7. Juni 2023
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Essentials

In der Ausgabe 3/2023 (Mai 2023) lesen Sie u.a.:

  • Den Herausforde­rungen von morgen mittels Szenario-Planung begegnen
  • Zur Zukunft der Monografie in den Kunst-, Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Umfrage unter Bibliotheksführungskräften: Zurück in die neue Normalität
  • Die Nutzung von KI im Hochschulbereich aus Sicht wissenschaftlicher Bibliotheken
  • KI zwischen Risiken und Vorteilen
  • Studie zum Umgang von Wissens­arbeiterinnen und -arbeitern mit urheberrechtlich geschützten Inhalten
  • Vielen Open-Access-Zeitschriften wird Impact-Faktor gestrichen
  • Deutsche Zeitungsbranche: Print-Geschäft verliert weiter an Bedeutung, mehr Investitionen in Digitalisierung
  • Bibliotheken unter verstärktem Zensur-Druck
  • BiblioCon 2023
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 3 / 2023

RECHT
Klimaschutzrecht | Umweltrechtsschutz | Bürgerliches Recht | Erbrecht

LANDESKUNDE
China | Russland | Indonesien

KUNST
Klaus Philipp.
Der Maler und seine Pferde

ZEITGESCHICHTE
JENA-PARADIES.
Die letzte Reise des Matthias Domaschk

KUNSTGEWERBE
Orientalischer Schmuck

NATURWISSENSCHAFTEN
Darwins Theorie zur Partnerwahl

BETRIEBSWIRTSCHAFT
Green Management

uvm

Börsenverein: Zweitveröffentlichungsrecht
benachteiligt deutsche Wissenschaftler

Regelung zu Massendigitalisierung von Bibliotheksbeständen
ist „entscheidender Durchbruch“

Der Börsenverein hat den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Novellierung des Urheberrechts scharf kritisiert, mit dem ein sogenanntes Zweitveröffentlichungsrecht für steuerfinanzierte Wissenschaftler eingeführt werden soll. „Der Wissenschaftsstandort Deutschland benötigt nachhaltige Strukturen für Open Access-Publikationen und keine kostenträchtige und ineffiziente Repositorienlandschaft für nicht zitierfähige Versionen bereits veröffentlichter Zeitschriftenbeiträge,“ sagt der Vorsitzende des Urheber- und Verlagsrechtsausschusses des Börsenvereins, der Göttinger Wissenschaftsverleger Jürgen Hogrefe. „Die Einführung eines Zweitveröffentlichungsrechts benachteiligt deutsche Wissenschaftler gegenüber ausländischen und gefährdet ihre Publikationsmöglichkeiten in Deutschland.“ Zudem würde die Regelung statt zu den beabsichtigten Einsparungen vielmehr zu höheren Kosten für Bibliotheken und einer erhöhten Abhängigkeit der deutschen Wissenschaft von im Ausland verlegten Zeitschriften führen.

Im Einzelnen wird in der Stellungnahme kritisiert, dass die Schaffung des geplanten Zweitveröffentlichungsrechts

  • nicht geeignet ist, das vom Referentenentwurf definierte gesetzgeberische Ziel zu erreichen,

  • die Gefahr mit sich bringt, dass geistes- und sozialwissenschaftliche Datenbanken und Zeitschriften in deutscher Sprache allmählich verschwinden bzw. nur noch in ineffizienten staatlichen Publikationsstrukturen hervorgebracht werden können,

  • deutsche Verlage im Wettbewerb mit ausländischen Verlagshäusern benachteiligt,

  • auf eine entschädigungslose Enteignung der Leistungen deutscher Verlage hinaus läuft und europa- und verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet.

Auf die vorgeschlagene Regelung solle deshalb ersatzlos verzichtet werden.  

Ausdrücklich gelobt wird in der Stellungnahme des Börsenvereins hingegen die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene Lösung für die Digitalisierung vergriffener und sogenannter verwaister deutscher Bücher und deren Zugänglichmachung im Internet im Rahmen der Deutschen Digitalen Bibliothek. Es sei seit Jahren das gemeinsame Ziel aller wesentlichen Teile der deutschen Buchbranche, eine Lösung für die Online-Erschließung vergriffener Bücher aus Bibliotheksbeständen zu finden. Die im Referentenentwurf vorgeschlagenen Regelungen zur Lizenzierung der Digitalisierung vergriffener Bücher und sonstiger Textwerke seien der entscheidende Durchbruch. „Nicht zuletzt zeigt die Regelung, dass solche Probleme statt durch millionenfachen Urheberrechtsbruch auch im Rahmen des geltenden Urheberrechtssystems vernünftig gelöst werden können“, kommentierte Jürgen Hogrefe unter Anspielung auf das gerichtlich gestoppte Buchscan-Projekt der Firma Google.