26. April 2024
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Aktuelles aus
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Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

EuGH-Urteil zum Verleih von E-Books:
„Falscher Schritt für die Weiterentwicklung des E-Book-Marktes“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 10.11.2016 entschieden, dass E-Books und gedruckte Bücher beim Verleih durch Bibliotheken unter bestimmten Voraussetzungen gleich zu behandeln sind. Demnach sollen Bibliotheken digitale Bücher verleihen dürfen, ohne mit den Verlagen und Autoren marktgerechte Lizenzverträge abzuschließen. Die Entscheidung des EuGH ist ein falscher Schritt für die Weiterentwicklung des E-Book-Markts, so der Börsenverein des Deutschen Buchhandels.  

„Der Verleih eines E-Books unterscheidet sich grundsätzlich von dem eines gedruckten Buchs. Digitale Bücher können praktisch unendlich vervielfältigt werden, ohne sich jemals abzunutzen. E-Books sind in vielen europäischen Ländern, auch in Deutschland, ein noch junger, wachsender Markt. Etliche Verlage und Start-ups bieten mittlerweile auch Modelle für den temporären Zugriff auf E-Books wie Flatrates oder Leihmodelle an. Damit Verlage und Autoren für die Verbraucher weiter an nachhaltigen Geschäftsmodellen arbeiten und am Markt bestehen können, bedarf es stabiler Rahmenbedingungen. Wenn Autoren und Verlage nicht mehr mit Bibliotheken zu angemessenen Konditionen Lizenzen für die E-Book-Nutzung verhandeln können, erhalten sie keine marktgerechte Vergütung mehr für ihre Leistung. Letztlich wird das Angebot an hochwertigen und vielfältigen Inhalten und kundenfreundlichen Nutzungsangeboten langfristig zurückgehen“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.  

Derzeit schließen Verlage mit den Bibliotheken Lizenzverträge für die Nutzung von E-Book- und Audiobook-Dateien. Dabei verhandeln sie für Autoren und Verlage eine angemessene Vergütung. Das ist nicht mehr möglich, wenn Bibliotheken jedes digitale Buch ohne Lizenzierung zum Verleih anbieten dürfen. Die Abgeltung würde dann über Verwertungsgesellschaften wie in Deutschland etwa die VG Wort erfolgen, was in zweifacher Hinsicht problematisch ist: Erstens ist die Vergütung in der Regel geringer als bei Lizenzverträgen und damit nicht marktgerecht. Zweitens erhalten Verlage aufgrund der aktuellen Rechtslage keinen Anteil an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften und gehen somit beim E-Book-Verleih komplett leer aus, was die Schrankenregelung zu einer verfassungsrechtlich problematischen entschädigungslosen Enteignung von Verlagsleistungen werden lässt.