19. April 2024
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Bitkom kritisiert Verbandsklagerecht beim Datenschutz

Nationaler Sonderweg konterkariert einheitlichen Regelungen in der EU

Der Digitalverband Bitkom hat das gestern im Bundestag beschlossene Verbandsklagerecht zum Datenschutz scharf kritisiert. „Das Verbandsklagerecht schafft mehr Probleme, als dass es welche löst“, sagte Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit. Das deutsche Verbandsklagerecht konterkariere die angestrebte Harmonisierung innerhalb der EU durch die gerade beschlossene EU-Datenschutzgrundverordnung. „Deutschland geht weit über das in der Verordnung ohnehin vorgesehene Klagerecht für Verbände hinaus“, sagte Dehmel. Obwohl gleiche Wettbewerbsbedingungen nur mit einer einheitlichen Durchsetzung des Rechts erreicht werden können, schaffe Deutschland einen nationalen Sonderweg. „Gerade Start-ups und innovativen Unternehmen der Digitalwirtschaft fällt die Beurteilung heute schon schwer, ob sie alle Datenschutzvorgaben erfüllen, weil das Recht an vielen Stellen Auslegungssache ist und es an Präzedenzfällen fehlt“, sagte Dehmel. Mit den neuen Regelungen werde jetzt ein zusätzliches Prozessrisiko geschaffen. Dehmel: „Klagen die Verbraucherschützer öffentlichkeitswirksam gegen ein Unternehmen, ist die Rufschädigung enorm, auch wenn sich die Vorwürfe später als unbegründet herausstellen sollten.“

Mit den Datenschutzbeauftragten gibt es in jedem Bundesland bereits Aufsichtsbehörden, die Verbraucher bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht unterstützen. „Die Datenschutzbeauftragten gehen Hinweisen oder Beschwerden von Verbrauchern nach und leiten bei Bedarf weitere Schritte ein“, sagte Dehmel. Durch den Aufbau von Parallelstrukturen werde die Stellung der Datenschutzbeauftragten dagegen geschwächt. Außerdem könnten die Verbraucherschützer schon jetzt gegen Unternehmen klagen, wenn diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen Datenschutzvorschriften verstoßen. Dehmel: „Für Unternehmen, die Daten von Kunden verarbeiten, wird die Rechtsunsicherheit steigen, wenn es verschiedene Klagemöglichkeiten gibt.“

Positiv wertet der Bitkom, dass der Anwendungsbereich im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zumindest eingeschränkt wurde. So soll ein Verbandsklagerecht nur möglich sein, wenn Unternehmen personenbezogene Daten kommerziell nutzen. Dennoch ist der Anwendungsbereich nach wie vor sehr breit und reicht vom Versand von Werbung bis zum Betrieb einer Auskunftei. Klagen sind nicht erlaubt, wenn die Unternehmen zur Datenverarbeitung gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind. Eine Berichtspflicht für klagende Verbände soll dem Missbrauch durch Abmahnanwälte entgegenwirken. „Es muss sich in der Praxis zeigen, ob es nicht wieder zu einer neuen Abmahnwelle im Internet kommt“, sagte Dehmel.

Statt neuer Klagemöglichkeiten hält der Bitkom eine bessere Ausstattung der Datenschutzbehörden für sinnvoller. „Mit der Umsetzung der EU-Datenschutzverordnung, den Auswirkungen des Safe-Harbor-Urteils und mit der digitalen Entwicklung generell kommen immer neue Anforderungen auf die Datenschutzaufsicht zu“, sagte Dehmel. „Nur mit handlungsfähigen Datenschutzbehörden können diese Aufgaben gemeistert werden.“