26. April 2024
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Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Börsenverein:
Geplantes Open Access-Zweitveröffentlichungsrecht verfehlt

Verband setzt sich mit Argumenten von Wissenschaftsorganisationen auseinander

Anlässlich der Ersten Lesung einer Urheberrechtsnovelle im Deutschen Bundestag am 6.6.2013 bekräftigt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels seine Ablehnung eines geplanten Zweitveröffentlichungsrechts für Ergebnisse steuerfinanzierter Forschung. „Auch in der von der Bundesregierung veränderten Fassung bleibt es dabei, dass das Zweitveröffentlichungsrecht keinen Nutzen bringen kann und den Steuerzahler zusätzliches Geld kosten wird, das Wissenschaft und Forschung dringend an anderer Stelle brauchen könnten“, sagt der Vorsitzende des Urheber- und Verlagsrechtsausschusses des Börsenvereins, der Göttinger Wissenschaftsverleger Jürgen Hogrefe.

Zu der Novelle wird der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags am kommenden Montag eine Anhörung durchführen. Trotz der kurzen Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode hofft der Börsenverein, dass die Regelung zum Zweitveröffentlichungsrecht während der parlamentarischen Beratungen noch gestrichen wird oder zumindest wesentliche Änderungen erfährt. „Wissenschaft und Forschung sind zu wichtig, als dass Deutschland sich Rahmenbedingungen leisten könnte, in denen die Nachhaltigkeit der wissenschaftlichen Literaturversorgung in Gefahr gerät“, so Hogrefe.

Um den Diskurs über das geplante Zweitveröffentlichungsrecht weiterzuführen, hat der Börsenverein sich mit einer Handreichung von Befürwortern der Regelung auseinandergesetzt und deren Argumente entkräftet. Der Börsenverein hofft, dass sich Parlamentarier und interessierte Öffentlichkeit dadurch leichter ein Bild machen können, um welche Sachfragen in dem Gesetzgebungsverfahren gestritten wird und welche Schwächen das geplante Zweitveröffentlichungsrecht hat. Zur Stellungnahme des Börsenvereins zur Urheberrechtsnovelle

Weitere Links:

  • Pressemeldung des Börsenvereins zur Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums

  • Regierungsentwurf der Urheberrechtsnovelle