7. Juni 2023
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Essentials

In der Ausgabe 3/2023 (Mai 2023) lesen Sie u.a.:

  • Den Herausforde­rungen von morgen mittels Szenario-Planung begegnen
  • Zur Zukunft der Monografie in den Kunst-, Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Umfrage unter Bibliotheksführungskräften: Zurück in die neue Normalität
  • Die Nutzung von KI im Hochschulbereich aus Sicht wissenschaftlicher Bibliotheken
  • KI zwischen Risiken und Vorteilen
  • Studie zum Umgang von Wissens­arbeiterinnen und -arbeitern mit urheberrechtlich geschützten Inhalten
  • Vielen Open-Access-Zeitschriften wird Impact-Faktor gestrichen
  • Deutsche Zeitungsbranche: Print-Geschäft verliert weiter an Bedeutung, mehr Investitionen in Digitalisierung
  • Bibliotheken unter verstärktem Zensur-Druck
  • BiblioCon 2023
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 3 / 2023

RECHT
Klimaschutzrecht | Umweltrechtsschutz | Bürgerliches Recht | Erbrecht

LANDESKUNDE
China | Russland | Indonesien

KUNST
Klaus Philipp.
Der Maler und seine Pferde

ZEITGESCHICHTE
JENA-PARADIES.
Die letzte Reise des Matthias Domaschk

KUNSTGEWERBE
Orientalischer Schmuck

NATURWISSENSCHAFTEN
Darwins Theorie zur Partnerwahl

BETRIEBSWIRTSCHAFT
Green Management

uvm

Börsenverein:
Geplantes Open Access-Zweitveröffentlichungsrecht verfehlt

Verband setzt sich mit Argumenten von Wissenschaftsorganisationen auseinander

Anlässlich der Ersten Lesung einer Urheberrechtsnovelle im Deutschen Bundestag am 6.6.2013 bekräftigt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels seine Ablehnung eines geplanten Zweitveröffentlichungsrechts für Ergebnisse steuerfinanzierter Forschung. „Auch in der von der Bundesregierung veränderten Fassung bleibt es dabei, dass das Zweitveröffentlichungsrecht keinen Nutzen bringen kann und den Steuerzahler zusätzliches Geld kosten wird, das Wissenschaft und Forschung dringend an anderer Stelle brauchen könnten“, sagt der Vorsitzende des Urheber- und Verlagsrechtsausschusses des Börsenvereins, der Göttinger Wissenschaftsverleger Jürgen Hogrefe.

Zu der Novelle wird der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags am kommenden Montag eine Anhörung durchführen. Trotz der kurzen Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode hofft der Börsenverein, dass die Regelung zum Zweitveröffentlichungsrecht während der parlamentarischen Beratungen noch gestrichen wird oder zumindest wesentliche Änderungen erfährt. „Wissenschaft und Forschung sind zu wichtig, als dass Deutschland sich Rahmenbedingungen leisten könnte, in denen die Nachhaltigkeit der wissenschaftlichen Literaturversorgung in Gefahr gerät“, so Hogrefe.

Um den Diskurs über das geplante Zweitveröffentlichungsrecht weiterzuführen, hat der Börsenverein sich mit einer Handreichung von Befürwortern der Regelung auseinandergesetzt und deren Argumente entkräftet. Der Börsenverein hofft, dass sich Parlamentarier und interessierte Öffentlichkeit dadurch leichter ein Bild machen können, um welche Sachfragen in dem Gesetzgebungsverfahren gestritten wird und welche Schwächen das geplante Zweitveröffentlichungsrecht hat. Zur Stellungnahme des Börsenvereins zur Urheberrechtsnovelle

Weitere Links:

  • Pressemeldung des Börsenvereins zur Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums

  • Regierungsentwurf der Urheberrechtsnovelle