6. Juni 2023
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 3/2023 (Mai 2023) lesen Sie u.a.:

  • Den Herausforde­rungen von morgen mittels Szenario-Planung begegnen
  • Zur Zukunft der Monografie in den Kunst-, Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Umfrage unter Bibliotheksführungskräften: Zurück in die neue Normalität
  • Die Nutzung von KI im Hochschulbereich aus Sicht wissenschaftlicher Bibliotheken
  • KI zwischen Risiken und Vorteilen
  • Studie zum Umgang von Wissens­arbeiterinnen und -arbeitern mit urheberrechtlich geschützten Inhalten
  • Vielen Open-Access-Zeitschriften wird Impact-Faktor gestrichen
  • Deutsche Zeitungsbranche: Print-Geschäft verliert weiter an Bedeutung, mehr Investitionen in Digitalisierung
  • Bibliotheken unter verstärktem Zensur-Druck
  • BiblioCon 2023
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 2 / 2023

IM FOKUS
Frauen, Leben, Freiheit! Das kurze, mutige Leben von Reyhaneh Jabbari

RECHT
Insolvenzrecht | Bank- und Kapitalmarktrecht | Wasserrecht | Umweltrecht | Verbraucherrecht

ZEITGESCHICHTE
Zum Gedenken an Fritz Bauer

BIOGRAFIEN
Vergessene Poetinnen

BILDUNG
Naturwissenschaftliche Bildung

GESCHICHTE
Résistance-Kämpferinnen

uvm

Digitalisierung in Bibliotheken: Börsenverein zum aktuellen EuGH-Urteil

Das heute veröffentlichte Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in dem Verfahren Ulmer-Verlag gegen Technische Universität Darmstadt hat beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels gemischte Reaktionen ausgelöst. „Wir nehmen mit Freude zur Kenntnis, dass der EuGH unsere Ansicht teilt, dass Werke, die Bibliotheken an Leseterminals zugänglich machen, von den Nutzern der Bibliothek nicht auf private Speichermedien heruntergeladen oder ausgedruckt werden dürfen“, sagte der Vorsitzende des Urheber- und Verlagsrechts-Ausschusses des Börsenvereins, der Göttinger Wissenschaftsverleger Jürgen Hogrefe. „Sollte der deutsche Gesetzgeber dies erlauben wollen, müsste er nach dem heutigen Urteil in jedem Falle gewährleisten, dass Verlage und Autoren einen angemessenen Ausgleich erhalten und nur wenige Seiten ihrer Werke ausgedruckt oder auf einen USB-Stick gezogen werden.“

Enttäuscht ist der Börsenverein, dass der EuGH den Bibliotheken eine Digitalisierung von Büchern auch dann gestatten will, wenn Urheber und Verlag ein angemessenes Lizenzierungsangebot für das zu nutzende Werk unterbreitet haben. „Die Schaffung attraktiver und hochwertiger Inhalte für unsere Wissensgesellschaft wird am besten und gerechtesten dadurch gewährleistet, dass Rechteinhaber und Werknutzer über deren Nutzung Lizenzverträge zu angemessenen Bedingungen abschließen“, sagte Hogrefe. „Wenn der Anreiz verloren ginge, wertvolle Werke zu schaffen, nutzergerecht aufzubereiten und zu vermarkten, gäbe es eines Tages nichts mehr, was die Digitalisierung und Vervielfältigung für Bibliotheken und deren Nutzer lohnen würde. Deswegen erwarten wir, dass der nationale Gesetzgeber und die nationalen Gerichte im Bereich der urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen jetzt erst recht mit Fingerspitzengefühl vorgehen." Dazu gehöre aktuell zum Beispiel, dass der Anspruch der Verlage auf Beteiligung an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort ausdrücklich klargestellt wird.

Die Pressemitteilung des EuGH zum Download:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-09/cp140124de.pdf