INNOVATIV
Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
Linda Freyberg
Sabine Wolf (Hrsg.)
Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
Katrin Toetzke
Dirk Wissen
Band 71: Rahel Zoller Band 70: Sabrina Lorenz Band 69: Jennifer Hale Band 68:
Linda Schünhoff
Benjamin Flämig
Band 67:
Wilfried Sühl-Strohmenger
Jan-Pieter Barbian
Band 66: Tina Schurig Band 65: Christine Niehoff Band 64: Eva May Band 63: Eva Bunge Band 62: Nathalie Hild Band 61: Martina Haller Band 60: Leonie Flachsmann Band 59: Susanne Göttker Band 58: Georg Ruppelt Band 57: Karin Holste-Flinspach Band 56: Rafael Ball Band 55: Bettina Schröder Band 54: Florian Hagen Band 53: Anthea Zöller Band 52: Ursula Georgy Band 51: Ursula Jaksch Band 50: Hermann Rösch (Hrsg) Band 49: Lisa Maria Geisler Band 48: Raphaela Schneider Band 47: Eike Kleiner
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28. Februar 2026
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In der Ausgabe 10/202501/2026 (Dezember – Januar 2025–2026) lesen Sie u.a.:

  • Soziale Medien und Aufmerksamkeits­entwicklung bei Kindern: Neue Lang­zeitdaten zur ADHS-Risikodiskussion
  • Repositorien im Wandel: Analyse zentraler Einflussfaktoren für die nächsten Jahre
  • Wie inklusiv Sammlungen in Bibliotheken und Archiven wirklich sind
  • Synergien von KI-Chat und Suche:
    Wie unterschiedliche Altersgruppen
    Information Retrieval neu gestalten
  • Kulturerbe-Daten im Zeitalter der KI:
    Ein neues Zugangsmodell für Institutionen
  • Jugendliche, soziale Medien und KI-Chatbots: Digitale Nutzungsrealitäten 2025
  • Buchclubs als unterschätzte Brücke zwischen Campusleben und Bibliothek: Neue Impulse aus US-Hochschulbibliotheken
  • AI Librarian in Japan
  • Altersgrenzen für soziale Medien:
    Europas nächste Regulierungsdebatte
  • KI und Journalismus:
    Neue Machtverschiebungen
    im Markt für Nachrichteninhalte
  • Print ist tot, es lebe Print!
u.v.m.
  fachbuchjournal

Deutschland braucht eine nationale Strategie und mehr Geld für die Digitalisierung

Bei einem „Parlamentarischen Abend“ des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv) am 17. März  präsentierten Vertreter des Bibliotheksverbandes Vertretern der Bundesregierung, des Bundestages sowie der großen Kultur- und Wissenschaftsorganistionen ihre Position zum weiteren Ausbau der „Deutschen Digitalen Bibliothek“ (DDB).  Der Bibliotheksverband stellte ein Thesenpapier vor, das den Aufbau der DDB konstruktiv begleiten soll. Die Bibliotheksvertreter fordern darin vom Bund zusätzliche Mittel von etwa 10 Millionen Euro jährlich für mindestens fünf Jahre, um mit entsprechenden Digitalisierungsprojekten relevante Inhalte in der DDB sichtbar machen zu können.  

Die bereits laufende Projektförderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Länder ist weiterhin notwendig. Vor allem für Bücher und Zeitschriften des 19. und 20. Jahrhunderts und für von Verlagen aktuell angebotene E-Books sind verstärkte Anstrengungen notwendig. Grundlage dafür ist eine zeitnahe rechtliche Regelung für die sogenannten „verwaisten Werke“, also von urheberrechtlich geschützten Werken, bei denen offenkundig keine Rechteinhaber mehr existieren. Diese Dokumente können im Moment nicht online verfügbar gemacht werden, da keine Rechte eingeholt werden können.  

Damit eine nationale Digitalisierungsstrategie wirklich erfolgreich sein kann, plädiert der Deutsche Bibliotheksverband für die konsequente Umsetzung einer abgestimmten nationalen Strategie. Ein wichtiger Aspekt dieser Strategie, so fordert der Bibliotheksverband, sollte die Einbeziehung der vielfältigen Digitalisierungsprojekte auch in kleineren Bibliotheken in das „Datenreservoir“ der nationalen digitalen Bibliothek sein. Dazu dbv-Vorstandsmitglied Dr. Frank Simon-Ritz: „Bibliotheken werden sich auf den Strukturwandel durch noch mehr Arbeitsteilung und Kooperationen einstellen. Die Unterhaltsträger, insbesondere die Länder, sollten die Digitalisierung durch einzelne Projekte, z.B. im Rahmen von Länderprogrammen für Digitalisierung und Bestandserhaltung, entschieden voranbringen. Bei der Massendigitalisierung halten wir es für sinnvoll, nach dem Beispiel des Kooperationsvertrages der Bayerischen Staatsbibliothek München, auch das Gespräch mit kommerziellen Partnern aufzunehmen.“