26. April 2024
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Aktuelles aus
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Bitkom zu EU-Vorschlägen für mehr Rechtssicherheit
bei globalen Datentransfers

Die EU-Kommission legt heute neue Standarddatenschutzklauseln vor, die internationale Datentransfers rechtssicherer machen sollen. Hintergrund ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Sommer 2020, das das sogenannte Privacy Shield, das den Datenaustausch zwischen der EU und den USA regelte, für ungültig erklärt hat und mit dem zusätzliche Vorgaben für internationale Datentransfers aufgestellt wurden. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung:

„Die EU will mit den neuen Standarddatenschutzklauseln mehr Rechtssicherheit für Unternehmen mit einer Datenverarbeitung in den USA oder anderen Drittstaaten schaffen. Das ist ein richtiger Schritt. Für global tätige Unternehmen ist es entscheidend, dass sie ihre Geschäftsprozesse und Datenströme rechtssicher abwickeln können. Die neuen Klauseln lösen jedoch die Problematik der Einzelfallprüfung nicht. Zugleich stehen Unternehmen nun vor einen riesigen Umstellungsaufwand, ohne dass ihnen erspart wird, die Datenflüsse in die sogenannten Drittstaaten in jedem Einzelfall zu bewerten. Dazu kommen weiter Unklarheiten in den neuen Regelungen: So sollen die Unternehmen zusätzliche Schutzmaßnahmen implementieren, um die Datenströme abzusichern – welche das genau sein sollen bleibt aber der internen Bewertung überlassen. Das können viele Unternehmen kaum stemmen.

Die Bewertung des Datenschutzniveaus in anderen Ländern ist eine hochkomplexe Aufgabe, die Umstellung von technischen Maßnahmen durch die heute vernetzt arbeitende Wirtschaft mit großem Aufwand verbunden. Wir brauchen politische Lösungen für den Drittstaatentransfer– nicht nur für den essenziellen Datenaustausch zwischen den USA und der EU. Für die Zukunft wird es entscheidend sein, dass mehr grundsätzliche sogenannte Adäquanzentscheidungen für wichtige Drittstaaten den Datenaustausch dauerhaft absichern und die Unternehmen von der Einzelfallprüfung befreien.

Die häufig genannte Forderung, Daten einfach ausschließlich in Europa zu verarbeiten, ist dabei keine Lösung. Sie ist sowohl technisch als auch praktisch kaum umsetzbar. Vor allem für länderübergreifend oder global agierende Unternehmen und Organisationen mit Standorten in verschiedenen Regionen ist der Datenaustausch für die tägliche Arbeit essenziell. Europäische Unternehmen aus dem Gesundheitsbereich mit Forschungszentren in den USA oder Indien sind davon genauso betroffen wie IT-Unternehmen, die den 24h-Support global und damit über alle Zeitzonen absichern.“

Weitere Informationen gibt es im „Verbändebrief zum Erhalt des internationalen Datentransfers nach Schrems II“, der abrufbar ist unter www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Verbaendebrief-zum-Erhalt-des-internationalen-Datentransfers-nach-Schrems-II-2021