copyright4creativity.eu